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Reflexion

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Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130 entstanden aus Vorlage: OF 154/6 vom 16.08.2021 Betreff: Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt? Vorgang: OM 1379/17 OBR 6; ST 117/18 Bereits in seiner Stellungnahme vom 26.01.2018, ST 117, hat der Magistrat mitgeteilt, dass die KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH als Investor bereits aufgefordert wurde, "die aus dem Erschließungsvertrag resultierenden Restarbeiten (Grünfläche, Endausbau der Straßen) unverzüglich durchzuführen". Gemäß dieser Stellungnahme gab es abgestimmte Pläne, die den Abschluss der restlichen Arbeiten ebenso wie die Fertigstellung der Gehwegflächen bis Ende August 2018 vorsahen. Nach Begutachtung von Straße, Gehweg und Parkplätzen und laut Aussagen von Anwohnern sind die Arbeiten bis heute (also drei Jahre nach Plan!) noch nicht abgeschlossen. Auf Seite der Hausnummern 91 bis 133 wird derzeit rechtwinklig zur Straße bis zu den Privatgrundstücken geparkt, sodass kaum noch ein ausreichender Gehweg für die Fußgänger vorhanden ist. Dass die Straße noch nicht fertig gestellt ist, bedeutet zudem, dass diese bis jetzt nicht in Besitz der Stadt Frankfurt am Main ist und somit die Zuständigkeiten, z. B. bezüglich Reinigung, nicht klar bzw. nicht vorhanden sind. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche stichhaltigen Gründe gibt es dafür, dass die Arbeiten im nördlichen Hortensienring bis heute nicht abgeschlossen wurden? 2. Wann ist mit der Fertigstellung von Straße, Gehweg und Parkplätzen im nördlichen Hortensienring zu rechnen? 3. Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2017, OM 1379 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 117 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Aktenzeichen: 66 2

Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt?

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Betreff: Unterliederbach: Wann werden Straße, Gehweg und Parkplätze im nördlichen Hortensienring in der Parkstadt fertiggestellt? Der Magistrat hat die Anfrage an die Konversions - Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH weitergeleitet. Diese teilt mit: "Zu 1: Wie in der Stellungnahme des Magistrats ST 117 vom 26.01.2018 ausgeführt, hatte die KEG geplant, die Restarbeiten aus dem Erschließungsvertrag für die sogenannte Parkstadt I - den Endausbau des Hortensienrings - gemeinsam mit Erschließungsarbeiten für die Parkstadt II, die westlich angrenzend geplant wird, durchzuführen. Die Realisierung dieses Projektes hat sich mehrfach verzögert, so dass die Trennung der Baumaßnahmen erforderlich war. Zudem war es vor der Fertigstellung der Straßenbauarbeiten notwendig, die Schmutzwasserkanäle zu prüfen. Hierbei festgestellte Mängel konnten erst in 2021 vollständig beseitigt werden, so dass nunmehr der Endausbau erfolgen kann. Zu 2: Der Endausbau des Hortensienring Nord, Herstellung der Parkplätze einschließlich der Baumscheiben, des Gehweges und der ausstehende letzte Deckenbau der Fahrbahn wird entsprechend der abgestimmten Planung hergestellt. Im Hortensienring West wird der noch fehlende Deckenbau hergestellt. Diese Leistungen befinden sich zurzeit in der abschließenden Vorbereitung und Ausschreibung. Der Baubeginn ist von uns ab dem 01.03.2022 geplant, mit der Fertigstellung ist voraussichtlich Ende Mai zu rechnen. Zu 3: Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme der vorgenannten letzten Bauabschnitte werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen." Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130

Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 entstanden aus Vorlage: OF 513/6 vom 04.06.2022 Betreff: Unterliederbach: Beschattung für den Spielplatz in der Parkstadt einrichten Damit die Kinder den Spielplatz in der Parkstadt auch im Sommer mit Spaß und Freude nutzen können, wird der Magistrat gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die auch kurzfristig schon für eine ausreichende Beschattung des Spielplatzes sorgen: 1. kurzfristige Installation eines geeigneten Sonnenschutzes, der Schatten spendet, bis die gepflanzten Bäume entsprechend gewachsen sind; 2. Prüfung weiterer Möglichkeiten zur Begrünung für eine dauerhafte Beschattung und Kühlung des Spielplatzes. Begründung: Der Spielplatz in der Parkstadt, auf den die Kinder lange warten mussten, verfügt über eine große Fläche, wo über weite Teile des Tages kein Schatten ist. Die gepflanzten Bäume sind noch zu klein und es wird noch Jahre dauern, bis sie ausreichend Schatten spenden können. Damit die Kinder aber bis dahin, also auch schon diesen Sommer, den Spielplatz nutzen können, sollte kurzfristig ein Sonnenschutz installiert werden. In diesem Zusammenhang erscheint es sinnvoll, auch Möglichkeiten für eine weitere Begrünung zu prüfen.

Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt?

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 956 entstanden aus Vorlage: OF 1025/6 vom 12.05.2024 Betreff: Unterliederbach: Wann erfolgt die Beschattung des Spielplatzes in der Parkstadt? Vorgang: OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22 In der Vorlage OM 2370 wurde darum gebeten, dass Maßnahmen ergriffen werden, um auf dem neu errichteten Spielplatz in der Unterliederbacher Parkstadt kurzfristig eine ausreichende Beschattung zu sorgen. In der zugehörigen Stellungnahme des Magistrats, ST 2296, wurde mitgeteilt, dass sich dieser Spielplatz noch nicht in städtischem Vermögen befindet sondern sich im Eigentum des Investors, der Beratungsgesellschaft der Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF), befindet. Die Übertragung der Flächen war für Ende 2022 vorgesehen, sodass der Magistrat sich dann mit der Situation auseinander setzten wollte und 2023 Abhilfe in Aussicht gestellt hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Befindet sich die Fläche mittlerweile im Besitz der Stadt Frankfurt am Main? 2. Wenn ja, wann hat sich der Magistrat mit der Situation auseinandergesetzt? 3. Wann wird die in Aussicht gestellte Abhilfe geschaffen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1647

Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2025, OF 1203/6 Betreff: Unterliederbach: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt. Ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (V 130/2021), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221/2021), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions - Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertig-stellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370/2022) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956/2024). In den entsprechenden Stellungnahmen heißt es unter anderem (ST 2296/2022): "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647/2024): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat. Dies vorausgeschickt, möge der der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft? 2. Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde? 3. Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50%iger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun? Quelle: Privat Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296 Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 956 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1647 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 22.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1161 2025 Die Vorlage OF 1203/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 22.04.2025, V 1161 entstanden aus Vorlage: OF 1203/6 vom 06.04.2025 Betreff: Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach und deren Folgen Vorgang: V 130/21 OBR 6; ST 2221/21; OM 2370/22 OBR 6; ST 2296/22; V 956/24 OBR 6; ST 1647/24 Bereits 2017 wurden Anfragen über die Fertigstellung des nördlichen Hortensienrings gestellt, ebenso 2019. Als Grund wurde jeweils genannt, dass der Magistrat nach den Regelungen des Erschließungsvertrages Erschließungsanlagen vom Investor nur in einem einwandfreien Zustand übernimmt und dass dieser noch nicht hergestellt sei. Auch 2021 gab es Anfragen (u. a. V 130), unter anderem ganz konkret: "Wann geht der nördliche Hortensienring in den Besitz der Stadt Frankfurt am Main über?" Die Antwort (ST 2221), in der allerdings eine Mitteilung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) weitergegeben wird, ist weniger konkret: "Unmittelbar nach Fertigstellung und Bauabnahme (...) werden wir die Übergabe an die Stadt Frankfurt in Angriff nehmen". 2022 wurde die Beschattung des Spielplatzes beantragt (OM 2370) und 2024 nachgefragt, warum diese immer noch nicht erfolgt ist (V 956). In den entsprechenden Stellungnahmen, ST 2296, heißt es unter anderem: "Der Magistrat wird sich nach der Übertragung der Flächen, die für Ende 2022 vorgesehen ist, mit der Situation auseinandersetzen" und (ST 1647): "... der Magistrat (...) geht von einer Übertragung Ende 2024 aus." Leider hat die Übertragung der sich im Eigentum der KEG befindenden Flächen an die Stadt Frankfurt am Main auch Ende 2024 nicht stattgefunden. Die Auswirkungen dieses Zustands sind für die Anwohnerinnen und Anwohner nicht mehr hinnehmbar: - Straßen, insbesondere der Hortensienring, werden nicht gereinigt, da die FES nicht zuständig ist. Dies geschieht bestenfalls durch "Zuruf" durch ein von der KEG beauftragtes Unternehmen. - Der Bolzplatz ist nicht im vollen Umfang nutzbar, ein Tor ist defekt und abgesperrt. Die Stadt ist nicht zuständig. - Die Beschattung des Spielplatzes erfolgt nicht, die Stadt verweist auf die KEG, die wiederum keine Mittel für weitere Investitionen in den Spielplatz zur Verfügung hat. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie ist der aktuelle Stand, was die Übernahme der Flächen von der KEG durch die Stadt Frankfurt am Main betrifft? 2. Was hat die Stadt Frankfurt bis jetzt gehindert, diese Flächen zu übernehmen, obwohl dies schon für Ende 2022 angekündigt wurde? 3. Sieht die Stadt Frankfurt am Main als 50-prozentiger Gesellschafter der KEG eine Verantwortung dafür, dass die Eigentumsverhältnisse in der Parkstadt Unterliederbach endlich geklärt werden und wenn ja, was plant sie dafür zu tun? Quelle: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 07.09.2021, V 130 Stellungnahme des Magistrats vom 13.12.2021, ST 2221 Anregung an den Magistrat vom 28.06.2022, OM 2370 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2296 Auskunftsersuchen vom 28.05.2024, V 956 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1647

Beratung im Ortsbeirat: 4