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Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 entstanden aus Vorlage: OF 1041/10 vom 01.09.2020 Betreff: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwischen Niddabrücke und Bebauung Vorgang: B 316/20 Der Magistrat wird gebeten, prüfen und zu berichten, wie genau die im Magistratsbericht vom 13.07.2020, B 316, zu Frage 2. angesprochene Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße aussehen soll, insbesondere wie die massiven Verdichtungen des Bodens durch Einbringung von Schottersäulen und Betonfundamenten wieder beseitigt werden sollen. Begründung: Zur Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße für den Bauverkehr und die Erweiterung der Harheimer Brücke sind massive Verdichtungen und Befestigungen im Untergrund in dem sensiblen Bereich, der als Grüngürtel durchaus unter Schutz steht, erforderlich gewesen. Eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes erfordert also nicht nur, wie in dem Bericht angesprochen, die Einsaat von Wiese, sondern zunächst das weiträumige Auskoffern des Geländes und das Wiederanfahren von entsprechend unbelastetem Boden. Das ist in diesem Bereich durch die schwierige Verkehrserschließung nicht unproblematisch. Deshalb ist es dringend geboten, hier bereits frühzeitig auch ein Rückbaukonzept vorzusehen. Nachdem diese Erweiterungen im Planfeststellungsbeschluss nie vorgesehen waren, sind entsprechende Maßnahmen auch nicht behandelt worden und müssen dementsprechend in den nachträglichen Genehmigungen durch die zuständigen Behörden vorgesehen sein. Da diese nie offengelegt werden, können die berechtigten Interessen ohne entsprechende Auskünfte nicht wahrgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.07.2020, B 316 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1947 Aktenzeichen: 79 2
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwi-schen Niddabrücke und Bebauung
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Betreff: Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an der Wiese an der Berkersheimer Bahnstraße zwi-schen Niddabrücke und Bebauung Die natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung für die Ertüchtigung der Harheimer Brücke, einschließlich der Verbreiterung der Berkersheimer Bahnstraße zur Nutzung als temporäre Baustraße, wurde mit der Auflage des vollständigen Rückbaus, der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes und der Rekultivierung erteilt. Das Umweltamt als zuständiges Fachamt hat durch einen verbindlichen Gestattungsvertrag mit der DB Netz AG die genauen Konditionen zur Genehmigung einer temporären Baustraße auf einer Liegenschaft des Grünflächenamts vereinbart. Darin wurde festgelegt, dass der vorhandene Oberboden vor Baubeginn 30 cm tief abzuziehen ist und vor Ort seitlich als Oberbodenmieten zwischengelagert wird. Die Oberbodenmieten sind für die Zeit der Zwischenlagerung durch eine Begrünung zu schützen. Nach dem vollständigen Rückbau der Baustraße ist der verdichtete Unterboden tiefgründig zu lockern. Danach erfolgt der Wiedereinbau des zwischengelagerten Oberbodens. Die Angabe der Saatgutmischung für die Wildblumenwiese erfolgt durch das Grünflächenamt und entspricht der ursprünglichen krautreichen Wieseneinsaat. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Auskunftsersuchen vom 23.02.2021, V 1947
Beseitigung der Gründungen bei Rückbau der Erweiterung der Berkersheimer Bahnstraße im Berkersheimer Niddagrund
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.02.2021, OF 1145/10 Betreff: Beseitigung der Gründungen bei Rückbau der Erweiterung der Berkersheimer Bahnstraße im Berkersheimer Niddagrund Vorgang: OM 6505/20 OBR 10; ST 2166/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge erläutern, wie die in der ST 2166 angesprochene tiefgründige Lockerung dazu führen wird, die zur Gründung der dortigen Baustraße eingebrachten Schottersäulen zu beseitigen? Begründung: Sinn der Anfrage des OBR, OM 6505 vom 15.09,2020 war es, zu klären, wie die eingebrachten Schotterkerne in diesem für den Wasserhaushalt besonders sensiblen Bereich im Rahmen des Rückbaus wieder entfernt werden können. Eine tiefgründige Lockerung verteilt den Schotter auf den ersten Anschein eher, als dass sie ihn entfernt. Insofern liest sich die Stellungnahme eher so, als ob hier einfach der problematische Bereich wieder mit Mutterboden abgedeckt und eingesät wird. Das löste aber das Problem gerade nicht. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6505 Stellungnahme des Magistrats vom 14.12.2020, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 10 am 23.02.2021, TO II, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1947 2021 Die Vorlage OF 1145/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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