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Kurzzeitparken statt Halteverboten in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 122/16 Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverboten in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. auf der Ostseite der Edison-Straße von Haus Nr. 16 bis zur Victor-Slotosch-Straße Kurzzeitparken von 2 Stunden anstatt Eingeschränktes Halteverbot auszuweisen, und 2. in der Carl-Zeiss-Straße auf der Südseite von der Edisonstraße bis vor Haus Nr. 3 anstatt absolutem Halteverbot ebenfalls Kurzzeitparken für 2 Stunden auszuweisen und zu prüfen, ob dies evtl. auch vor dem Eckhaus Röntgenstraße/Carl-Zeiss-Straße möglich ist. Begründung: In der Carl-Zeiss-Straße 4 befindet sich eine Orthopädie-Praxis und gegenüber in Haus Nr. 3 Ein Reha- und Therapiezentrum. Beide Praxen behandeln Patienten, die oft gehbehindert oder frisch operiert sind. Im Eckhaus Carl-Zeiss-Straße befindet sich zudem noch eine gut frequentierte Zahnarztpraxis. In der Carl-Zeiss-Straße gibt es aber keine frei verfügbaren oder Kurzzeitparkplätze, obwohl im Absoluten Halteverbot selten Fahrzeuge stehen und auch niemand behindert wird. Die Röntgenstraße steht voller Dauerparker und auch die Westseite der noch gut erreichbaren Edisonstraße ist für Freies Parken ausgezeichnet und dauerbelegt. Die einzige Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Edisonstraße ist ab dem Haus Nr. 16 mit eingeschränktem Parkverbot belegt, obwohl meistens leer, wird dies auch gerne mit Strafzetteln dekoriert. Wer bei Lidl länger als 1 Stunde auf den Parkplatz fährt, riskiert 30 Euro Bußgeld. Es ist nicht ersichtlich, warum es im Umfeld dieser Praxen, die ja Kranke und Behinderte behandeln nur 1! Behindertenparkplatz gibt und sonst keine Kurzzeit-Parkmöglichkeit in zumutbarem Umkreis für Patienten vorhanden ist. Der Magistrat wird gebeten das zu ändern Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1928 2017 Die Vorlage OF 122/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung an Punkt 2. der Vorlage angefügt wird. Abstimmung: WBE, CDU, 1 SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1928 entstanden aus Vorlage: OF 122/16 vom 30.07.2017 Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Ostseite der Edisonstraße von Haus Nr. 16 bis zur Victor-Slotosch-Straße Kurzzeitparken von zwei Stunden anstatt eingeschränktem Halteverbot auszuweisen, und 2. in der Carl-Zeiss-Straße auf der Südseite von der Edisonstraße bis vor Haus Nr. 3 anstatt absolutem Halteverbot ebenfalls Kurzzeitparken für zwei Stunden auszuweisen und zu prüfen, ob dies eventuell auch vor dem Eckhaus Röntgenstraße/Carl-Zeiss-Straße möglich ist, denn in der Carl-Zeiss-Straße Nr. 4 befindet sich eine Orthopädiepraxis und gegenüber in Haus Nr. 3 ein Reha- und Therapiezentrum. Beide Praxen behandeln Patienten, die oft gehbehindert oder frisch operiert sind. Im Eckhaus Carl-Zeiss-Straße befindet sich zudem noch eine gut frequentierte Zahnarztpraxis. In der Carl-Zeiss-Straße gibt es aber keine frei verfügbaren Kurzzeitparkplätze, obwohl im absoluten Halteverbot selten Fahrzeuge stehen und auch niemand behindert wird. Die Röntgenstraße steht voller Dauerparker und auch die Westseite der noch gut erreichbaren Edisonstraße ist für freies Parken ausgezeichnet und dauerbelegt. Die einzige Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Edisonstraße ist ab dem Haus Nr. 16 ein Abschnitt mit eingeschränktem Halteverbot. Fahrzeuge, die dort selten parken, werden gerne mit Strafzetteln dekoriert. Wer bei Lidl länger als eine Stunde auf den Parkplatz fährt, riskiert 30 Euro Bußgeld. Es ist nicht ersichtlich, warum es im Umfeld dieser Praxen, die Kranke und Behinderte behandeln, nur einen Behindertenparkplatz gibt und sonst ke ine Kurzzeitparkmöglichkeit in zumutbarem Umkreis. Der Magistrat wird gebeten, das zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2152
Beratung im Ortsbeirat: 4
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