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Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Betreff: Zeilsheim - Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Vorgang: OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Wie in der ST 1053 angeregt haben sich ABG Holding als Eigentümerin der Zeilsheimer Ideenschmiede, Vertreter des Vereinsrings und interessierte Mitglieder des Ortsbeirates getroffen, um erste Schritte zur Neugestaltung der Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese zu besprechen und dem Ortsbeirat vorzuschlagen. Daher möge der Ortsbeirat beschließen, 1. Langfristplanung: Der Magistrat wird aufgefordert, unter Beteiligung der Bürgerschaft eine Planung zur klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle zwischen Bechtenwaldstraße 17 und Kegelbahn 34, Parkplatz-Fläche zwischen Bechtenwaldstraße 5 + 11 und Kegelbahn 34 und Fläche entlang des Saalbau Gebäudes bis Hahnbergweg) zu erstellen. Dabei möge er prüfen, welche Förderinstrumente der Stadterneuerung in Zeilsheim Anwendung finden können. Das Konzept sollte die folgenden Elemente berücksichtigen: a) Erhöhung der Aufenthaltsqualität durch einheitlichen Bodenbelag b) Neuordnung und ggf. Ergänzung der Bepflanzung entlang der Bechtenwaldstraße Höhe Nr. 6 bis zum Hahnbergweg c) Betrifft Fläche zwischen der Saalbau Stadthalle Zeilsheim und dem Pavillon (Bechtenwaldstraße 11): Umgestaltung unter Berücksichtigung verschiedener Nutzerinteressen, partielle Entsiegelung und Bepflanzung, Sitzgelegenheiten und Spielelemente für Kleinkinder, Mülleimer d) Betrifft Fläche zwischen den Pavillons, Bechtenwaldstraße 5 bis zur Pfaffenwiese: Neuordnung des Parkplatzes unter Beibehaltung der öffentlichen Stellplätze. Die Funktion des (Park-)Platzes soll um die Möglichkeit ergänzt werden, das Gelände für Stadtteilfeste (z.B. Weihnachtsmarkt, Familienfest) zu nutzen. Dies ist in die Planung mit einzubeziehen. 2. Kurzfristig und als Zwischenlösung umsetzbare Maßnahmen Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der ABG als Grundstückseigentümerin zeitnah (bis Ende 2026) eine temporäre Platzgestaltung vorzunehmen. Als Zwischenlösung könnten z.B. urbane Stadtmöbel mit Modulen für Pflanzen eingesetzt werden. Begründung: Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Übergeordnetes Ziel der Neustrukturierung und Gestaltung ist die Schaffung eines multifunktionalen Raumes, der ein öffentlicher Kommunikationsraum und Anziehungspunkt werden soll. Insbesondere der Bereich vor der Stadthalle könnte bereits temporär durch Sitzgelegenheiten und Pflanzen aufgewertet werden, sodass als Alternative zu den umliegenden gastronomischen Angeboten ein konsumfreier Aufenthalt möglich wird. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen mit Gestaltungselementen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Antragsteller: SPD GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1217/6 Nebenvorlage: Antrag vom 08.06.2025, OF 1250/6 Antrag vom 16.06.2025, OF 1251/6 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 14 Die CDU-Fraktion stellt einen Geschäftsordnungsantrag auf Zurückstellung zur nächsten turnusmäßigen Sitzung. Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1217/6 wird für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird angeommen. 2. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7099 2025 Anregung an den Magistrat OM 7100 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1251/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz der Begründung eingefügt wird, dass die Stellungnahme vom Grünflächenamt bearbeitet wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.06.2025, OF 1250/6 Betreff: Zeilsheim: Grüne Zimmer übergangsweise auf den Flächen zwischen der Stadthalle und der Pfaffenwiese Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bis zur Realisierung einer klimaangepassten Neugestaltung der Flächen zwischen der SAALBAU Stadthalle Zeilsheim und der Pfaffenwiese (Vorplatz Stadthalle) zeitnah 1-2 mobile "Grüne Zimmer" aufzustellen, die das Platzklima verbessern. Die Mobilen Grünen Zimmer werden jeweils im Herbst abgeholt und eingelagert und im kommenden Frühjahr wieder aufgestellt. Begründung: Ein Planungstreffen mit Ämtern und Ortsbeirat wird voraussichtlich frühestens im Juli stattfinden. Um für diesen Sommer das Platzklima zu verbessern, bieten sich mobile "Grüne Zimmer" an, wie sie z.B. in der Therese Herger-Anlage vor kurzem aufgestellt wurden. Mit einer solchen Zwischenlösung können wertvolle Erfahrungen für die spätere Platzgestaltung gesammelt werden. Der gesamte Raum zwischen Pfaffenwiese und Hahnbergweg erfüllt die Funktion eines Ortskerns im Stadtteil Zeilsheim. Hier konzentrieren sich Nutzungen wie Einzelhandel, ein Marktstand, Gastronomie, Wohnen, Dienstleistungen, Büros, eine Kita und eben die Stadthalle mit ihrem vielseitigen sportlichen und kulturellen Angebot und regen Vereinsleben. Die Fläche liegt zwischen den Bushaltestellen "Stadthalle Zeilsheim" bzw. Pfaffenwiese/Kolberger Weg" und dem Wohngebiet um die Bechtenwaldstraße, wird also in hohem Maße von Bürger*innen auf dem Weg zu bzw. von den Haltestellen gequert. Auch der jährliche Weihnachtsmarkt im Stadtteil findet hier statt. Damit sind bereits wichtige Voraussetzungen für die Entstehung eines lebendigen Ortskerns vorhanden, die durch gezielte bauliche und gestalterische Maßnahmen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität gestärkt werden müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.05.2025, OF 1226/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7099 2025 Anregung an den Magistrat OM 7100 2025 1. Die Vorlage OF 1226/6 wird bis nach dem Ortstermin zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1250/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1251/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im dritten Absatz der Begründung eingefügt wird, dass die Stellungnahme vom Grünflächenamt bearbeitet wurde. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.06.2025, OM 7100 entstanden aus Vorlage: OF 1251/6 vom 16.06.2025 Betreff: Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim organisieren Vorgang: OA 410/13 OBR 6; ST 65/14; OM 3666/23 OBR 6; ST 1053/23 Der Magistrat wird gebeten, 1. zeitnah einen Ortstermin zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim in Abstimmung mit der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) durchzuführen, um die aktuelle Situation vor Ort zu bewerten und die weiteren Schritte gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu besprechen. Zu diesem Ortstermin sollen unbedingt auch Vertreterinnen und Vertreter des Vereinsrings Zeilsheim sowie der Ideenschmiede des Zeilsheimer Kulturforums e. V. eingeladen werden; 2. Auskunft darüber zu geben, welche Priorität die Maßnahme im Rahmen des städtischen Programms "Schöneres Frankfurt" derzeit hat und wann konkret mit einer Umsetzung gerechnet werden kann; 3. in diesem Zusammenhang folgende Fragen zu beantworten: a) Wie verträgt sich die Aufnahme der Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" mit der Aussage in der Stellungnahme vom 15.05.2023, ST 1053, in der der Magistrat die Verantwortung für die Platzgestaltung allein auf die ABG überträgt und die Koordination einer Abstimmung allein dem Ortsbeirat zuschreibt? b) Wie ist dies mit der grundsätzlichen städtischen Zuständigkeit und Steuerung im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" vereinbar? Begründung: Bereits im Jahr 2013 wurde dem Ortsbeirat eine Konzeptstudie zur Platzgestaltung an der Stadthalle Zeilsheim vom Stadtplanungsamt vorgestellt. Der Ortsbeirat hatte daraufhin mit der Anregung vom 27.08.2013, OA 410, beschlossen, die vorgestellten Pläne weiterzuverfolgen und alle notwendigen Mittel und Ressourcen für eine Realisierung bereitzustellen. In der Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 65, wurde bestätigt, dass die Konzeptstudie funktionale Verbesserungen und eine Stärkung der Aufenthaltsqualität im betreffenden Bereich aufzeigt. Der Magistrat hatte damals ausdrücklich eine Aufnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" befürwortet. Unverständlich ist in diesem Zusammenhang die jüngere Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053, erstellt durch das Grünflächenamt, in der die Verantwortung für die Platzgestaltung nun ausschließlich der ABG zugeschrieben wird, während zugleich der Ortsbeirat als allein koordinierende Instanz benannt wird. Diese Haltung wirft Fragen auf: Wie kann eine Maßnahme, die städtischerseits befürwortet und in das Programm "Schöneres Frankfurt" aufgenommen werden soll, vollständig aus der Verantwortung des Magistrats entlassen werden, und in welchem Verhältnis stehen diese Aussagen zur bisherigen Beschlusslage und dem Programm "Schöneres Frankfurt", das sich gerade durch städtische Zuständigkeit und Finanzierung auszeichnet? Angesichts der weiterhin bestehenden städtebaulichen Bedeutung des Platzes, der langen Vorgeschichte und mehrfachen Beteiligung städtischer Stellen sowie der bisher fehlenden Umsetzung erscheint eine erneute Einordnung und verbindliche Klärung der Zuständigkeiten und Prioritäten unumgänglich. Die Anregung wird als Eilvorlage eingebracht, um den weiteren Stillstand zu vermeiden und zeitnah verbindliche Aussagen und Fortschritte zu erzielen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.08.2013, OA 410 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 65 Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3666 Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2023, ST 1053 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2025, ST 1253
Beratung im Ortsbeirat: 4
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