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Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 entstanden aus Vorlage: OF 922/6 vom 20.01.2024 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um den Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen der Adolf-Haeuser-Straße und der Gebeschusstraße sicherer zu gestalten: 1. (Wieder-)Anbringen des Verkehrszeichens 532-20 (Einengungstafel) an der Kreuzung Leunastraße/Adolf-Haeuser-Straße/Liederbacher Straße in Richtung Unterliederbach; 2. Anbringen des Verkehrszeichens 138-10 (Radverkehr) an der Stelle, wo der Radverkehr von der Leunastraße kommend auf den Schutzstreifen der Fahrbahn geleitet wird; 3. Anbringen des Verkehrszeichens 277.1 (Verbot des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils auf beiden Seiten der Liederbacher Straße vor der Eisenbahnbrücke sowie, falls erforderlich, Anbringen des Verkehrszeichens 281.1 (Ende des Verbots des Überholens von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Fahrzeuge) jeweils entsprechend nach der Eisenbahnbrücke; 4. die rechte Fahrspur der Leunastraße in Richtung Unterliederbach ab der Raugasse oder vorher für Rechtsabbieger bzw. als Busspur ausweisen, damit das Drängeln in eine Fahrspur nicht erst im Kreuzungsbereich der Adolf-Haeuser-Straße und dem anschließenden engen Gehweg erfolgt. Begründung: Der o. g. Bereich ist Teil des Schulwegs für den Fuß- und Radverkehr gemäß Schulwegeplan der Stadt Frankfurt am Main. Für den Radverkehr gibt es dort allerdings keine Sonderwege wie von der Fahrbahn abgetrennte Radwege (lediglich einen für den Radverkehr freigegebenen viel zu engen Fußweg) oder Radfahrstreifen, lediglich Schutzstreifen auf der Fahrbahn sind vorhanden. Die Enge der Straße an dieser Stelle gefährdet Radfahrerinnen und Radfahrer ebenso wie Fußgängerinnen und Fußgänger auf dem Fußweg an der Liederbacher Straße/Leunastraße außerhalb des Eisenbahntunnels. Die im Folgenden näher begründeten Maßnahmen sollen insbesondere zur Sicherheit des Schulwegs beitragen. Zu 1.: Vermutlich war dieses Verkehrszeichen an der mittlerweile abgerissenen Fußgängerbrücke über dem Leunakreisel angebracht. Wie dem auch sei, es fehlt jedenfalls der Hinweis darauf, dass die zweispurige Leunastraße in die einspurige Liederbacher Straße mündet. Das führt zu Situationen, die für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger gefährlich werden können. Zu 2.: Die Einmündung des Radwegs auf den Schutzstreifen kommt für den Autofahrer überraschend und stellt daher eine Gefahr dar, auf die durch das entsprechende Verkehrszeichen aufmerksam gemacht wird. Zu 3.: Da das Überholen der Radfahrenden auf den jeweiligen Schutzstreifen ohne deren Gefährdung, d. h. unter Einhaltung eines Überholabstands von 1,50 Metern, aufgrund der Enge unter der Eisenbahnbrücke nicht möglich ist, sollte dies auch durch das entsprechende Verkehrszeichen unterbunden werden. Zu 4.: Beim Übergang von der Zwei- zur Einspurigkeit der Leunastraße wird unter den Autofahrenden erheblich gedrängelt. Zurzeit wird in dem beschriebenen engen Bereich gedrängelt, wo die Radspur dazukommt. Diese gefährliche Situation kann durch eine frühere Einspurigkeit für den Verkehr, der geradeaus fährt, spätestens ab der Raugasse, und eine Abbiegespur für Rechtsabbieger vermieden werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1143 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 718 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 14.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen AdolfHaeuserStraße und Gebeschusstraße sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße/Leunastraße zwischen Adolf-Haeuser-Straße und Gebeschusstraße sicherer gestalten Vorläufige Stellungnahme: Der Sachverhalt wurde bereits im Rahmen eines Ortstermins Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit Vertreter:innnen des Polizeipräsidiums Frankfurt, des Stadtteil-Kinderhaus Höchst, der Leitung der Hostatoschule sowie mit der Elternschaft und dem Ortsbeirates 6 eingehend besprochen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung sowie einer notwendigen Verkehrszählung werden die Planungen weiter vorangetrieben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067
Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus?
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2025, OF 1182/6 Betreff: Höchst: Fuß- und Radverkehr an und auf der Liederbacher Straße sicherer gestalten - wie sehen die Ergebnisse und Planungen aus? Vorgang: OM 5067/24 OBR 6; ST 1034/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wir gebeten, neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme (ST 1034/2024) zur Anregung des Ortsbeirats (OM 5067/2024) folgende Fragen zu beantworten: - Welche Ergebnisse gibt es aus der Überprüfung des Sachverhalts? - Hat die erforderliche Verkehrszählung stattgefunden? Wenn ja, wann und wenn nein, warum noch nicht? - Wie weit sind mittlerweile die Planungen vorangetrieben worden und wie sehen sie konkret aus? Begründung: Die Anregung des Ortsbeirats stammt vom 06.02.2024, also schon vor über einem Jahr. Am 03.06.2024 gab es eine vorläufige Stellungnahme, die darauf verweist, dass im Rahmen eines Ortstermins Schulwegsicherung am 15.12.2023 mit verschiedenen betroffenen Gruppen und dem Ortsbeirat 6 der Sachverhalt bespro-chen wurde. Die Planungen sollten dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Überprüfung des Sachverhalts sowie einer notwendigen Verkehrszählung weiter vorangetrieben werden. Über die Ergebnisse der o.g. Überprüfung und einer eventuell stattgefundenen Verkehrszählung sowie über die Planungen ist neun Monate nach der vorläufigen Stellungnahme nichts bekannt. Daher ist es notwendig, nachzufragen, zumal Anträge, zu denen es vorläufige Stellungnahmen gibt, nicht mehr unter dem Punkt "Zu den folgenden Vorlagen stehen Antworten des Magistrats noch aus" auf der Tagesordnung erscheinen. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5067 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1034 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 18.03.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1143 2025 Die Vorlage OF 1182/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Beratung im Ortsbeirat: 4
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