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Reflexion

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Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 entstanden aus Vorlage: OF 50/7 vom 13.08.2021 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen Vorgang: V 24/21 OBR 7; ST 1361/21 Der Ortsbeirat begrüßt den beabsichtigten Kauf des Geländes und die Sicherung der Flächen für den Gemeinbedarf. Daher wird der Magistrat gebeten, 1. zu klären, ob es seitens des Magistrats schon konkrete Pläne für die Nachnutzung des Geländes in Westhausen gibt; 2. für den Fall, dass es keine konkreten Planungen gibt, eine Zwischennutzung der bestehenden Gebäude und/oder des Außengeländes durch ortsansässige Vereine/Institutionen zu ermöglichen; 3. bei den Überlegungen zur Nachnutzung zu berücksichtigen, dass die ortsansässige Bevölkerung durch den Hol- und Bringverkehr von drei großen weiterführenden Schulen bereits stark belastet ist; 4. in einem Gebäudeneubau in jedem Fall Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können; 5. zu prüfen, ob sich das Areal zur Umsetzung eines Projekts von gemeinschaftlichem oder genossenschaftlichem Wohnen eignet, bei dem es eine Auflage zur Berücksichti gung von "offenen Räumen" für die Bewohner Westhausens gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.06.2021, V 24 Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2021, ST 1361 Anregung vom 02.11.2021, OA 93 (nicht öffentlich) Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Antrag vom 03.03.2022, OF 120/7 Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1868 Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2024, ST 942 Aktenzeichen: 00 14

Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen II

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2022, OF 121/7 Betreff: Zukunft des ehemaligen Areals der evangelischen Gemeinde in Westhausen II Vorgang: OM 612/21 OBR 7 Der Magistrat hat die OM 612 vom 7.9.2021 noch nicht beantwortet. Ergänzend zu dieser Anfrage, bittet der Ortsbeirat den Magistrat um die Prüfung, ob auf dem Gelände ein soziales und medizinischen Nachbarschaftszentrums oder/ und ein Wohnprojekt für behinderte Menschen realisiert werden können. Begründung: Beide Vorschläge wurde von Bürgerinnen und Bürgern für die Nutzung des von der Stadt erworbenen Areals gemacht, während insbesondere eine schulische Nutzung, aber auch die Nutzung als KITA von den Bürgerinnen und Bürgern sehr kritisch gesehen werden. Es ist daher sinnvoll auch diese Idee in die Überlegungen zur weiteren Nutzung des Geländes einzubeziehen. In jedem Fall sind - wie in der OM 612/21 dargelegt - Räume einzuplanen, die von Vereinen, Institutionen und Einzelpersonen unproblematisch und kostengünstig genutzt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.03.2022, OF 143/7 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.09.2021, OM 612 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1868 2022 1. Die Vorlage OF 121/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 143/7 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 143/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4