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Gehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.01.2023, OF 1121/1 Betreff: Gehweg Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz sichern Vorgang: OM 4393/23 OBR 1; ST 128/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzliche Poller im Bereich der Markierung anbringen zu lassen, welche herausnehmbar sind. Begründung: Durch herausnehmbare Poller ist einerseits die weitere Andienung des Versorgerhäuschens sichergestellt und die Fläche andererseits trotzdem vor Falschparkenden geschützt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4393 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 128 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 1 am 06.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5078 2024 Die Vorlage OF 1121/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)
Poller versetzen - Gehweg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4393 entstanden aus Vorlage: OF 956/1 vom 27.08.2023 Betreff: Poller versetzen - Gehweg sichern Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg im Bereich der Mönchhofstraße/Ecke Bischofsheimer Platz so abzupollern, dass er gegen illegales Parken gesichert ist. Begründung: Auf dem Gehweg parken immer wieder widerrechtlich Pkws. Diese behindern zum einen die Fußgänger und zum anderen wird die Sicht für andere Pkw-Fahrer, die aus der Bischofsheimer Straße kommen, stark beeinträchtigt. Die weiß-roten Poller sind klappbar. Anscheinend muss das dortige Gebäude angefahren werden können. Diese klappbaren Poller sollten versetzt werden. Ebenso sind die grauen Poller zu versetzen (siehe Bild). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 21.01.2023, OF 1121/1 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 128 Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5078 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Beratung im Ortsbeirat: 4
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