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Reflexion

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Gefährlicher Bahnübergang Oberer Kalbacher Weg

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4382 entstanden aus Vorlage: OF 714/10 vom 04.03.2019 Betreff: Gefährlicher Bahnübergang Oberer Kalbacher Weg Vorgang: OM 3435/18 OBR 10; ST 2062/18 Der Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2062, ist unter anderem zu entnehmen, dass ". . eine Änderung der Sperrzeiten für die Bahnübergangssteuerungsanlage (BÜSTRA) leider nicht möglich ist. Die Zeiten werden von der technischen Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, vorgegeben. Verkehrsgefährdende Situationen, die von der BÜSTRA herrühren, können ausgeschlossen werden, da die Anlage - entsprechend der Richtlinien - mehrmals im Jahr in Zusammenarbeit mit dem RP Darmstadt geprüft werden muss. Weiterhin weist der Magistrat darauf hin, dass im Zuge der derzeitigen Haushaltskonsolidierung Investitionsplanungen auf das unabdingbare Maß zu reduzieren sind. Der Magistrat wird jedoch die Umgestaltung des Oberen Kalbacher Wegs erneut prüfen, wenn eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsfläche in diesem Bereich notwendig wird. Diese ist für die nächsten Jahre jedoch noch nicht absehbar." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den direkten Bereich des Oberen Kalbacher Wegs jeweils vor dem U-Bahn-Übergang mit einfachen Maßnahmen und aus laufenden Haushaltemitteln für alle Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Fahrradfahrer und Fußgänger, umgehend sicherer zu gestalten. Dabei soll geprüft werden, ob zum Beispiel das Entfernen der unnötigen Verkehrsinsel an den Schranken zugunsten eines deutlich schmäleren großen Pollers/Abweisers möglich wäre. Weiterhin solle n Zweiradfahrer vor den sodann etwas weiter von den Schranken entfernt wartenden anderen Verkehrsteilnehmern eine eigene Wartezone direkt vor den Schranken erhalten. Mittelfristig sollte auch die Querung des Obereren Kalbacher Wegs für Fußgänger und Fahrradfahrer mit einer Ampelanlage zusätzlich gesichert werden. Begründung: Der Obere Kalbacher Weg im Bereich der U-Bahn-Station ist seit Jahren leider eine Gefahrenstelle mit zuletzt einem tödlichen Unfall sowie mit Beinaheunfällen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3435 Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2062 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1446 Antrag vom 14.12.2020, OF 1114/10 Anregung an den Magistrat vom 12.01.2021, OM 7014 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

Gefährlicher Bahnübergang in Bonames

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2020, OF 1114/10 Betreff: Gefährlicher Bahnübergang in Bonames Vorgang: OM 4382/19 OBR 10; ST 1446/19 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019 (ST 1446) ist unter anderem zu lesen: "Derzeit wird der Bereich westlich des Bahnübergangs am Oberer Kalbacher Weg von Hessen Mobil überplant. Bestandteil der Planung ist eine neue Geh- und Radweganlage zwischen Kalbach und Bonames. Dies betrifft auch den Bereich der westlichen Verkehrsinsel. Diese Planung wird mit der Stadt Frankfurt am Main, unter Berücksichtigung der Situation am Bahnübergang, abgestimmt." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, dem Ortsbeirat 10 umgehend die Planungen zur Kenntnis zu bringen und diese möglichst im Rahmen einer Sitzung öffentlich vorzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat 10 wäre keinesfalls damit einverstanden, dass wichtige Angelegenheiten (beispielsweise seitens Hessen Mobil) geplant werden, aber nicht öffentlich vorgestellt würden. Dies geschah leider hinsichtlich der neuen Omega-Brücke am Frankfurter Berg. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4382 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1446 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 10 am 12.01.2021, TO II, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7014 2021 Die Vorlage OF 1114/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4