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Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5050 entstanden aus Vorlage: OF 977/5 vom 06.01.2024 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum Der Magistrat wird gebeten, den Altbau (Turm) der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum zu erhalten. Hierbei ist zu prüfen, inwieweit 1. Räume für Betreuungseinrichtungen geschaffen werden können, 2. Besprechungsräume a) für Oberräder Institutionen und Oberräder Vereine und b) für städtische Amts- und Mandatsträger vorgehalten werden können. Begründung: Der Altbau der Gruneliusschule soll erhalten werden, dann aber nicht mehr zum Schulgebäude gehören. Da im Stadtteil Oberrad ein Stadtteilzentrum fehlt, kann der Altbau der Gruneliusschule diese Funktion übernehmen. Hierbei ist zu prüfen, ob eine bauliche Verbindung des neuen Schulgebäudes zum Altbau geschaffen werden kann. Weiterhin ist zu prüfen, ob in den Räumen eine Betreuungseinrichtung geschaffen werden kann. Darüber hinaus bietet der Altbau auch die Möglichkeit, Besprechungsräume für Oberräder Institutionen und Oberräder Vereine sowie für die städtischen Amts- und Mandatsträger vorzuhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 655 Antrag vom 20.09.2024, OF 1242/5 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6183 Aktenzeichen: 23-20
Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2024, OF 1242/5 Betreff: Stadtteilzentrum statt Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule einrichten Vorgang: OM 5050/24 OBR 5; ST 655/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Planungen für den Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum unverzüglich aufzunehmen und die Umnutzung als Wohnraum, wie in der Stellungnahme ST 655/2024 vorgestellt, zu überdenken. Dabei sind folgende Anforderungen zu erfüllen: 1. Räume für Soziale Beratung: Es sollen Räume für verschiedene Beratungsdienste zur Verfügung stehen, darunter allgemeine Lebensberatung, Schuldnerberatung, Suchtberatung, Seniorenberatung und weitere soziale Dienstleistungen. 2. Bildungs- und Fortbildungsangebote: Es sind Räume für Bildungsangebote einzurichten, die beispielsweise Kurse zu Sprachen, EDV und Nachhilfe umfassen. 3. Räume für Bürgeramtsaufgaben: Es sollte die Möglichkeit gegeben werden, Behördengänge vor Ort zu erledigen, um die Bürgernähe zu stärken und unnötige Wege zu vermeiden. 4. Besprechungsräume: Es sind Räume für Oberräder Institutionen und Vereine zu schaffen, die für deren regelmäßige Besprechungen und Versammlungen genutzt werden können. Es wird ausdrücklich gebeten, in der Neuplanung keine Wohnungen zu berücksichtigen, sondern den Fokus auf die Schaffung eines funktionalen und für die Gemeinschaft wertvollen Stadtteilzentrums zu legen. Begründung: Der Altbau der Gruneliusschule bietet eine einmalige Chance, ein Stadtteilzentrum in Oberrad zu etablieren, das dringend benötigte soziale, kulturelle und bildungsbezogene Angebote bündelt und leicht zugänglich macht. Der Bedarf an Einrichtungen für soziale Beratung, Bildung und kulturelle Veranstaltungen ist in Oberrad hoch und könnte mit einer entsprechenden Nutzung des Gebäudes optimal gedeckt werden. Zudem bietet ein solches Stadtteilzentrum die Möglichkeit, Bürgern den Zugang zu Amtsdienstleistungen vor Ort zu ermöglichen. Durch die Umplanung zu einem Stadtteilzentrum anstelle der vorgesehenen Wohnnutzung wird ein nachhaltiger und langfristiger Mehrwert für die gesamten Stadtteil geschaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 10.11.2024, OF 1250/5 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.01.2024, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 655 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage OF 1242/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6183 2024 1. Die Vorlage OF 1242/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1250/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II)
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1250/5 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (II) I. Der Ortsbeirat lehnt die Einrichtung von Dienstwohnungen für städtische Bedienstete im Altbau der Gruneliusschule ab. II. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altbau der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: 1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule 2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbibliothek 3. Räume a) für städtische Amts- und Mandatsträger b) für Oberräder Vereine c) für Beratungen d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote e) für Bürgeramtsaufgaben Begründung: Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Es vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger als Nutzungen von Wohnungen. Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbibliothek eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die - von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume genutzt werden können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 20.09.2024, OF 1242/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6183 2024 1. Die Vorlage OF 1242/5 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1250/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Beratung im Ortsbeirat: 4
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