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Reflexion

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Party-Point Kleinmarkthalle - hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2024, OF 1269/1 Betreff: Party-Point Kleinmarkthalle - hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Betreiberin der Kleinmarkthalle (HMF) und die angrenzenden Betriebe, die regelmäßig Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eine angepasste und regelmäßige Zwischenreinigung des Platzes vor der Westseite der Kleinmarkthalle sowie eine häufigere Leerung der Abfallbehälter, insbesondere an Samstagen und anderen starkfrequentierten Tagen, übernehmen. Begründung: An Samstagen und anderen gut besuchtenTagen wird der Bereich häufig stark vermüllt. Die Hauptverursacher der Verschmutzung sind Kundinnen und Kunden der in der Nähe befindlichen Gastronomiebetriebe. Es ist gerecht, dass die Betriebe, die durch ihren Außer-Haus-Verkauf direkt zur Verschmutzung beitragen, auch für die Reinigung und zusätzliche Leerungsintervalle aufkommen. Die Kosten sollten nicht der Allgemeinheit oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern aufgebürdet werden. Foto: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 1 am 28.05.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5532 2024 Die Vorlage OF 1269/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und Die Partei (= Ablehnung)

Party-Point Kleinmarkthalle hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.05.2024, OM 5532 entstanden aus Vorlage: OF 1269/1 vom 07.05.2024 Betreff: Party-Point Kleinmarkthalle hier: Betreiber sollen vor der westlichen Kleinmarkthalle reinigen Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass die Betreiberin der Kleinmarkthalle, die Managementgesellschaft für Hafen und Markt GmbH (HMF), und die angrenzenden Betriebe, die regelmäßig Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, eine angepasste und regelmäßige Zwischenreinigung des Platzes vor der Westseite der Kleinmarkthalle sowie eine häufigere Leerung der Abfallbehälter, insbesondere an Samstagen und anderen stark frequentierten Tagen, übernehmen. Begründung: An Samstagen und anderen gut besuchten Tagen wird der Bereich häufig stark vermüllt. Die Hauptverursacher der Verschmutzung sind Kundinnen und Kunden der in der Nähe befindlichen Gastronomiebetriebe. Es ist gerecht, dass die Betriebe, die durch ihren Außer-Haus-Verkauf direkt zur Verschmutzung beitragen, auch für die Reinigung und zusätzliche Leerungsintervalle aufkommen. Die Kosten sollten nicht der Allgemeinheit oder den unmittelbaren Anliegerinnen und Anliegern aufgebürdet werden. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2024, ST 1924 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 91-20

Beratung im Ortsbeirat: 4