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Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1240/5 Betreff: Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Ludwig-Gallmeyer-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat 1. zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, die Ludwig-Gallmeyer-Straße trotz des Status als Baustraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen, 2. alternativ zu 1. die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festzusetzen und 3. einen Zeithorizont für den endgültigen Ausbau der Ludwig-Gallmeyer-Straße anzugeben. Begründung: Im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 17.03.2017, M 67 heißt es, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße "als verkehrsberuhigter Bereich mit niveaugleichem Ausbau angelegt [wird]". Im November 2018 wurde den Anwohnerinnen und Anwohner per Infobrief mitgeteilt, dass die Ludwig-Gallmeyer-Straße als Baustraße hergestellt worden sei und dass die "Straße [...] komplett fertiggestellt [wird], wenn der überwiegende Teil der Grundstücke bebaut ist.". Letztere Aussage ist nunmehr 6 Jahre her. Die Ludwig-Gallmeyer-Straße ist immer noch Baustraße und nicht fertiggestellt. Dadurch ist sie auch noch nicht als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies ist sehr bedauerlich, da mittlerweile viele Familien mit Kindern dort eingezogen sind. Daher sind zum einen verkehrsberuhigende Maßnahmen zu prüfen und den Anwohnerinnen und Anwohner ist ein Zeithorizont für den endgültigen Ausbau zu geben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6118 2024 Die Vorlage OF 1240/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Linke und BFF gegen AfD (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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