Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 3
Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495 entstanden aus Vorlage: OF 1141/1 vom 08.11.2019 Betreff: Aufklärung auf Fütterungsverbotsschildern II Vorgang: OM 4594/19 OBR 1; ST 1394/19 Bezug nehmend auf die Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und berichten, ob unter die klaren, knappen, schnell zu erfassenden und mittels Piktogramm gut verständlichen "Füttern verboten"-Schilder zusätzlich Aufklärungsschilder auf Deutsch und Englisch angebracht werden können. Solche Aufklärungsschilder werden wohl bald in anderen Ortsbezirken aufgestellt. Begründung: Laut dem Zeitungsbericht "Füttern verboten: Offensive geplant" vom 24.10.2019 der FNP, plant das Ordnungsamt Fütterungsverbotsschilder an Brennpunkten wie dem Weiher im Adolph-von-Holzhausen-Park, neben dem Teich hinter der Bundesbank an der Wilhelm-Epstein-Straße sowie an ausgewählten Stellen an der Nidda aufzustellen. Diese werden sowohl auf Deutsch als auch Englisch verfasst sein. Laut eines Vertreters des Grünflächenamtes sollen diese "nicht nur verbieten, sondern zugleich auch aufklärend wirken können". Warum können solche Aufklärungsschilder nicht auch im Ortsbezirk 1 eingeführt werden? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4594 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1394 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 361 Antrag vom 03.05.2020, OF 1259/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6004 Aktenzeichen: 67 0
„Füttern verboten“-Schilder am Mainufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 1259/1 Betreff: "Füttern verboten"-Schilder am Mainufer Vorgang: V 1495/19 OBR 1; ST 361/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Stellungnahme ST 361 vom 21.02.2020 bittet der Magistrat den Ortsbeirat darum ihm mitzuteilen, wo Fütterungsverbotsschilder angebracht werden sollen. Am gesamten Mainufer sind verbotene Fütterungen immer wieder zu beobachten, deshalb sollten an folgenden Standorten direkt am Mainufer Schilder angebracht werden: - An der Friedensbrücke auf Höhe der Tischtennisplatten - Am Mainufer auf Höhe des Frankfurter Nizza - Am Mainufer auf Höhe des Spielplatzes Untermainkai - Am Mainufer westlich des Eisernen Stegs - Am Mainufer westl. der Alten Brücke, auf Höhe der Äquatorialsonnenuhr Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 361 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6004 2020 Die Vorlage OF 1259/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff die Worte "am Mainufer" durch das Wort "aufstellen" ersetzt werden sowie dass der Antragstenor um die Standorte Galluswarte und Unterführung Frankenallee ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
„Füttern verboten“-Schilder aufstellen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6004 entstanden aus Vorlage: OF 1259/1 vom 03.05.2020 Betreff: "Füttern verboten"-Schilder aufstellen Vorgang: V 1495/19 OBR 1; ST 361/20 In der Stellungnahme ST 361 vom 21.02.2020 bittet der Magistrat den Ortsbeirat darum, ihm mitzuteilen, wo Fütterungsverbotsschilder angebracht werden sollen. Am gesamten Mainufer sind verbotene Fütterungen immer wieder zu beobachten, deshalb wird der Magistrat gebeten, an folgenden Standorten direkt am Mainufer Schilder anzubringen: - An der Friedensbrücke auf Höhe der Tischtennisplatten; - am Mainufer auf Höhe des Frankfurter Nizza; - am Mainufer auf Höhe des Spielplatzes Untermainkai; - am Mainufer westlich des Eisernen Stegs; - am Mainufer westlich der Alten Brücke, auf Höhe der Äquatorialsonnenuhr. Zudem sollen an der Galluswarte und der Unterführung Frankenallee Schilder angebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 26.11.2019, V 1495 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 361 Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2020, ST 1443 Aktenzeichen: 67 0
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment