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Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 entstanden aus Vorlage: OF 957/1 vom 27.08.2023 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich am Bischofsheimer Platz einrichten Der Magistrat wird gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischhofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Begründung: Die Straße Bischofsheimer Platz umschließt eben diesen Platz. Auf dem Platz befindet sich ein Kinderspielplatz, der rege genutzt wird. Obwohl die Straße schmal ist und dort schon Tempo 30 vorgeschrieben ist, fahren manche Autos auf diesem kurzen Stück sehr schnell. Dies bedeutet eine Gefahr für Kinder, die auf den Spielplatz gehen wollen oder von diesem kommen. Anwohnende wünschen sich deshalb, dass die benannten Straßen in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Antrag vom 17.02.2024, OF 1174/1 Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 1 am 16.01.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2024, OF 1174/1 Betreff: Verkehrsberuhiger Bereich: Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird erneut aufgefordert die Straße "Bischhofsheimer Platz" rund um den dortigen Spielplatz und die Bischohfsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umzuwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. ST 29 vom 08.01.2024 antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat aufgefordert den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahzu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein kann, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5228 2024 Die Vorlage OF 1174/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.03.2024, OM 5228 entstanden aus Vorlage: OF 1174/1 vom 17.02.2024 Betreff: Verkehrsberuhigten Bereich Bischofsheimer Platz und Bischofsheimer Straße einrichten Vorgang: OM 4394/23 OBR 1; ST 29/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, die Straße Bischhofsheimer Platz rund um den dortigen Spielplatz und die Bischofsheimer Straße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umwidmen und bei Bedarf umgestalten zu lassen. Mit der Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 29, antwortet der Magistrat, dass ein verkehrsberuhigter Bereich über eine Aufenthaltsfunktion verfügen muss. Dies ist an dieser Stelle der Fall. Anwohner nutzen den Bürgersteig und viele Kinder queren regelmäßig die Straße, um auf den Spielplatz zu gelangen. Um die Aufenthaltsqualität noch mehr hervorzuheben, wird der Magistrat gebeten, den Bereich niveaugleich auszubauen. Es ist auch nicht ersichtlich, warum der Marxheimer Platz und die Marxheimer Straße, die eine nahezu gleiche bauliche Beschaffenheit aufweisen, ein verkehrsberuhigter Bereich sein können, aber die Bischofsheimer Straße nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung und der Wünsche der Bewohner sollte der Magistrat seine Stellungnahme überdenken und die Forderung des Ortsbeirates umsetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2023, OM 4394 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 29 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1238 Antrag vom 25.02.2025, OF 1551/1 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6656 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32-1
Beratung im Ortsbeirat: 4
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