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Reflexion

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Ausbesserung der Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofes an der Gedenkstätte am Börneplatz

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1153/1 Betreff: Ausbesserung der Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofes an der Gedenkstätte am Börneplatz Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die bröckelnde Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofes schnellstmöglich in Stand setzen zu lassen. Begründung: Diese Gedenkstätte erinnert an die im Holocaust vernichtete jüdische Gemeinde. 11.915 Namen mit Geburts- und Todestag sowie Deportationsort auf kleinen Stahlblöcken an der Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofs stehen für 11.915 Schicksale der Frankfurter Jüdinnen und Juden, die zwischen 1933 und 1945 deportiert und ermordet wurden. Viele Menschen kommen hierher, um sich zu erinnern und den Ermordeten zu gedenken. Leider strahlt der Ort gerade nicht die Würde aus, die er aufgrund seiner Bedeutung ausstrahlen sollte. Deswegen ist es unabdingbar, die Mauer schnellstmöglich wieder in Stand setzen zu lassen. Fotos: Petra Thomsen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.03.2024, OF 1194/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5214 2024 Auskunftsersuchen V 895 2024 1. Die Vorlage OF 1153/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1194/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mauer um den alten jüdischen Friedhof sanieren – warum ist nichts geschehen?

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2024, OF 1194/1 Betreff: Mauer um den alten jüdischen Friedhof sanieren - warum ist nichts geschehen? Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Bereits im Jahr 2019 hat der Ortsbeirat den Magistrat aufgefordert die Umfassungsmauer des Alten Jüdischen Friedhofs in Stand setzen zu lassen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2020 (ST 314) verwies dieser darauf, dass der Putz sanierungsbedürftig sei und Mittel bereits in den Haushalt eingestellt worden seien. Innerhalb von drei Jahren sollten die Arbeiten durchgeführt sein. Nach der Genehmigung des Haushalts wolle man die Arbeiten vergeben. Geschehen ist seitdem allerdings nichts! Der Magistrat wird gebeten folgende Frage zu beantworten: 1. Wurden die Sanierungsarbeiten bereits vergeben? 2. Falls ja: Warum wurden diese dann nicht ausgeführt? 3. Falls nein: Was war der Grund dafür, dass keine Vergabe stattgefunden hat? 4. Wie ist der heute Planungsstand für die Sanierung? 5. Stehen die finanziellen Mittel noch zur Verfügung? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 16.02.2024, OF 1153/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5214 2024 Auskunftsersuchen V 895 2024 1. Die Vorlage OF 1153/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 1194/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4