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Reflexion

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Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IVI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt?

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.08.2025, OF 1196/2 Betreff: Denkmalschutz: Wann wird das ehemalige IVI im Kettenhofweg 130 instandgesetzt? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1.Der Sachstand des Projekts Kettenhofweg 130 soll dem Ortsbeirat vorgestellt werden. 2.Der Magistrat wird beauftragt, durch Verhandlungen mit den Eigentümern dafür Sorge zu tragen, das das Gebäude Kettenhofweg 130 schnellstmöglich saniert und einer neuen Nutzung zugeführt wird. 3.Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist ein Bau- und Instandsetzungsgebot nach § 177 BauGB anzudrohen. Begründung: Bereits im Jahr 2015 erteilte der Magistrat eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung als Beherbergungsbetrieb. Das Gebäude beschäftigt den Ortsbeirat seit mehr als 10 Jahren. Durch verschiedene Eigentümerwechsel wurde die Fertigstellung des Bauwerks immer wieder verzögert. Um einem weiteren Verfall des denkmalgeschützten Gebäudes zuvorzukommen, sind dringende Verhandlungen des Magistrats mit den Eigentümern notwendig. Sollte es zu keiner Einigung mit den Eigentümern kommen, ist der Erlass eines Bau- und Instandsetzungsgebots notwendig. Nach § 177 (1) Bundesbaugesetz ist es ausreichend, wenn "eine bauliche Anlage nach ihrer . .Beschaffenheit Missstände oder Mängel aufweist, deren Beseitigung oder Behebung durch Modernisierung oder Instandsetzung möglich ist" . Da das Gebäude seit ca.10 Jahren eine Baustelle ist, ist ein Eingreifen des Magistrats dringend erforderlich. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratung im Ortsbeirat: 4