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Reflexion

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Neue Kita in Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 109 Betreff: Neue Kita in Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant? Die Planung der Kindertageseinrichtung in Nieder-Erlenbach resultiert aus dem Bedarf an Betreuungsplätzen vor Ort. Die Erfahrung in anderen Stadtgebieten zeigt, dass aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Für die Verkehrssituation ist auch von Belang, dass sich die Bring- und Holzeiten nicht, wie bei der benachbarten Schule, auf eine bestimmte Uhrzeit konzentrieren, sondern sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Bezüglich der Anzahl der Stellplätze auf dem Grundstück schreibt die Stellplatzsatzung für Kindertageseinrichtungen einen Stellplatz je 50 Kinder, mindestens aber zwei Stellplätze, vor. Dieser Nachweis wird regelmäßig erfüllt. Gemäß der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind Kindertageseinrichtungen in allen Wohngebieten zulässig, so dass auch Wohngebietsstraßen regelmäßig ausreichen, um deren Erschließung sicherzustellen Aus den dargelegten Gründen ist die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 25.09.2012, V 487 Antrag vom 03.02.2013, OF 120/13

Sichere Wegeführung für KITA- und Grundschulkinder in der Straße .Zur Obermühle.

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2013, OF 120/13 Betreff: Sichere Wegeführung für KITA- und Grundschulkinder in der Straße "Zur Obermühle" Vorgang: ST 109/13 Der Magistrat wird vom Ortsbeirat gebeten Maßnahmen zu ergreifen, eine sichere Fuß- und Radwegeführung für Kinder zur neuen KITA Nieder-Erlenbachs entlang der Straße "Zur Obermühle" zu gewährleisten; insbesondere der Straßenabschnitt von der Kreuzung 1) "Zur Obermühle" / "Alt Erlenbach" (Höhe des Hotel-Restaurants "Alte Scheune") bis gerade runter zur Kreuzung 2) "Zur Obermühle" / "Am Sauern" weist keine ausreichend sichere Wegeführung auf. Begründung: Der Bürgersteig ist in dem beschriebenen Straßenabschnitt teilweise so schmal, dass nur eine Person knapp darauf gehen kann. Eine Straßenüberquerung zur KITA ist an beiden Kreuzungen für Kinder schwierig. Gleichzeitig ist von einer weiteren Verkehrszunahme durch ansteigenden Hol- und Bringverkehr in der schmalen Gasse auszugehen. Der Magistrat ist der Meinung (ST 109), dass die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich sei, weil aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Dem wird vom OBR insofern zugestimmt, dass zwar nicht unbedingt ein neues Verlehrskonzept erforderlich ist, sehr wohl aber eine sichere Wegeführung für die Kinder der neuen KITA "Zur Obermühle". Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2013, ST 109 Beratung im Ortsbeirat: 13 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 13 am 19.02.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1977 2013 Die Vorlage OF 120/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur Obermühle

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1977 entstanden aus Vorlage: OF 120/13 vom 03.02.2013 Betreff: Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur Obermühle Vorgang: ST 109/13 Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um eine sichere Fuß- und Radwegeführung für Kinder zur neuen Kita Nieder-Erlenbachs entlang der Straße Zur Obermühle zu gewährleisten; insbesondere der Straßenabschnitt von der ersten Kreuzung Zur Obermühle/Alt-Erlenbach (Höhe des Hotels und Restaurants Alte Scheune) bis gerade herunter zur zweiten Kreuzung Zur Obermühle/Im Sauern weist keine ausreichend sichere Wegeführung auf. Begründung: Der Bürgersteig ist in dem beschriebenen Straßenabschnitt teilweise so schmal, dass nur eine Person knapp darauf gehen kann. Eine Straßenüberquerung zur Kita ist an beiden Kreuzungen für Kinder schwierig. Gleichzeitig ist von einer weiteren Verkehrszunahme durch ansteigenden Hol- und Bringverkehr in der schmalen Gasse auszugehen. Der Magistrat ist laut der Stellungnahme ST 109 der Meinung, dass die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich sei, weil aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Dem wird vom Ortsbeirat insofern zugestimmt, dass zwar nicht unbedingt ein neues Verkehrskonzept erforderlich ist, sehr wohl aber eine sichere Wegeführung für die Kinder der neuen Kita "Zur Obermühle". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 739 Aktenzeichen: 32 1

Beratung im Ortsbeirat: 4