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Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1426 entstanden aus Vorlage: OF 1429/6 vom 18.08.2015 Betreff: Veränderung der Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Oeserstraße ein Schutzstreifen für Radfahrer ab dem Bahnhof Nied in östlicher Richtung eingerichtet werden kann. Begründung: Die Einrichtung eines Schutzstreifens für Radfahrer, ähnlich wie kürzlich in der östlichen Bolongarostraße geschehen, kann eine Verbesserung der Radwegeverbindungen bedeuten und zu mehr Sicherheit führen. In der Oeserstraße gibt es von Alt-Nied kommend keinen Radweg. Ab dem Nieder Bahnhof, unmittelbar nach der Lotzstraße, wird die Benutzung des Gehweges für Radfahrer zugelassen. Nach der Unterführung gibt es dann einen gemeinsamen Fuß- und Radweg. Dieser wird hauptsächlich von Fußgängern zum Bahnhof Nied genutzt. Weiterhin wird der Radweg durch die Bushaltestelle für die Radfahrer eingeschränkt. Im Einmündungsbereich mit der Straße Im Sechholder führt der Radweg dann wieder auf die Oeserstraße. Es ist zwar ein entsprechendes Verkehrsschild angebracht, welches auf die Situation aufmerksam macht, aber dieses ist nicht deutlich erkennbar. Für die Radfahrer besteht hier ein erhöhtes Risiko, wenn sie wieder auf die Oeserstraße wechseln müssen. Der mit einem Haltverbotsschild gekennzeichnete Bereich vor der Einmündung ist häufig dennoch beparkt. Es handelt sich bei den Radfahrern nicht nur um Erwachsene, auch viele Kinder nutzen diese Radfahrverbindung als Schulweg oder auch zum Sport. Mit der beantragten Markierung kann vermutlich das Haltverbot aufgehoben werden. Die Sicherheit für die Radfahrer erhöht sich durch diese Maßnahme und ein weiterer Parkplatz kann eingerichtet werden. Das Fahrzeug steht im Haltverbot und parkt zudem entgegen der Fahrtrichtung. Auf diesem Platz werden auch Fahrzeuge wie Vans geparkt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1609 Antrag vom 01.02.2016, OF 1597/6 Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5018 Antrag vom 14.08.2016, OF 117/6 Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 425 Aktenzeichen: 32 1
Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.08.2016, OF 117/6 Betreff: Radwegführung in der Oeserstraße ab Bahnhof Nied in östlicher Richtung Vorgang: V 1426/15 OBR 6; ST 1609/15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die aufgrund der Stellungnahme ST 1609 durchgeführte Markierung eines Schutzstreifens für Radfahrer auf der Oeserstraße so zu verlängern, dass diese bereits westlich des Nieder Bahnhofes in Höhe des Einmündungsbereiches der Lotzstraße in die Oeserstraße beginnt. Begründung: Die Markierung des Schutzstreifens trägt zur Sicherheit der Radfahrer bei, welche die Fahrbahn der Schienenunterführung am Bahnhof Nied nutzen. Weiterhin trägt die Markierung dazu bei, dass die vorgeschriebene Geschwindigkeit eher eingehalten werden wird. Zudem kann eine Entlastung des Gehweges, der auch für Radfahrer in Schritttempo in östliche Richtung zugelassen ist, erreicht werden. Kindern und unsicheren Radfahrern sollte diese Variante dennoch erhalten bleiben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.09.2015, V 1426 Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1609 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 425 2016 Die Vorlage OF 117/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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