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Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1105/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026 Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst jetzt bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wie sieht der Notfallplan aus für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 16 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 945 2024 Die Vorlage OF 1105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.04.2024, V 945 entstanden aus Vorlage: OF 1105/5 vom 12.04.2024 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026 Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst jetzt bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wie sieht der Notfallplan aus für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht, wie geplant, zum Schuljahresbeginn 2025/2026 in die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/2026 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 16 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein Plan B, gefunden werden, für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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