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Reflexion

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Höchst: autoarme Innenstadt

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Betreff: Höchst: autoarme Innenstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem Förderprogramm Innenstadt Höchst zur Verfügung zu stellen, um die Planung einer autoarmen Innenstadt Höchst zu erarbeiten. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Um eine fundierte Grundlage zu Maßnahmen einer Reduzierung des PKW-Verkehrs treffen zu können, ist eine detaillierte Planung des Gebietes von der Leunastraße bis zur Zuckschwerdtstraße sowie von der Batterie bis zur Emmerich-Josef Straße unerlässlich. In die Planungen sollten die neuen Wegebeziehungen nach der Umgestaltung der Leunastraße auf jeden Fall einbezogen werden, so dass die Umsetzung mit der Fertigstellung der RTW erfolgen kann. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1203/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.02.2020, OF 1243/6 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Programm Innenstadtförderung Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von Marktplatz, den Geschäften oder öffentlicher Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) mit einbezogen werden. Insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 30.12.2019, OF 1203/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5801 2020 1. Die Vorlage OF 1203/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1243/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1243/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2020, OM 5801 entstanden aus Vorlage: OF 1243/6 vom 17.02.2020 Betreff: Höchst: Verkehr in Höchst reduzieren und so den Weg zu einer autoärmeren Innenstadt Höchst bereiten Der Magistrat wird gebeten, Planungsmittel ggf. aus dem "Förderprogramm Innenstadt Höchst" bereitzustellen, um ein Konzept zu erarbeiten, wie der Verkehr in Höchst reduziert werden kann, ohne die Erreichbarkeit von dem Marktplatz, den Geschäften oder den öffentlichen Einrichtungen zu verschlechtern. In die Überlegungen sollen auch die Planungen für die Regionaltangente West (RTW) und den ÖPNV (mögliche Verlängerung der Straßenbahn, dadurch Reduzierung der Buslinien, die durch das Gebiet fahren) miteinbezogen werden, insbesondere sollte ein intelligentes und zukunftsorientiertes Parkleitsystem schwerpunktmäßig in Höchst eingeführt werden. Als Begrenzung für das Gebiet sollen die Leunastraße, der Main, die Zuckschwerdtstraße und die Bahngleise dienen. Begründung: Alte und neue Verkehrskonzepte haben die verkehrliche Situation in und um die Innenstadt Höchst nicht befriedigend lösen können. Es hat sich gezeigt, dass in Höchst der Verkehr nicht so einfach neu geordnet werden kann. Die Verkehrsteilnehmer nutzen den Weg durch Höchst, um an ihr Ziel zu kommen. Es ist aber festzustellen, dass auch für viele Höchst Ziel oder Startpunkt für ihre Fahrt ist. Ein Konzept, welches den Verkehr reduziert, ohne die Erreichbarkeit wichtiger Punkte zu verschlechtern, und dabei die Schadstoffbelastung vermindert, ist aus Sicht des Ortsbeirats notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1582 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 18.08.2020, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0

Beratung im Ortsbeirat: 4