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OM 6041 vom 04.11.2024, Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot, endlich bearbeiten!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1145/2 Betreff: OM 6041 vom 04.11.2024, Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot, endlich bearbeiten! Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats, OM 6041, vom 04.11.2024 zum Thema "Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18 Uhr + Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen" endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und in seiner Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177, verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einen halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat nun schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme OM 6041, vom 04.11.2024 in der neuen Eilfrist abzugeben! Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7055 2025 Die Vorlage OF 1145/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Ablehnung)
Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 entstanden aus Vorlage: OF 1145/2 vom 10.05.2025 Betreff: Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot endlich bearbeiten! Vorgang: OM 6041/24 OBR 2; ST 2177/24 Der Magistrat wird gebeten, die Anregung des Ortsbeirats vom 04.11.2024, OM 6041, zum Thema Grünanlage Kinderspielplatz Adalbertstraße - temporäre Schließung ab 18:00 Uhr und Alkohol- und Rauchverbot verfügen und durchsetzen, endlich abschließend zu bearbeiten und umzusetzen. Der Magistrat wird zudem gebeten, die gesamte Sache als Eilfall gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Der Ortsbeirat hat die Problematik vor Ort in seiner ordentlichen Sitzung vom 04.11.2024 mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie weiteren Beteiligten ausführlich erörtert und die Eilanregung OM 6041 hierzu beschlossen. Die Stellungnahme ST 2177 verwies lediglich auf die wohl noch ausstehende ämterübergreifenden Abstimmung mit dem Quartiersmanagement und dem Ordnungsamt sowie der "sorgfältigen rechtlichen Prüfung" der im Beschluss angeregten Nutzungsbeschränkungen. An der problematischen Situation für die Anwohnerinnen und Anwohnern sowie der Nutzerinnen und Nutzer der Grünanlage, des Spielplatzes sowie des Schülerhorts hat sich im letzten halben Jahr nichts geändert. Momentan ist leider lediglich festzustellen, dass sich viele Bürgerinnen und Bürger für ihr Anliegen in der Bürgerfragestunde ihres Ortsbeirats vor einem halben Jahr engagiert haben und die Ämter des Magistrats daraufhin nach inzwischen mehr als einem halben Jahr noch keine inhaltliche Stellungnahme abgaben. Daher appelliert der Ortsbeirat nun abermals an den Magistrat, schnellstmöglich eine inhaltliche Stellungnahme zu der Eilanregung OM 6041 in der neuen Eilfrist abzugeben. Die Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177
Beratung im Ortsbeirat: 4
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