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Gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Panoramaschule in Nied
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 entstanden aus Vorlage: OF 1207/6 vom 04.01.2020 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Panoramaschule in Nied Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die unabdingbare Sicherheit der besonders beeinträchtigten Schülerinnen und Schüler - beim nötigen Überqueren der Werner-Bockelmann-Straße - gewährleistet werden kann. Auch die Kleinkinder des benachbarten Kindergartens vergrößern die Gefahr erheblich, von einem zu schnellen Fahrzeug (Limit: 30 km/h) erfasst zu werden. Begründung: In zumutbarer Entfernung von der Schule befinden sich keine gesicherten Überwege (Zebrastreifen) und die beschilderte Geschwindigkeitsreduzierung wird zu oft ignoriert. Wenn sich auch in solchen Tempo-30-Bereichen zusätzliche Fußgängerüberwege erübrigen sollen, sind sie beispielsweise in der Nähe von Schulen und Kindergärten ohne Weiteres angebracht und gemäß der Straßenverkehrsordnung zulässig. Um entsprechende Sichtachsen zu gewährleisten, ist das Parken an den Überwegen und auch eingangs der Kurt-Blum-Straße durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786 Antrag vom 12.10.2024, OF 1099/6 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5979 Aktenzeichen: 32 1
Gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Panoramaschule Nied
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786 Betreff: Gefährliche Verkehrssituation im Bereich der Panoramaschule Nied Die Anregung des Ortsbeirats, einen Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Werner-Bockelmann-Straße einzurichten, wird im Rahmen eines gemeinsamen Schulwegtermins mit den entsprechenden Stellen besprochen. Die klassischen Anforderungen für einen FGÜ liegen aktuell nicht vor. Eine Geschwindigkeits-Probemessung in der Werner-Bockelmann-Straße ergab eine Übertretungsquote von 4,2 %. Von den insgesamt 498 erfassten Fahrzeugen, überschritten 21 Fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit (hier: 39 km/h) im sanktionierbaren Bereich. Deshalb wird die Örtlichkeit in das Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei aufgenommen. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert den ruhenden Verkehr in der Werner-Bockelmann-Straße im Rahmen der Streife. Festgestellte Parkverstöße werden konsequent geahndet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 Antrag vom 12.10.2024, OF 1099/6 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5979
Nied: Entschärfung gefährlicher Überquerungsbereich gegenüber der Panoramaschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.10.2024, OF 1099/6 Betreff: Nied: Entschärfung gefährlicher Überquerungsbereich gegenüber der Panoramaschule Vorgang: OM 5693/20 OBR 6; ST 786/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen eingerichtet werden können, um das mitunter gefährliche Überqueren der Werner-Bockelmann-Straße gegenüber der Panoramaschule für die Kinder mit Behinderung sicherer zu gestalten. Ggf. ist ein Ortstermin mit der Schulgemeinde vor Ort durchzuführen. Begründung: Der Elternbeirat und Förderverein der Panoramaschule in Nied berichteten von gefährlichen Situationen, wenn zum Beispiel bei Gruppenausflügen die von Lehrern begleiteten Kinder mit Behinderung der Panoramaschule die Werner-Bockelmann-Straße überqueren. Etliche Kinder sind nicht so schnell zu Fuß, so dass die Überquerung der Straße seine Zeit dauert. Oftmals ist am Vormittag in der Werner-Bockelmann-Straße reger Verkehr und die Autos kommen laut Berichten der Eltern bzw. Lehrer mit deutlich mehr als den erlaubten 30 km/h angefahren. So sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Ein vor knapp 5 Jahren angeregter Schulwegtermin zu diesem Thema (ST 786 / 2020) hat entweder nicht stattgefunden oder ist zu keinem Ergebnis gekommen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5979 2024 Die Vorlage OF 1099/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der Panoramaschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5979 entstanden aus Vorlage: OF 1099/6 vom 12.10.2024 Betreff: Nied: Entschärfung des gefährlichen Überquerungsbereiches gegenüber der Panoramaschule Vorgang: OM 5693/20 OBR 6; ST 786/20 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche geeigneten Maßnahmen ergriffen werden können, um das mitunter gefährliche Überqueren der Werner-Bockelmann-Straße gegenüber der Panoramaschule für die Kinder mit Behinderung sicherer zu gestalten. Gegebenenfalls ist ein Ortstermin mit der Schulgemeinde vor Ort durchzuführen. Begründung: Der Elternbeirat und der Förderverein der Panoramaschule in Nied berichteten von gefährlichen Situationen, wenn zum Beispiel bei Gruppenausflügen die von Lehrern begleiteten Kinder mit Behinderung der Panoramaschule die Werner-Bockelmann-Straße überqueren. Etliche Kinder sind nicht so schnell zu Fuß, sodass die Überquerung der Straße seine Zeit dauert. Oftmals ist am Vormittag in der Werner-Bockelmann-Straße reger Verkehr und die Autos kommen laut Berichten der Eltern bzw. Lehrer mit deutlich mehr als den erlaubten 30 km/h angefahren. So sei es schon zu gefährlichen Verkehrssituationen gekommen. Ein vor knapp fünf Jahren angeregter Schulwegtermin zu diesem Thema (Anregung OM 5693) hat entweder nicht stattgefunden oder ist zu keinem Ergebnis gekommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5693 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 786 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 376 Beratung im Ortsbeirat: 6
Beratung im Ortsbeirat: 4
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