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Reflexion

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Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 entstanden aus Vorlage: OF 773/1 vom 28.02.2023 Betreff: Mobilität im Ortsbezirk 1: Ortstermin an der Alten Oper - Illegale Abkürzungsstrecke für Autofahrende sperren Der Magistrat wird gebeten, einen Ortstermin mit dem ASE, dem Straßenverkehrsamt, dem Grünflächenamt, dem Grundstückseigentümer des Sofitel sowie dem Ortsbeirat 1 an der Alten Oper einzuberufen mit dem Ziel, den illegalen Abkürzungsverkehr von der Bockenheimer Anlage über den Opernplatz und die Liesel-Christ-Anlage zur Hochstraße dauerhaft abzustellen. Die Anzahl der Fahrradständer auf dem Opernplatz ist nach wie vor unbefriedigend. Der Ortstermin soll daher anschließend genutzt werden, um mit Vertretern des Magistrats weitere geeignete Standorte zu identifizieren. Begründung: Seit der Fertigstellung des Sofitel Hotels lässt sich täglich beobachten, dass Pkw und insbesondere Taxen verkehrs- und rechtswidrig von der Bockenheimer Anlage kommend in die Fußgängerzone am Opernplatz bzw. an der Liesel-Christ-Anlage (neben der Einfahrt zum Parkhaus Alte Oper) einfahren, um dann über die Privatstraße des Sofitel Hotels auf die Hochstraße (und umgekehrt) abzukürzen. An der Einfahrt zur Fußgängerzone befinden sich sowohl das Verkehrszeichen Nr. 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" als auch das Verkehrszeichen Nr. 242 "Fußgängerzone". Danach ist den Pkw untersagt, diesen Bereich zu nutzen. Dennoch fahren täglich Dutzende Fahrzeuge hier in die Fußgängerzone, um auf die Hochstraße abzukürzen. Anwohnende, zu Fuß Gehende als auch Radfahrende wurden schon mehrfach in der Fußgängerzone fast angefahren oder genötigt, durch lautes Hupen Platz zu machen. Ferner wurde schon öfters beobachtet, wie Pkw aus der Leerbachstraße kommend nicht links auf die Bockenheimer Anlage abbiegen, sondern entgegen der Fahrtrichtung geradeaus in die Fußgängerzone fahren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1823 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5217 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1

Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.02.2024, OF 1156/1 Betreff: Es gibt nichts Gutes - außer man tut es: Das illegale Befahren und Parken am und auf dem Opernplatz endlich beenden Vorgang: OM 3763/23 OBR 1; ST 2127/23 Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Bereits 2023 fand ein Ortstermin mit den beteiligten Ämtern und dem Ortsbeirat auf dem Opernplatz zum illegalen Abkürzen zahlreicher PKW zwischen Opernplatz und Hochstraße statt. Der Magistrat wollte dem Hotelbetreiber noch eine weitere Frist zur Beseitigung der gefährlichen Situation einräumen. Die unhaltbaren Zustände haben sich jedoch bis heute nicht verbessert. Dies vorangestellt, wird der Magistrat dringend aufgefordert, die in ST 2127 vom 16.10.2023 angesprochenen Maßnahmen nunmehr endlich zügig umsetzen zu lassen. Begründung: Zunahme des illegalen Parkens im Zufahrtbereich: Seit dem Ortstermin, wie in ST 2127 vom 16.10.2023 dokumentiert, hat das Beparken des illegalen Zufahrtbereichs sogar noch weiter zugenommen. Diese unerwünschte Entwicklung erfordert eine sofortige Reaktion seitens der Stadt, um weitere Beeinträchtigungen zu verhindern. Störung und Gefährdung von Fuß- und Radverkehr: Das illegale Befahren und Parken beeinträchtigt nicht nur den Fuß- und Radverkehr, sondern stellt auch eine akute Gefahr dar. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist durch diese Praktiken ernsthaft gefährdet und erfordert daher eine schnelle und dauerhafte Lösung. Die zeitnahe Umsetzung der in ST 2127 vom 16.10.2023 vorgeschlagenen Maßnahmen ist unumgänglich, um die Situation vor Ort zu verbessern und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2023, OM 3763 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2127 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5217 2024 Die Vorlage OF 1156/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen BFF (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4