Reflexion
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Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 273 entstanden aus Vorlage: OF 299/6 vom 11.12.2021 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georgshofes Vorgang: B 248/20; V 1717/20 OBR 6, ST 2109/20; ST 910/21 In den Stellungnahmen des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910, und vom 04.12.2020, ST 2109, bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Die Stellungnahme steht noch aus. In seinem Bericht B 248 führte der Magistrat aus: - Ein Lernbauernhof ist nicht vorgesehen. - "Die Gastronomie , Niddastrand' befindet sich im Landschaftsschutzgebiet Zone II. Der Erhalt der Gastronomie ist aufgrund der rechtlichen Lage nicht genehmigungsfähig." - Einige Flurstücke befinden sich im Landschaftsschutzgebiet Zone I. "Eine schulische Nutzung sieht der Magistrat daher dort nicht." - "Der Magistrat prüft die Nutzbarkeit der Flächen grundsätzlich für städtische Bedarfe. Bevor diese Prüfungen nicht abgeschlossen sind, können keine Zusagen für den Kleingartenverein getroffen werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zum Bericht vom 29.05.2020, B 248, zu beantworten: 1. Konnte die Vertragslage am und um den Georgshof in der Zwischenzeit aufgearbeitet werden? 2. Welche Ziele verfolgt(e) der Magistrat mittlerweile mit dem Ankauf des Geländes? 3. Inwieweit ist bei der künftigen Nutzung angedacht, die aus der Nieder Bevölkerung geäußerten Wünsche, insbesondere nach einem offenen Bauernhof mit pädagogischen Angeboten und dem Erhalt der Gastronomie "Niddastrand", einzubinden? Der ehemalige Stadtrat Jan Schneider hat eine Stadtteilwerkstatt im Stadtteil angeregt, um gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern eine zukunftsorientierte Idee zu entwickeln, die den Stadtteil fördert. Wie steht der Magistrat zu dieser Anregung? 4. Was spricht gegen ein Konzept, den Georgshof mit der Auflage zu verpachten, dass grundsätzlich eine Öffnung für Bürgerinnen und Bürger besteht, bspw. durch pädagogische Arbeit im Spannungsfeld Landwirtschaft-Tiere-Kinder? 5. Das therapeutische Reiten auf dem Georgshof war eine sehr gute und anerkannte Einrichtung. Welche Möglichkeiten bestehen, so etwas auch in einem neuen Konzept für die Zukunft zu integrieren? 6. Welche Möglichkeiten bestehen, die Gastronomie bzw. den Niddastrand - vielleicht nicht genau an der gleichen Stelle, aber in der Nähe - zu erhalten? Begründung: Die parteiübergreifende Bürgerinitiative Georgshof hat in einer Petition über 4.000 Unterschriften gesammelt, die der Ortsvorsteherin Susanne Serke übergeben wurden. Die Bürgerinitiative will das Gelände gerne als Lernort für Kinder im Zusammenhang mit Landwirtschaft und Tieren gewinnen. Von dieser Initiative kam letztlich auch der vom Ortsbeirat aufgegriffene Vorschlag, die Stadt Frankfurt solle den Georgshof erwerben und damit die Möglichkeit, hier möglichst viele Nutzungen für die Allgemeinheit zu etablieren, sichern. Leider geht aber aus dem Bericht B 248 nicht hervor, welche Pläne der Magistrat hat und ob er auf die Vorschläge aus dem Stadtteil eingehen wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 248 Auskunftsersuchen vom 18.08.2020, V 1717 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2109 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2021, ST 910 Antrag vom 16.10.2022, OF 596/6 Auskunftsersuchen vom 01.11.2022, V 527 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2760 Antrag vom 22.01.2023, OF 683/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 6 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 6 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 61 0
Nied: Zukünftige Nutzung des Georghofes
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2760 Betreff: Nied: Zukünftige Nutzung des Georghofes Zu 1.: Ja. Zu 2.: Der Erwerb erfolgte zur Bodenbevorratung. Mit dem Ankauf hat die Stadt Frankfurt am Main primär in großem Umfang Potenzialflächen für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Umwelt- und Naturschutzes erhalten. Da der Georgshof als Gesamtheit veräußert wurde, musste der Magistrat die vorhandene Hofstelle ebenfalls erwerben. Zu 3.: Die Hofstelle liegt im Stadterneuerungsgebiet "Sozialer Zusammenhalt Nied" (ehemals "Soziale Stadt Nied"). Die bestehenden Nutzungen wie Landwirtschaft, Reitsport und Gastronomie sind in das am 4. März 2022 vom Magistrat beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen worden. Der Georgshof liegt allerdings planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dies definiert die Art der möglichen Nutzung und schränkt diese auf einen landwirtschaftlichen Betrieb ein. Die Gastronomie "Niddastrand" hat eine Baugenehmigung und ist im Rahmen dieser zulässig, allerdings nur dann, wenn der Hof als landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird und die Gastronomie eine untergeordnete Rolle spielt. Eine solche untergeordnete Rolle gilt auch für den Polosport oder Angebote wie therapeutisches Reiten und Ähnliches. Der Magistrat bereitet derzeit die Neuvergabe des landwirtschaftlichen Betriebes im Rahmen eines Konzeptverfahrens vor, so dass die sich bewerbenden Landwirte im Rahmen ihres angebotenen Konzeptes über die, unter anderem vom Ortsbeirat, gewünschten und im ISEK beschlossenen ergänzenden Nutzungen punkten können. Zu 4. - 6.: Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept Nied sieht unter Ziff. 31 den Erhalt des Treffpunkts Niddastrand vor, da sich der Niddastrand in den Niddawiesen als ein bei den Menschen beliebter, niedrigschwelliger gastronomischer Treffpunkt etabliert hat und ein beliebtes Ausflugsziel in Nied darstellt. Im Rahmen der Stadtteilwerkstatt zur Erstellung des Konzepts war der Erhalt insbesondere des gastronomischen Angebotes Niddastrand eines der am höchsten bewerteten Projekte. Die Stadt Frankfurt am Main als Erwerberin der Hofstelle soll hier unterstützend und vermittelnd tätig werden, um das gastronomische Angebot dauerhaft zu sichern. Dabei muss zugleich der besonderen Schutzwürdigkeit der Niddawiesen als Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" sowie der Lage in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet Rechnung getragen werden. Eine perspektivische Nutzung des Georgshofes kann aufgrund seiner Lage im planungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB) sowie größtenteils im Landschaftsschutzgebiet auf Grundlage der dem Magistrat aktuell zur Verfügung stehenden Informationen nur im Rahmen einer erwerbslandwirtschaftlichen Nutzung erfolgen. Reine gewerbliche Nutzungen (zum Beispiel für eine Polo-Schule, rein pädagogische Tätigkeiten, ausschließlich Gastronomie) oder eine Hobbytierhaltung sind nicht zulässig. Wenn die zentrale Nutzung des Hofes durch einen landwirtschaftlichen Betrieb erfolgt, sind auch Genehmigungen beziehungsweise Nutzungen zulässig, die mit einem solchen Betrieb "mitgezogen" werden, wie etwa eine Gastronomie in einem untergeordneten Maßstab. Auch pädagogische Angebote oder therapeutisches Reiten können im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebskonzepts angeboten werden. Abschließende Beurteilungen kann der Magistrat erst im Rahmen eines konkreten Konzepts vornehmen, das aufgrund der vielfältigen planungsrechtlichen und vertraglichen Implikationen bislang nicht final erstellt werden konnte Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 273 Antrag vom 22.01.2023, OF 683/6 Anregung an den Magistrat vom 07.02.2023, OM 3520 Antrag vom 26.03.2024, OF 997/6 Auskunftsersuchen vom 16.04.2024, V 925 Antrag vom 12.01.2025, OF 1144/6 Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6300
Nied: Georgshof als Teil eines Piloten für ein Konzeptverfahren
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2024, OF 1137/6 Betreff: Nied: Georgshof als Teil eines Piloten für ein Konzeptverfahren Vorgang: V 925/24 OBR 6; ST 1365/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, den Georgshof in Nied im Rahmen der Auslobung eines Piloten für ein Konzeptverfahren zu berücksichtigen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1365 wird ausgeführt, dass der Paradieshof in Sachsenhausen als Pilot eines Konzeptverfahren ausgelobt werden soll. Der Georgshof soll Teil dieses Piloten werden. Die Berücksichtigung des Georgshofs in einem solchen Piloten würde zu einer Beschleunigung der Lösungsfindung für ein umfassendes und nachhaltiges Nutzungskonzept des Georgshofs führen. Das Nutzungskonzept kann dann ein wichtiger Bestandteil des Stadtteilentwicklungskonzepts im Rahmen des aktuell laufenden Projekts "Sozialer Zusammenhalt Nied" sein. Begründung: Ergibt sich aus dem Antragstext Antragsteller: GRÜNE FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 12.01.2025, OF 1144/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 16.04.2024, V 925 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1365 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6300 2025 1. Die Vorlage OF 1137/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1144/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung)
Nied: Dem Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. auf dem Georgshof durch Abschluss eines längeren Pachtvertrags eine Planungs- und Entwicklungsperspektive geben
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.01.2025, OF 1144/6 Betreff: Nied: Dem Reitsportverein Frankfurter Polo Club e. V. auf dem Georgshof durch Abschluss eines längeren Pachtvertrags eine Planungs- und Entwicklungsperspektive geben Vorgang: V 273/22 OBR 6; ST 2760/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, mit dem seit 1992 auf dem Georgshof in Nied beheimateten "Frankfurter Polo Club 1902" einen längeren (mindestens 5 Jahre) Pachtvertrag zu schließen. Begründung: Der 1902 vom jüdischen Unternehmer Carl von Weinberg in Niederrad gegründete Reitsportverein "Frankfurter Polo Club 1902" ist der zweitälteste und zweitgrößte Polo Club Deutschlands und seit nunmehr fast 33 Jahren auf dem Georgshof in Nied beheimatet. Er hat aktuell ca. 35 Mitglieder sowie im Schnitt 20-30 Polo-Reit-Schülerinnen und -Schüler. Zusätzlich ist der Club im Bereich Nachwuchs sehr aktiv und zählt bis zu 30 Kinder in der Kids-Polo-Abteilung. Im Sommer sind in den Stallungen bis zu 60 Pferde untergebracht (sowohl für Polo als auch für andere Reitsportarten). Einmal im Jahr findet im Spätsommer das traditionelle Polo-Turnier (Carl-von-Weinberg Polo Cup) am Georgshof statt. Traditionell führt der Reitsportverein jährlich 2-3 Polo-Turniere durch. Diese sind in Deutschland von größerer Relevanz und werden von einem zahlreichen Publikum aus Frankfurt und Umgebung besucht. Mit bis zu 5 sozialversicherten Mitarbeitern ist der Polo Club auch ein wichtiger Arbeitgeber in Nied. Er unterstützt aktiv soziale Einrichtungen wie zum Beispiel im Jahr 2024 den "Deutsche Kinderhospizdienste e.V." durch eine Spende i.H.v. 3.500 EUR. Neben dem Reitverein ist auch die Gastronomie Niddastrand auf dem Hof ansässig. Nach dem Tod des Landwirts Georg Diehl hat die Stadt Frankfurt den Georgshof im Jahr 2019 gekauft. Im Jahr 2020 wurde er zusammen mit der Freiluft-Gastronomie Niddastrand und dem Polo Club in das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen. In seiner Stellungnahme ST 2760 vom 09.12.2022 teilte der Magistrat mit: "Die bestehenden Nutzungen wie Landwirtschaft, Reitsport und Gastronomie sind in das am 4. März 2022 vom Magistrat beschlossene Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen worden. Der Georgshof liegt allerdings planungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Dies definiert die Art der möglichen Nutzung und schränkt diese auf einen landwirtschaftlichen Betrieb ein. "Die Gastronomie "Niddastrand" hat eine Baugenehmigung und ist im Rahmen dieser zulässig, allerdings nur dann, wenn der Hof als landwirtschaftlicher Betrieb geführt wird und die Gastronomie eine untergeordnete Rolle spielt. Eine solche untergeordnete Rolle gilt auch für den Polosport oder Angebote wie therapeutisches Reiten und Ähnliches." Schon heute arbeitet der Polo Club eng mit lokalen Landwirten zusammen und hat ein ökologisches Konzept ins Leben gerufen, welches auf Kreislaufproduktion basiert (Erzeugung von eigenem Heu bis zur Dungnutzung durch Bio-Bauern), nachhaltiger Einstreulösung mit Elefanten-Gras und ökologischer Bewirtschaftung der zu dem Hof gehörenden Heuwiesen. Seit Oktober 2023 hat der Polo-Club eine neue Führung. Diese möchte den Verein mehr für den Stadtteil Nied öffnen und die Flächen auch der Nieder Bevölkerung und den Nieder Vereinen zur Nutzung zur Verfügung stellen. Dazu gehören u.a. auch wieder das Angebot des therapeutischen Reitens in Zusammenarbeit mit der Panoramaschule (also das Angebot, Kindern mit Behinderung das Reiten zu ermöglichen), die Zusammenarbeit mit der Eintracht Frankfurt e.V. (ehemalige SG Nied) im Rahmen von Turnieren für Sportarten, die viel Platz benötigen, oder die Organisation eines Sommerfestes in Zusammenarbeit mit dem Niddastrand und anderen Gastwirten des Stadtteils. Auch eine Partnerschaft mit einem Erwerbs-Landwirt (wie von der Stadt in Zukunft gewünscht) und die Nutzung der Flächen im Rahmen des gebotenen Naturschutzes kann sich der Verein vorstellen. Neben den Pferden möchte der Polo-Club zudem Fläche und Infrastruktur für einen Lernbauerhof mit z.B. Ziegen, Schafen und Ponys zur Verfügung stellen, so dass ein passendes Angebot auch für Schulkinder ermöglicht werden könnte. Auch einen Verkauf landwirtschaftlicher Produkte auf dem Hof durch einen (Bio-)Bauern sollte aus Sicht des Polo-Clubs möglich sein, um an die Tradition des Hofes anzuknüpfen, welcher vom Vater von Georg Diehl als Milchbetrieb in den 60er Jahren gegründet wurde. Aktuell hat der Polo Club einen Pachtvertrag mit der Stadt Frankfurt, welcher ursprünglich mit den Erben vom verstorbenen Georg Diehl abgeschlossen wurde. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 1 Jahr und verlängert sich nach Ablauf jeweils wieder um 1 Jahr. Auf dieser Grundlage fehlt dem Club eine längerfristige Planungs- und Entwicklungsperspektive. Gern würde er in die mittlerweile marode Bausubstanz des Hofes investieren. Aber da der Vertrag theoretisch jedes Jahr von der Stadt gekündigt werden könnte, ist das Risiko für den Verein verständlicherweise zu hoch. Laut dem Polo Club würde schon ein mindestens 5-jähriger Pachtvertrag deutlich bei der Planung helfen. Das wäre auch im Zusammenhang mit der vom Magistrat geplanten Konzeptausschreibung vereinbar, weil eine solche Ausschreibung in der Regel einige Jahre für die Vorbereitung in Anspruch nehmen kann (siehe der Paradieshof in Sachsenhausen, der schon seit 15 Jahren im Besitz der Stadt ist). Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.12.2024, OF 1137/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2022, V 273 Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2760 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6300 2025 1. Die Vorlage OF 1137/6 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1144/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und FDP (= Annahme); Linke (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); Linke und FDP (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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