Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße/Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 124/4 Betreff: Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße/Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Verbindungsweg zwischen Berger Straße und Seckbacher Landstr. der neben dem ALDI Markt entlang führt mit Pflastersteinen oder Asphalt zu befestigen. Begründung: Senioren der Kohlbrandstr. und einige Eltern beschweren sich immer wieder, dass der Weg durch Regenfälle immer wieder nicht passierbar sei. Der Weg sei sehr matschig und aufgeweicht und dadurch komme man schlecht mit Rollatoren und Kinderwägen durch. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 16.05.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1603 2017 Die Vorlage OF 124/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Verbindungsweg zwischen Berger Straße und Seckbacher Landstraße, der neben dem ALDI-Markt entlangführt, mit Pflastersteinen oder Asphalt befestigt wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße und Seckbacher Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.05.2017, OM 1603 entstanden aus Vorlage: OF 124/4 vom 02.05.2017 Betreff: Befestigter Gehweg zwischen Berger Straße und Seckbacher Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass der Verbindungsweg zwischen Berger Straße und Seckbacher Landstraße, der neben dem ALDI-Markt entlang führt, mit Pflastersteinen oder Asphalt befestigt wird. Begründung: Seniorinnen und Senioren der Kohlbrandstraße und einige Eltern beschweren sich immer wieder, dass der Weg durch Regenfälle immer wieder nicht passierbar sei. Der Weg sei sehr matschig und aufgeweicht und dadurch komme man schlecht mit Rollatoren und Kinderwagen durch. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.11.2017, ST 2130 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 629 Antrag vom 29.05.2019, OF 352/4 Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4840 Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 4 am 12.09.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 4 am 24.10.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment