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Reflexion

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Neubau der Grundschule Rebstock einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet Rebstock

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 516 Betreff: Neubau der Grundschule Rebstock einschließlich Betreuung und Cafeteria sowie Turnhalle im Neubaugebiet Rebstock Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.09.2011, § 675 - OA 65/11 OBR 2 - Grundsätzlich obliegt ausschließlich der Grundschule Rebstock das Nutzungsrecht der Räumlichkeiten des Neubaus. Dementsprechend ist die baurechtliche Genehmigung erfolgt. Für die angeregte Nutzung stehen vielmehr gesonderte Gebäude wie Bürgerhäuser zur Verfügung. Für den Neubau der Grundschule Rebstock mit 2-Feld-Turnhalle sind sechs Stellplätze und ein Stellplatz für Behinderte nach Stellplatzsatzung herzustellen. Diese werden entsprechend auf dem Schulgrundstück dargestellt. Die für die Schüler der Rebstockschule nächste Bushaltestelle "Leonardo-da-Vinci-Allee" stadteinwärts ist mit einem Fußweg von 280m und Überquerung der Straße "Am Römerhof" barrierefrei zu erreichen. Zur weiteren Erschließung des Neubaugebietes befürwortet die traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH die Einrichtung eines weiteren Bushaltestellenpaares in Höhe der Querungshilfe an der Einmündung "August-Euler-Straße". Der Fußweg zu der Bushaltestelle in Fahrtrichtung stadteinwärts würde sich auf 120m verkürzen und eine Überquerung einer Straße wäre nicht mehr notwendig. Die Möglichkeit vor der Grundschule Rebstock auf der Leonardo-da-Vinci-Allee durch Querparken oder Schrägparken mehr Parkplätze zu schaffen, wird derzeit noch vom Amt für Straßenbau und Erschließung geprüft. Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 09.01.2012, OA 118 Antrag vom 07.01.2012, OF 122/2 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 12.09.2011, OA 65 Bericht des Magistrats vom 21.05.2012, B 221 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 21.12.2011 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der LINKE. wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 118 2012 1. Die Vorlage B 516 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Vereine" die Worte "in Übereinstimmung mit der Vorlage B 494" hinzugefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER 11. Sitzung der KAV am 16.01.2012, TO II, TOP 61 Beschluss: Die Vorlage B 516 dient zur Kenntnis. 7. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 13.02.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 516 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Punkt 3. der Vorlage OA 65/11 nicht beantwortet wurde. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Zurückweisung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Annahme) b) CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (B 516 = Zurückweisung, OA 118 = Annahme) 7. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.02.2012, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 516 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) Buchstaben a) und c): CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme), FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung) Buchstabe b): CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2012, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 516 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Punkt 3. der Vorlage OA 65/11 nicht beantwortet wurde. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) b) Buchstaben a) und c): CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Buchstabe b): CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) sowie FDP und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (B 516 = Kenntnis, OA 118 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 516 = Zurückweisung, OA 118 = Annahme) NPD (B 516 = Kenntnis, OA 118 = Ziffer 1. Ablehnung, Ziffer 2. Prüfung und Berichterstattung) 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2012, TO II, TOP 51 Beschluss: 1. Die Vorlage B 516 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis, da Punkt 3. der Vorlage OA 65/11 nicht beantwortet wurde. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 118 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 118 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD (= Kenntnis) zu 2. a) CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) Buchstaben a) und c): CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Piraten (= Ablehnung) Buchstabe b): CDU und GRÜNE gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FDP, FREIE WÄHLER und NPD (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1333, 9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2012 Aktenzeichen: 40 2

Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2012, OF 122/2 Betreff: Neubau einer Grundschule mit Turnhalle, Cafeteria und Betreuung Der Ortsbeirat möge beschlossen, der Bericht des Magistrats B516 wird abgelehnt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass: Klarheit hergestellt wird bzgl. der Nutzung des Mehrzweckraumes durch Anwohner und örtliche Vereine (siehe hierzu eigenständiger Antrag zu 8494) Für ausreichende Stellplätze für PKW inkl. ausreichend Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte gemäß Stellplatzsatzung zu sorgen, was derzeit NICHT der Fall ist (siehe Begründung) die VGF anzuweisen die Haltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor die Grundschule zu verlegen (Haitestelle: Leonardo-da-Vinci-Allee, Fahrtrichtung stadteinwärts, Bus-Linien: 34, 50, nl) anstatt eine neue Haltestelle zusätzlich einzurichten, die 120m links der Schule liegen wird. Begründung: Mehrzweckraum = Gemeinschaftsraum Siehe hierzu eigenständigen Antrag zu B494. Zwei sich widersprechende Berichte. Stellplätze Im Vortrag des Magistrats M147 wird im Ergänzungsbericht erwähnt, dass Vorgespräche zu Abweichung bzgl. der Steilplätze frühzeitig mit der Bauaufsicht durchgeführt wurden. Es wird jedoch nicht aufgeführt, warum die Stellplatzsatzung nicht eingehalten wird und keine Tiefgarage gebaut wird. Bei Nutzung der Sporthalle durch örtliche Vereine und gleichzeitigem Betrieb des Kinderhortes mit 100 Plätzen ergibt sich laut Stellplatzsatzung eine Anzahl von insgesamt 22 nachzuweisenden Stellplätzen. Alleine für die 420 Schülerinnen beherbergende Grundschule selbst sind bereits 9 Stellplätze nachzuweisen, darunter eine ausreichende, nicht näher definierte, Zahl von Stellplätzen für Kraftwagen für Behinderte. Durch die geplante Anzahl von 7 Stellplätzen, ohne einen einzigen geeigneten Stellplatz für einen Kraftwagen für Behinderte, wird die laut Stellplatzsatzung geforderte Summe somit selbst !m günstigsten Fall deutlich unterschritten. Die Parkplatzsituation am Rebstock ist bereits jetzt, ohne Grundschule und Parkplatz, unbefriedigend und am Limit. Es ist nicht einzusehen, dass bei öffentlichen Projekten eine Ausnahme von der Stellplatzsatzung gemacht werden soll während private Bauträger in der unmittelbaren Nachbarschaft diese nicht erhielten. Beispiel: WM Objekt 1,120 Wohnungen und in der Planung nur 117 Stellplätze. Es wurde keine Ausnahme gemacht, die Stellplätze mussten durch Doppelpark-Anlagen nachgewiesen werden, obwohl am Ende die Wohnungsanzahl, auf Grund von Zusammenlegungen, bei tatsächlichen 117 lag und die Parkplätze bis heute nicht alle verkauft sind, Berechnung der Stellplätze gemäß Stellplatzsatzung: §5 (1) 8.1 -1 Stellplatz je 50 Schüler (Geplant sind 420 Schulplätze, dies entspricht 9 Stellplätzen) §5 (1) 8.4 - 1 Stellplatz je 50 Kinder, mindestens 2 Stellplätze (Geplant 100 Betreuungsplätze = 2 Stellplätze) §5 (1) 5.3 - 1 Stellplatz je 50qm Hallen- oder Nutzfläche (968qm = 20 Stellplätze) Da Turnhalle und Kinderbetreuung nebeneinander laufen wären demnach 22 Stellplätze erforderlich. Alleine für die Grundschule wird die erforderliche Zahl von 9 bereits um 2 unterschritten. Des Weiteren ist der geplante PKW Stellplatz für Personenkraftwagen von Behinderten laut §4 (1) der Stellplatzsatzung mit mindestens 3,5 x 5 Metern anzulegen. Zwar entspricht der geplante Steilplatz in der Länge der Forderung der Stellplatzsatzung, jedoch nicht in der Breite. Bei satzungsgemäßer Breite wird die Zufahrt zu den übrigen Steilplätzen zu eng. Grundsätzlich ist für eine Schule dieser Größenordnung die Forderung der Stellplatzsatzung bereits zu gering bemessen. Bus-Haltestelle Um den Grundschülern das Überqueren der teilweise sehr stark und recht zügig befahrenen Straße Am Römerhof zu ersparen, und somit für mehr Sicherheit für die Grundschüler zu sorgen, erscheint die Verlegung der Bushaltestelle für den stadteinwärts laufenden Linienbus-Verkehr unmittelbar vor die Schule sinnvoll. Auf der Straße Am Römerhof sind im Messeverkehr viele ortsunkundige Verkehrsteilnehmer unterwegs. Die Geschwindigkeit auf dieser vier-spurigen Hauptverkehrsstraße ist recht zügig. Da die nächste Haltestelle bereits am Katharinenkreisel liegt ist die Verlegung der Haltestelle für die Anwohner zumutbar. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass Schulkinder den von links herannahenden Bus sehen und losrennen um ihn an der Bushaitesteile Am Römerhof noch zu erwischen. Hierdurch entsteht eine hohe Gefährdung der Schulkinder, in stadtauswärts laufender Richtung befindet sich die Bus-Haitestelle in der Leonardo-Da-Vinci-AI!ee, ebenso wie die Straßenbahnhaitestelle, wodurch die Hauptverkehrsstraße Am Römerhof hier keine Gefährdung für die Schulkinder darstellt. Lediglich im stadteinwärts laufenden Busverkehr ergibt sich die Gefährdungslage. Die Verlegung der Bushaltestelle unmittelbar vor die Schule wäre auch für eventuelle Fahrten von Schulbussen eine Hälfe, da es ja durchaus sein kann (Inklusion), dass in der barrierefrei gebauten Schule auch Schüler mit Behinderungen (z. B. im Rollstuhl sitzende Kinder) unterrichtet werden. Die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle 120 Meter links der Grundschule beseitigt die Gefahrenlage nicht, da die Grundschüler dann immer noch den Bus von links kommen sehen und um ihn zu bekommen dann in Fahrtrichtung über die Kreuzung Am Römerhof rennen werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.12.2011, B 516 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 29 Auf Wunsch der LINKE. wird die Vorlage ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 118 2012 1. Die Vorlage B 516 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 122/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Ziffer 1. des Tenors nach dem Wort "Vereine" die Worte "in Übereinstimmung mit der Vorlage B 494" hinzugefügt werden. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu Ziffer 1.: Einstimmige Annahme zu Ziffer 2.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung) zu Ziffer 3.: Annahme bei Enthaltung 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER

Südliches Bonames hier: Historisches Stadtbild erhalten

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2012, ST 15 Betreff: Südliches Bonames hier: Historisches Stadtbild erhalten Dem Magistrat liegen keine Abbruchanträge von denkmalgeschützten Gebäuden im südlichen Bereich von Bonames vor. Südlich des Metzler. schen Palais befindet sich ein Büro- und Verwaltungsgebäude in der Homburger Landstraße 602, das allerdings abgebrochen werden soll. Es wurde, auch nach Begutachtung durch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen, nicht unter Denkmalschutz gestellt. Der Magistrat hatte somit keine gesetzliche Handhabe, den entsprechenden Abbruchantrag zu versagen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.10.2011, OM 480

Beratung im Ortsbeirat: 4