Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 2
Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Betreff: Bebauungsplan Nr. 926 - Nordwestlich Silobad hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1. Für das Gebiet Nordwestlich Silobad in Frankfurt am Main - Unterliederbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 06.09.2018 zum Aufstellungsbeschluss. I.2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung: I. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll dem dringenden Wohnraumbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen und für das Gebiet nordwestlich des Silobades Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. Für das Plangebiet sind die Schutzziele der Seveso-III-Richtlinie im Rahmen der Abwägung zu erfüllen. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband Frankfurt RheinMain die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes zu beantragen und beim Regierungspräsidium Darmstadt einen Antrag auf Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan zu stellen. III. Das vorgelegte städtebauliche Konzept vom 16.10.2018 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 wird zur Kenntnis genommen. IV. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese - Silogebiet wird um die im Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 926 - Nordwestlich Silobad und Nr. 478 - Silogebiet gelegenen Flächen reduziert. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Größe von ca. 18 ha und liegt im Ortsteil Unterliederbach im Westen der Stadt Frankfurt am Main, in einer Entfernung von ca. 11 km Luftlinie zur Innenstadt. Das Plangebiet liegt westlich und teilweise nördlich des Hortensienrings, der das Wohngebiet "Parkstadt Unterliederbach" erschließt und an die Hunsrückstraße anbindet. Südlich des Plangebiets befinden sich das Silobad und das Gewerbegebiet "Silostraße", die Fraport Arena sowie in etwa 700 m Entfernung die Jahrhunderthalle. Zum größten Teil ist das Gebiet im Norden, im Westen als auch im Süden von Landwirtschaftsflächen umgeben. Die räumliche Geltungsbereichsgrenze verläuft im Norden, im Westen sowie im Südwesten durch landwirtschaftliche Flächen. Im Süden verläuft ein schmaler Streifen des Geltungsbereichs am westlichen Rand des Silobades und am Gelände der Fraport Arena entlang bis zur Silostraße. Im östlichen Teil verläuft die Grenze in Nord-Süd-Richtung entlang der Grünzone am Rande der bestehenden Bebauung, um dann nach Osten und entlang des Hortensienrings bis zur Hunsrückstraße und parallel zu den Bahngleisen zu verlaufen. Bestand und städtebauliche Situation Der östliche Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 478 - Silogebiet, dessen Plangebiet auch teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 liegt, wurde mit überwiegend 2-geschossigen Einfamilienhäusern bebaut. Im südwestlichen Bereich wurde in den 1990er Jahren Geschosswohnungsbau realisiert, der sich von der restlichen Bebauung deutlich abhebt. Zusätzlich ist am Hortensienring eine Kindertagesstätte errichtet worden. Mit der Nähe zum S-Bahnhof "Frankfurt (Main) Farbwerke" sowie zum Bahnhof "Frankfurt (Main) Unterliederbach" besteht eine Anbindung an den schienengebundenen Nahverkehr. Der westliche Abschluss der vorhandenen Bebauung wird durch einen öffentlichen Grünzug gebildet, an den sich die Neubebauung des Plangebietes anschließen soll. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) stellt den Bereich des zukünftigen Bebauungsplanes Nr. 926 - Nordwestlich Silobad als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" überlagert mit der Darstellung als "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dar. Darüber hinaus wird im nordwestlichen Teil eine Fernwasserleitung im Bestand dargestellt. Aufgrund der in der Vergangenheit nicht lösbaren planerischen Konflikte mit den Störfallbetrieben im Industriepark Höchst wurde im Rahmen der Aufstellung des RegFNP 2010 die bis dahin als Wohnbaufläche dargestellte Fläche als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Regionalverband bietet den Gemeinden an, die Wiederaufnahme der ehemaligen Wohnbauflächen in den Plan dadurch zu erwirken, dass die Bewältigung der Seveso-Problematik nachgewiesen wird. Die Fortentwicklung der Rechtsprechung lässt inzwischen die Abwägung konkurrierender Belange zu, die sich aus den Schutzzielen der Seveso-III-Richtlinie einerseits und den Entwicklungszielen der Stadt Frankfurt am Main zur Baurechtschaffung schutzbedürftiger Nutzungen innerhalb der Achtungsabstände andererseits, ergeben. Insofern scheint auch eine Änderung der RegFNP mit erneuter Darstellung eines Wohngebietes möglich zu sein. Darüber hinaus ist auch ein Zielabweichungsverfahren zu beantragen, zum einen aufgrund der Darstellung als Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen, zum anderen aufgrund der geplanten Flächenumwidmung in Wohnbauland in einer Größenordnung von mehr als 5 ha. Der größte Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 926 überlagert den westlichen Teil des Geltungsbereichs des seit dem 01.08.1989 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 478 - Silogebiet, der in diesem Bereich noch nicht bebaut ist. Des Weiteren liegt in dem Bereich der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 824 - Pfaffenwiese - Silogebiet, der sich seit 2001 im Verfahren befindet und der auch Flächen umfasst, die deutlich über den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 hinausgehen. Der Bebauungsplan Nr. 926 ist somit als ein Teilbereich des Bebauungsplans Nr. 824 zu betrachten, der mit Priorität entwickelt werden soll, da für diesen Teilbereich die städtebauliche Entwicklung kurzfristig absehbar ist. Eine Überplanung der Flächen des Bebauungsplans Nr. 478, die westlich der Hunsrückstraße und nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 926 liegen, ist nicht mehr vorgesehen. Die Flächen des Bebauungsplans Nr. 478, die östlich der Hunsrückstraße liegen, sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 825 überplant werden. Demzufolge wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 824 im Laufe des weiteren Verfahrens um die Flächen der Bebauungspläne Nr. 478 und Nr. 926 reduziert. Anlass, Erfordernis und Ziele Für die Stadt Frankfurt am Main ist in den letzten Jahren ein erhebliches Wachstum der Bevölkerung festzustellen, das sich voraussichtlich in den nächsten Jahren fortsetzen wird. Es besteht somit in Frankfurt am Main ein deutlicher Bedarf an zusätzlichen Wohnbauflächen, der auch die Erschließung von neuen Wohnbauflächen am Stadtrand erforderlich macht. Das bestehende Planungsrecht des Bebauungsplans Nr. 478 - Silogebiet konnte nicht mehr vollzogen werden, da die Prüfungs- und Abwägungserfordernisse der Seveso-Richtlinie in diesem Bebauungsplan, der im Jahr 1989 in Kraft getreten ist, noch nicht berücksichtigt werden konnten. Konflikte zwischen Wohnen und Störfallbetrieben sind nunmehr in eingeschränktem Maß in einer Abwägung im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens möglich. Wie oben beschrieben, erscheint es mittlerweile möglich, dass die Belange des Störfallrechts hinreichend berücksichtigt werden können, sodass die Planungen für ein Allgemeines Wohngebiet ergebnisoffen wieder aufgenommen werden können. In diesem neuen Bauleitplanverfahren ist unter Berücksichtigung des großen Bedarfs an preisgünstigem Wohnraum in Frankfurt am Main und den aktuellen ökologischen Erfordernissen eine Neuausrichtung des Planungskonzepts erforderlich, um eine verdichtete Bebauung mit einem flächensparenden Erschließungsnetz umsetzen zu können. Des Weiteren ist die Zielsetzung einer reinen Wohnsiedlung ohne Berücksichtigung von sozialen Wohnfolgeeinrichtungen oder anderen Einrichtungen, wie Läden mit Gütern des täglichen Bedarfs, nicht mehr sachgerecht. Stattdessen wird eine Nutzungsmischung angestrebt, die differenzierte Wohnformen mit Wohnfolgeeinrichtungen, schulischen und anderen sozialen Einrichtungen kombiniert. Zur Verbesserung des Angebots an Wohnraum für niedrigere Einkommen soll im Gebiet ein Anteil von 30% der Geschossfläche für Wohnungen festgesetzt werden, die im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus entstehen sollen. Im Bereich der Wohnbebauung, die direkt nördlich des Hortensienrings liegt, soll das Planungsrecht an den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Planerische Grundkonzeption Geplant ist ein Allgemeines Wohngebiet mit etwa 1.000 Wohneinheiten. Diese Zielgröße basiert auf der Annahme, dass das daraus resultierende zusätzliche Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann. Zusätzlich wird eine Anbindung im Süden an die Silostraße geschaffen. Der neue Bebauungsplan soll Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung beinhalten, die gegenüber der vorherigen Planung eine höhere Ausnutzung des Gebietes zulassen. Diese resultiert insbesondere durch eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse. Es ist eine überwiegend 3- bis 4-geschossige, an städtebaulich markanten Punkten auch eine 5-geschossige Bebauung mit einer signifikanten Höhendifferenzierung innerhalb der einzelnen Baufelder vorgesehen. In Verbindung mit einem optimierten Erschließungssystem wird der Grad der Versiegelung des Bodens gegenüber der vorherigen Planung nicht erhöht, was einen effizienteren Umgang mit der wertvollen Ressource Boden zur Folge hat. Die Erhöhung der Ausnutzung und die Festlegung des Schwerpunktes auf den Geschosswohnungsbau sind auch in Anbetracht der Wohnraumsituation in Frankfurt am Main geboten. Das städtebauliche Konzept greift die Erschließungselemente auf, die durch die Entwicklung der Parkstadt Unterliederbach vorgegeben wurden. Es werden Anschlüsse an den Hortensienring vorgesehen, die durch eine südliche Anbindung an die Silostraße ergänzt werden sollen. Die halbkreisförmige Struktur, die den Bebauungsplan Nr. 478 - Silogebiet in diesem Bereich auszeichnet, wird in einem Teilbereich aufgenommen, der an einen bestehenden Hauptabwassersammler angrenzt. Der offene, durchgrünte Charakter der Wohnbebauung wird mit Geschosswohnungsbau in unterschiedlichen Gebäudeformen und -höhen kombiniert. Eine stärker verdichtete Bebauung innerhalb des Erschließungsrings wird durch aufgelockerte Bebauung am Siedlungsrand ergänzt. Auch die im Kernbereich als straßenbegleitende Blockrandstruktur gedachte Bebauung wird nicht in Form geschlossener Blöcke, sondern als aufgelockerte Reihe unterschiedlich langer und hoher Baukörper vorgesehen. Neben der in nord-südlicher Richtung verlaufenden Grünzone an der Nahtstelle zwischen der vorhandenen Bebauung und dem Plangebiet wird als zentrales Grünelement eine Fortführung der Zaubernussallee aus der Parkstadt Unterliederbach in das Plangebiet vorgeschlagen. Am Kreuzungspunkt der Weiterführung der Zaubernuss-allee mit dem Erschließungsring wird ein zentraler Platz vorgesehen, an den nördlich angrenzend zentrale Einrichtungen und ggf. auch Einzelhandel angeordnet werden sollen. Eine in nord-südlicher Richtung verlaufende Kette von fünfgeschossigen Stadthäusern schafft eine optische Einbindung der großen öffentlichen Grünfläche weit in das neue Baugebiet hinein. Die aufgelockerte Bebauung am Siedlungsrand gewährleistet eine Durchlüftung des Plangebiets. Die Bedarfe für Schulen im weiteren Umgriff des Plangebietes werden derzeit untersucht. Im Fokus stehen hierbei die Flächen des Grünzuges Unterliederbach (Bebauungsplan Nr. 825), östlich der Hunsrückstraße. Für diesen Bereich sowie ergänzende Flächen bis zur Hunsrückstraße, soll ein Bebauungsplan für verschiedene Schulbedarfe in Höchst aufgestellt werden. Solange diese Bedarfe noch nicht abschließend untersucht sind, wird vorsorglich ein eigener Untersuchungsraum Schulstandort für das Plangebiet im Bebauungsplan Nr. 926 ausgewiesen, welcher sich nördlich der bestehenden Bebauung der Parkstadt Unterliederbach befindet. Die Größe dieser Fläche lässt unterschiedliche bauliche Lösungen zu. Neben der planungsrechtlichen Sicherung der bereits vorhandenen Kindertagesstätte sollen zwei weitere Standorte in jeweils zentraler Lage im Baugebiet angrenzend an die Grünachse der Zaubernussallee berücksichtigt werden. Diese Standorte sollen jeweils mit Wohnnutzungen überbaut und als integrierte Einrichtungen errichtet werden. Das Nutzungskonzept soll eine Mischung unterschiedlicher Wohnungsgrößen und -formen gewährleisten. Dabei sollen Eigentumswohnungen mit öffentlich geförderten Wohnungen und gemein- und genossenschaftliche Wohnformen gemischt werden. Des Weiteren soll ein eigens zu entwickelndes Mobilitätskonzept umgesetzt werden, wobei auch Teilen der Wohnquartiere zugeordnete Quartiersgaragen realisiert werden sollen. Anlage 1_Lageplan (ca. 2,1 MB) Anlage 2_Staedtebauliches_Konzept (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.03.2019, OF 974/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 18.03.2019, NR 791 Anregung vom 26.03.2019, OA 381 Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Anregung an den Magistrat vom 10.09.2019, OM 5048 Antrag vom 07.06.2021, OF 102/6 Antrag vom 26.06.2021, OF 114/6 Auskunftsersuchen vom 29.06.2021, V 83 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 13.02.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 21.03.2019, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 18 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 791 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 29. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 25.03.2019, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 18 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 791 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 381 2019 1. Der Vorlage M 18 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 381 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 974/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, BFF, FDP und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) 30. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.04.2019, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 791 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 381 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 18 = Ablehnung) 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.04.2019, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 18 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 791 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 381 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); FDP und BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Beratung der Vorlage) Beschlussausfertigung(en): § 3892, 32. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.04.2019 Aktenzeichen: 61 00
Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2019, OF 1104/6 Betreff: Auswirkungen eines Gewerbegebiets und eines Berufsschulcampus auf die Verkehrssituation in Unterliederbach Vorgang: M 18/19 Der Presse konnte entnommen werden, dass das Planungsdezernat einen Gewerbeflächen-Entwicklungsplan angekündigt hat. Im Fokus steht dabei auch das Gebiet zwischen A 66 und Schmalkaldener Straße, nördlich der Autobahn in Unterliederbach. Ebenso wird berichtet, dass der vom Magistrat beschlossene Schulentwicklungsplan für berufliche Schulen vorsieht, dass die Paul-Ehrlich-Schule (Höchst) und die Ludwig-Ehrhard-Schule (Unterliederbach) auf einem gemeinsamen Berufsbildungs-Campus an der Hermann-Waibel-Allee kooperieren sollen. Unterliederbach ist ein stark wachsender Stadtteil. Aktuell wird der Bebauungsplan 926 "Nordwestlich Silobad" aufgestellt. In der Magistratsvorlage M 18 vom 08.02.2019 heißt es, das die Zielgröße von 1.000 Wohnungen auf der Annahme basiert, "dass das daraus resultierende Verkehrsaufkommen über das bestehende Verkehrsnetz ohne größere Eingriffe abgewickelt werden kann." Schon daran gibt es Zweifel bei den Betroffenen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet sowie ein Schulcampus in diesem Bereich könnten die Verkehrssituation verschärfen und die Zahl der Wohnungen im o.g. Bebauungsgebiet in Frage stellen, zumal die Frage der Erschließung von dem in Aussicht genommen Grundstück für den Schulcampus aus Sicht des Ortsbeirats noch nicht geklärt ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. im Falle, dass die Errichtung eines Gewerbegebiets zwischen A66 und Schmalkaldener Straße konkret wird, dem Ortsbeirat die Planungen hinsichtlich der verkehrlichen Infrastruktur, insbesondere Anbindung an die überörtlichen Verkehrswege, rechtzeitig vorzustellen. 2. Darzulegen wie der geplante Berufsschulcampus verkehrlich angebunden wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.02.2019, M 18 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5048 2019 Die Vorlage OF 1104/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment