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Frankfurt-Höchst: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2024, OF 1131/6 Betreff: Frankfurt-Höchst: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Der Ortsbeirat soll den Magistrat auffordern, zu prüfen, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Anlage Fotos Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst (Foto: privat) Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz (Foto: privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6295 2025 Die Vorlage OF 1131/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem zweiten Absatz des Tenors die Wörter "Dies vorausgeschickt, (. .)" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6295 entstanden aus Vorlage: OF 1131/6 vom 15.12.2024 Betreff: Endlich wieder Weihnachtsbeleuchtung in der Höchster Fußgängerzone Seit der Auflösung der ehemaligen Interessengemeinschaft Handel und Handwerk Höchst 2019 gibt es in der Königsteiner Straße keine Weihnachtsbeleuchtung mehr. Für andere Straßen in Höchst (Hostatostraße, Dalbergstraße) konnte eine Lösung gefunden werden, bei der die Stadt Frankfurt die Beleuchtung an Laternenmasten finanziert. In der Königsteiner Straße scheiterte eine Beleuchtung daran, dass die Statik der Überspannungen überprüft werden müsste, was 2019 aus Kostengründen nicht möglich war. Eine angekündigte Sanierung der Fußgängerzone, die neue Beleuchtungslösungen bringen sollte, wurde bisher nicht umgesetzt und ist weiterhin nicht absehbar. Eine statische Überprüfung soll klären, ob eine Interimslösung mit moderner, leichter und energiesparender Beleuchtung möglich ist, ähnlich wie es in Städten wie Mainz praktiziert wird (siehe Abbildung 2). Die Beleuchtung soll die Fußgängerzone aufwerten und den lokalen Handel in der Weihnachtszeit unterstützen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Fußgängerzone der Königsteiner Straße wieder eine Weihnachtsbeleuchtung angebracht werden kann. Begründung: Der Wunsch nach einer Weihnachtsbeleuchtung in der Königsteiner Straße wird immer wieder geäußert. Abbildung 1: Überspannleitungen in Höchst Quelle: privat Abbildung 2: Weihnachtsbeleuchtung in der Augustinerstraße in Mainz Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 873 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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