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Reflexion

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Radwege in der Homburger Landstraße

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 entstanden aus Vorlage: OF 523/10 vom 23.04.2018 Betreff: Radwege in der Homburger Landstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Fahrradwege in der Homburger Landstraße zwischen der Ronneburgstraße und dem Marbachweg ausgewiesen sind. Begründung: Bürgerinnen und Bürger sprechen uns wegen großer Verunsicherung bei der Wegeführung für Fahrradfahrer in der Homburger Landstraße zwischen der Ronneburgstraße und dem Marbachweg an. Eine Beschilderung fehlt. An Straßeneinmündungen sind Wege eingezeichnet. Oftmals parken Kraftfahrzeuge auf einstmals abmarkierten Fahrradwegen. In nördlicher Fahrtrichtung gibt es keine Radwege. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Aktenzeichen: 32 1

Radwege der Homburger Landstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 entstanden aus Vorlage: OF 674/10 vom 07.01.2019 Betreff: Radwege der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18 Verwundert nimmt der Ortsbeirat die vorbezeichnete Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282, zur Kenntnis, welche ihrerseits aber neue Fragen aufwirft. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Wie wurde die Aufhebung der Benutzungspflicht bekannt gegeben, da weiterhin vorhandene Markierungen zu Verwirrungen führen. 2. Die ST 2282 spricht von "vorhandenen Radwegen". Immer wieder werden diese Radwege zugeparkt. Dann fahren manche Radfahrer auch auf den Fußgängerwegen. Wie sind diese eindeutig zu erkennen? 3. Wie soll man sich an den Furtmarkierungen verhalten, wenn man mit dem Fahrrad auf der Homburger Landstraße Richtung Süden fährt? Die Furtmarkierung benutzen und - dieser folgend - die Fußgängerwege nutzen oder auf der Homburger Landstraße bleiben? Der Magistrat wird unabhängig von der Stellungnahme zu den vorgenannten Fragen gebeten, in der Homburger Landstraße eine eindeutige Radwegeführung einzurichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Radverkehr in der Homburger Landstraße

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1104/10 Betreff: Radverkehr in der Homburger Landstraße Vorgang: V 1004/18 OBR 10; ST 2282/18; OM 4161/19 OBR 10; ST 1171/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie sich in den letzten zehn Jahren für Radfahrende die Verkehrs- bzw. Gefahrenlage in der Homburger Landstraße zwischen der Weilbrunnstraße und dem Marbachweg entwickelt hat. Begründung: Im November 2016 wurde die Benutzungspflicht des Radweges in Richtung Süden entlang der Homburger Landstraße zwischen Ronneburgstraße und Marbachweg aufgehoben (ST 2282/2018), mit dem Hinweis, dass "keine besondere Gefahrenlage für den Radverkehr" bestehe. In Richtung Norden gibt es keinen Radweg. Immer wieder erreichen uns von Radfahrenden Anfragen und Beschwerden: Sie werden bedrängt oder gar genötigt. Es besteht große Unsicherheit. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.09.2018, V 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2282 Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4161 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2019, ST 1171 Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratung im Ortsbeirat: 4