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Reflexion

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U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2021, OF 127/3 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt: In der U-Bahn-Haltestelle Holzhausenstraße werden an den Bahnsteig-Enden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen eingerichtet, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31, Abs.5 BoStrab angepasst. Begründung: In § 31, Abs. 5 der BoStrab (Betriebsordnung Straßenbahn) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 m, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 m vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit 2 von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er Jahren gebaute Haltestelle Holzhausenstraße nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31, Abs. 5, Satz 1 BoStrab besteht die Pflicht die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von Abs.5, Satz 2 notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 m, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um 10 cm überschritten. Sie beträgt 2,10 m. In einer U-Bahn-Station mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Station Oper 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über 1 Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der Station Holzhausenstraße durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere, da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach aussen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 3 am 04.11.2021, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 3 am 02.12.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 3 am 21.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 127/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 3 am 18.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1742 2022 Die Vorlage OF 127/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Ablehnung)

U-Bahn-Haltestelle „Holzhausenstraße“ den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1742 entstanden aus Vorlage: OF 127/3 vom 21.10.2021 Betreff: U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen anpassen Der Magistrat wird beauftragt, in der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" an den Bahnsteigenden stadteinwärts und stadtauswärts zusätzliche Treppen einzurichten, um damit Notausgänge, die an die Oberfläche führen, zu schaffen. Somit wird die Nutzungskapazität den Anforderungen der tatsächlichen Nutzung gemäß gesetzlicher Vorgabe nach § 31 Absatz 5 BOStrab angepasst. Begründung: In § 31 Absatz 5 BOStrab (Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung) wird die notwendige Größe der Haltestellen festgelegt: "Die Breite der Bahnsteige muss nach dem Verkehrsaufkommen unter Berücksichtigung der Stärke und Verflechtung der Fahrgastströme bemessen sein. Längs der Bahnsteigkante muss eine nutzbare Breite von mindestens 2,0 Metern, bei Bahnsteigen im Verkehrsraum öffentlicher Straßen von mindestens 1,5 Metern vorhanden sein. Die Querneigung des Bahnsteigs soll so ausgeführt werden, dass sie mit zwei von Hundert zur Bahnsteigkante hin ansteigt." Seit Jahren wird vom Magistrat erklärt, dass die in den 60er-Jahren gebaute U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" nicht mehr der Belastung durch das erhöhte Verkehrsaufkommen der Fahrgäste entspricht. Laut § 31 Absatz 5 Satz 1 BOStrab besteht die Pflicht, die Breite der Bahnsteige dem erhöhten Verkehrsaufkommen anzupassen. Da das in diesem Fall baulich nicht möglich ist, muss die Kapazität der U-Bahn-Haltestelle zumindest durch den Bau zusätzlicher Fluchttreppen an den beiden Bahnsteigenden erhöht und damit eine zusätzliche Möglichkeit für die Fahrgäste geschaffen werden, die U-Bahn-Haltestelle zu verlassen. Ein zusätzlicher Ausbau der Fluchttreppen ist auch aufgrund von § 31 Absatz 5 Satz 2 BOStrab notwendig, wonach die nutzbare Breite von zwei Metern nicht unterschritten werden darf. Die nutzbare Breite des Bahnsteigs stadtauswärts unterschreitet nach dem Einbau der Aufzüge die notwendige Breite. Sie beträgt nur 1,80 Meter, stadteinwärts wird die notwendige Breite gerade einmal um zehn Zentimeter überschritten. Sie beträgt 2,10 Meter. In einer U-Bahn-Haltestelle mit einem hohen Aufkommen von Fahrgästen ist es dringend notwendig, alle für die Sicherheit der Fahrgäste notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise wurden in Berlin nach dem Brand im Jahre 2009 in der Haltestelle "Deutsche Oper" 40 Stationen mit ähnlichem Baustandard für insgesamt über eine Milliarde Euro nachgerüstet. Auch in Frankfurt ist zur Sicherheit der Fahrgäste eine Nachrüstung der U-Bahn-Haltestelle "Holzhausenstraße" durch zusätzliche Fluchttreppen dringend notwendig, insbesondere da die Hessische Bauordnung für Veranstaltungsräume zwei unabhängig nach außen führende Fluchtwege erforderlich macht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 14.03.2022, OF 226/3 Etatanregung vom 28.03.2022, EA 221 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1529 Antrag vom 28.08.2022, OF 436/2 Antrag vom 21.04.2023, OF 638/2 Aktenzeichen: 92 13

Beratung im Ortsbeirat: 4