Reflexion
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Lärmschutz für das Rebstockviertel
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831 entstanden aus Vorlage: OF 513/2 vom 21.02.2018 Betreff: Lärmschutz für das Rebstockviertel Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Landesregierung dafür einsetzen, auf der Autobahn 648 in Höhe der Tankstelle Tempo 80 sowie vor der Brücke Tempo 60 einzurichten und möglichst auch eine Geschwindigkeitsüberwachung an dieser Stelle vorzunehmen. Begründung: Die Autobahn 648 reicht weit in das Stadtgebiet bis zur Messe hinein, obwohl die Bebauung, hier das Rebstockviertel, sich schon nach Westen ausgebreitet hat. In Höhe des autobahnnahen Rebstockviertels ist derzeit noch immer Tempo 100 erlaubt und 80 km/h vor der Brücke über den Katharinenkreisel. Die Brücke über den Kreisel hat noch die bauliche Besonderheit, das typische "daram daram" hervorzurufen, dessen Lärm weit in das Viertel hineinreicht. Die nahe an die Autobahn geplante Wohnbebauung wird dadurch weiterhin durch den Autobahnlärm belastet, wenn nicht Lärm mindernde Maßnahmen ergriffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025 Aktenzeichen: 79 3
Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen?
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.02.2025, OF 1110/2 Betreff: Gut Ding braucht Weile! Lärmschutzüberprüfung nach knapp sieben Jahren abgeschlossen? Vorgang: OM 2831/18 OBR 2; ST 1025/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Hessen Mobil bzw. zwischenzeitlich andere zuständige Institutionen zuzugehen, um die bereits seit 2018 gewünschte Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen der Tankstelle an der BAB A 648 stadteinwärts bis zum Beginn der Brücke über den Katharinenkreisel auf 80km/h und ab der Brücke bis zum Ortsschild auf 60 km/h festzulegen. Die Prüfung wie in der ST 1025 vom 08.06.2018 dargelegt, sollte zwischenzeitlich beendet sein. Begründung: In wenigen Wochen werden die neuen Wohnungen bezogen, die im Rebstockviertel zum größten Teil direkt an die Autobahn angrenzend entstanden sind. Um den neuen Bewohnerinnen und Bewohnern wenigstens einen Hauch von Lärmschutz zu gönnen, ist die Geschwindigkeit in diesem Bereich auf 80 km/h zu reduzieren. Wissenswert: Gemäß Begründung zum Bebauungsplan B 683 Ä (S. 21, Punkt 8.1.3 letzter Absatz) dient das Gebäude, in dem Menschen leben werden als Schallschutzmaßnahme für das Rebstockviertel! Auf der Brücke über den Katharinenkreisel kann sich der Verkehrslärm ungehindert in alle Richtungen ausbreiten, daher ist dort eine Geschwindigkeit von 60 km/h mehr als genug. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2018, OM 2831 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2018, ST 1025 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6738 2025 Die Vorlage OF 1110/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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