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Reflexion

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Klimaallianz

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Betreff: Klimaallianz Vorgang: Auf Antrag des Magistrats vom 22.11.2019 1. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den "Vereinbarungen Klimaallianz" für die Stadt Frankfurt am Main zu. Der Magistrat wird aufgefordert, die Maßnahmen der anhängenden Klimaallianz umzusetzen. 2. Die erforderlichen Mittel sind in den kommenden Jahren an den Vereinbarungen entsprechenden Mittelbedarf anzupassen und gegebenenfalls von den zuständigen Dezernaten für die jeweiligen Haushalte anzumelden. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Umsetzung der Klimaallianz als gesamtstädtische Aufgabe in gemeinsamer Verantwortung des Magistrats ausgeführt wird. Der Magistrat setzt in Projektstruktur (Steuerungsgruppe unter der Federführung des Dezernats Umwelt und Frauen bestehend aus Magistrat und Fachämtern) das Maßnahmenpaket um und legt die entsprechenden Vorlagen der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vor. Den jeweiligen Magistratsvorlagen werden u.a. die jeweiligen Zuständigkeiten für die Umsetzung sowie ein Finanzierungsplan zu entnehmen sein. 4. Der Magistrat berichtet jährlich über die erreichten Ergebnisse in den einzelnen Dezernaten, der erste Bericht erfolgt im 4. Quartal 2020. Begründung: Die Stadt Frankfurt am Main als Gründungsmitglied des internationalen Klimabündnisses und Mitglied im Konvent der Bürgermeister Europas hat sich dazu verpflichtet, bis zum Jahre 2050 auf 100% erneuerbare Energieversorgung umzusteigen. Selbstverständlich gilt es auch für die Stadt Frankfurt am Main, die internationalen Klimaschutzziele einzuhalten und alles dafür zu tun, um die Erderwärmung möglichst bei unter 1,5 Grad Celsius im Vergleich mit dem vorindustriellen Zeitalter zu halten. Die aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnisse machen jedoch deutlich, dass die bisherigen Maßnahmen zum Klimaschutz und das Tempo der Umsetzung nicht ausreichen - auch hier in Frankfurt nicht - um die Klimaziele zu erreichen. Daher besteht in allen Dezernaten, Ämtern, Referaten, Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften die Verpflichtung, sofortige und entschlossene Anstrengungen zum Klimaschutz zu leisten. In Frankfurt und weltweit ist von allen Agierenden tatkräftiges und schnelles Handeln gefordert und daher die Umsetzung der Klimaallianz-Vereinbarungen, soweit rechtlich (und tatsächlich) zulässig, unumgänglich. Der Weltklimarat hat in seinem aktuellen Bericht dargestellt, welche dramatischen Folgen der fortschreitende Klimawandel hat. In den Alpen zeigt sich dies mit Blick auf die Gletscher heute schon deutlich. Die polaren Eiskappen schmelzen und lassen den Meeresspiegel ansteigen. Die Innenstädte überhitzen, ein Großteil des Baumbestandes ist weltweit gefährdet. Es ist kein falscher Alarmismus, wenn man die Warnungen des Weltklimarates ernst nimmt und realisiert, dass die bisherigen Prognosen korrigiert werden müssen. Die Bekämpfung des Klimawandels ist eine globale Herausforderung, doch die Weichen werden in den großen Städten gestellt. Hier wohnt künftig die überwiegende Mehrheit der Menschen, hier werden Innovationen angegangen. Deshalb muss Frankfurt weiterhin eine Vorreiterrolle beim Klimaschutz übernehmen. Dabei ist das Ende der Kohlekraft ebenso zwingend wie die Berücksichtigung der Klimaanpassung bei allen Planungsvorhaben, eine nachhaltige Mobilität ebenso entscheidend wie der Ausbau der Photovoltaik, die Entsiegelung von Flächen und ein ambitioniertes Programm zur Begrünung von versiegelten Flächen. Die fortschreitende Erderwärmung macht ein entschiedenes und überlegtes Handeln notwendig. Dieses Handeln und das Erreichen der Klimaschutzziele lassen sich nur gemeinsam unter Beteiligung aller Bevölkerungsgruppen und mit einer breiten Unterstützung erreichen. Deshalb ist es wichtig, dass die zu treffenden Maßnahmen auch sozialen und finanziellen Maßstäben gerecht werden. Anlage 1 (ca. 146 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2019, NR 1041 Antrag vom 05.12.2019, NR 1051 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2020, OM 5644 Antrag vom 23.02.2020, OF 959/10 Antrag vom 17.08.2020, OF 1171/2 Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6602 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Bericht des Magistrats vom 13.11.2020, B 605 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 39 Vortrag des Magistrats vom 18.02.2022, M 30 Bericht des Magistrats vom 06.05.2022, B 202 Bericht des Magistrats vom 08.12.2023, B 462 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 199 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage NR 1041 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Zurückstellung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Zurückstellung); FDP (= Enthaltung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 199 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage NR 1041 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 40 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1041 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 199 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1051 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1041) sowie BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2., 5. und 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051) sowie FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051), FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 199 = Annahme mit der Maßgabe, dass in der "Vereinbarung Klimaallianz" von Kohle auf erneuerbare Energien statt Gas umgestiegen wird, NR 1041 = Ziffern 1. bis 3., 5. und 6. = Annahme, Ziffer 4. = Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 58 Beschluss: 1. Der Vorlage M 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1041 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage M 199 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1051 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051), FDP und FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 1041), BFF und FRANKFURTER (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit der Maßgabe, dass in der "Vereinbarung Klimaallianz" von Kohle auf erneuerbare Energien statt Gas umgestiegen wird); AfD (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 2., 5. und 6.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051) sowie FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 3.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051), FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) Ziffer 4.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1051), FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Beschlussausfertigung(en): § 5019, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 79 0

Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2020, OF 1171/2 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel Vorgang: M 199/19; Beschl. d. Stv.-V., § 5019/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wurde die Klimaallianz bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße angewandt? Falls nein, bitte ausführliche Begründung. 2. Wie stellen sich die Klimaauswirkungen gemäß Vorgaben der Klimaallianz für das Neubaugebiet Schönhofviertel dar? Welche Alternativen wurden gemäß Vorgaben der Klimaallianz dazu erarbeitet? 3. Wie stellt sich die Gesamtbilanz (inklusive grauer Energie und Erschließung) für das Schönhofviertel gemäß Vorgaben der Klimaallianz dar? 4. Warum wurde eine Planung verworfen, die mehrere hundert Bäume in den Randbereichen hätte überleben lassen, wenn die Baugrenze nur um wenige Meter verändert worden wäre? 5. Wie viele Bestandsbäume dürfen in Summe gefällt werden? 6. Wie viele neue Bäume sind nach Fertigstellung der Gebäude im Bereich des Schönhofviertels realistischerweise überhaupt möglich anzupflanzen? Die Frage bezieht sich ausschließlich auf "echte" Bäume, keine Zwerggehölze. 7. Wie kritisch sieht es der Magistrat, dass die Neuanpflanzungen über Jahre hinweg bewässert werden müssen, während der (gefällte) Altbestand fast gänzlich ohne diese Maßnahme ausgekommen wäre. 8. Wie hoch sind die Überlebenschancen der Neuanpflanzungen im Hinblick auf die Hitzesommer der vergangenen Jahre? Wie hoch sind im Vergleich dazu die Überlebenschancen von Altbäumen wie sie in diesem Bereich stehen/standen. 9. Wie passt das Vorhaben der Stadt Frankfurt pro Jahr netto 1.000 neue Bäume anzupflanzen zu einer Genehmigung ca. 500 weitestgehend gesunde Altbäume zu fällen? (Im Rahmen der Bebauung waren sicher nicht alle Altbäume zu erhalten, aber ohne große Probleme der größte Teil davon, da sich dieser im Randbereich befindet). 10. Besteht zwischen der angeblichen Notwendigkeit der Baumfällungen und der Bodenqualität des Geländes ein signifikanter Zusammenhang? Falls ja, wird um eine ausführliche Stellungnahme gebeten. 11. Wurde um die Bebauung möglichst klimaneutral zu gestalten, der Holzbau von Wohnungen als Maßgabe in den städtebaulichen Verträgen festgehalten? Falls nein, besteht noch die Möglichkeit dies nachzuholen? Zusätzlich zur ökologischen Bilanz bietet der Holzbau, im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau, für die schnelle Schaffung von preiswertem Wohnraum einige Vorteile. 12. Bekannterweise ist Grünfläche nicht gleich Grünfläche. Welche Rolle hat in den bisherigen Planungen die Ansiedlungen von Biotopen gespielt und besteht seitens des Magistrates eine Zielvorgabe darüber, welcher Anteil der Grünflächen im Planungsgebiet als Biotop ausgewiesen werden soll? Begründung: Informations- und Klärungsbedarf. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.11.2019, M 199 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 2 am 21.09.2020, TO I, TOP 24 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über die Ziffern 3., 7., 9. und 11. getrennt abgestimmt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1773 2020 Die Vorlage OF 1171/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Ziffern 1., 2., 4. bis 6., 8., 10. und 12.: CDU, SPD, GRÜNE, 1 FDP, LINKE., BFF und Piraten gegen 1 FDP (= Ablehnung) Ziffern 3., 7., 9. und 11.: CDU, 2 SPD, GRÜNE, BFF und Piraten gegen 1 SPD, 1 FDP und LINKE. (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 04.09.2020 Betreff: Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird. Begründung: Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41

Beratung im Ortsbeirat: 4