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Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 entstanden aus Vorlage: OF 970/1 vom 22.08.2023 Betreff: Endlich einen echten Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße einrichten Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße in Höhe der Gutleutkaserne einrichten und entsprechend beschildern zu lassen. Begründung: Die stark frequentierte Querung der Gutleutstraße hat für die Menschen im Gutleut enorme Bedeutung. Allerdings herrscht in diesem Abschnitt viel Pkw-Verkehr. Viele Pkw-Fahrer halten sich zudem nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit. Der Ortsbeirat hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Fußgängerüberweg gefordert. Die derzeitige Fußgängerfurt kann nach den gesetzlichen Änderungen in einen sicheren Fußgängerüberweg ausgebaut und mit dem Verkehrszeichen Nr. 350 "Fußgängerüberweg" versehen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 166 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1820 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2024, OF 1118/1 Betreff: Es gibt nix Gutes - außer man tut es, hier: Ortsbeiratsbeschluss OM 4402 bezüglich einem echtem Fußgängerüberweg Gutleutstraße - Werftstraße Vorgang: OM 4402/23 OBR 1 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Magistrat wird dringlich aufgefordert, die vor vier Monaten vom Ortsbeirat eingereichte Anregung OM 4402 bezüglich eines echten Fußgängerüberwegs in der Gutleutstraße in Richtung Werftstraße umzusetzen. Der Beschluss lautet wie folgt: "Der Magistrat wird gebeten, nunmehr einen echten und sicheren Fußgängerüberweg in der Gutleutstraße in Höhe der Gutleutkaserne einzurichten und entsprechend zu beschildern." Begründung: Trotz des Fristablaufs liegt dem Ortsbeirat keine Stellungnahme des Magistrats zu diesem für die Bewohnerinnen und Bewohner rund um den Rottweiler Platz wichtigen Anliegen vor. Daher kann davon ausgegangen werden, dass keine zwingenden Gründe gegen die Einrichtung des Fußgängerüberwegs vorliegen. Eventuelle Hinderungsgründe hätten zeitnah vorgebracht werden können. Der Ortsbeirat erinnert den Magistrat gerne an die noch ausstehende Umsetzung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4402 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1118/1 wurde zurückgezogen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
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