Reflexion
Erstellt:
Lesezeit: 3-5 Minuten
Verbundene Dokumente: 1
Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Betreff: Bebauungsplan Nr. 920 - Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I. 1. Für die Grundstücke von zwei Gärtnereien in der Straße Am Hollerbusch in Frankfurt am Main - Nieder-Eschbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 04.07.2017 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angewendet wird. I. 2. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll auf den Grundstücken von zwei Gärtnereien Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Mit der Überplanung des Gebiets durch eine Maßnahme der Innenentwicklung können die Flächen zu Wohnbauflächen entwickelt werden. Ziel ist es, unterschiedliche Wohnformen für verschiedene Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der Regionale Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wird. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet liegt im Stadtteil Nieder-Eschbach beidseits der Straße Am Hollerbusch zwischen dem Frankfurter Graben und der Stadtbahntrasse U2/U9. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von 3,58 ha. Anlass, Erfordernis und Ziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Die Fläche der Gärtnerei östlich der Straße Am Hollerbusch liegt brach und soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Für die Gärtnerei westlich der Straße Am Hollerbusch bestehen seitens der Eigentümer Entwicklungsabsichten. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Frankfurt am Main hat aktuell einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Das Planungsgebiet ist durch die Lage nahe der Stadtbahnhaltestelle Nieder-Eschbach gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden und auch dadurch für eine Wohnnutzung sehr gut geeignet. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans im Bereich östlich der Straße Am Hollerbusch "Gemischte Baufläche, Bestand" dar. Westlich der Straße Am Hollerbusch ist circa die Hälfte der Fläche als "Wohnbaufläche, Bestand", die andere Hälfte als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" und "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" dargestellt. Das Bebauungsplanverfahren soll nach § 13a (1) Nr.1 BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Wiedernutzbarmachung bisher gartenbaulich genutzter Flächen mit einer zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m2 durchgeführt werden. Die Anwendungsvoraussetzungen nach BauGB, wonach der Bebauungsplan nicht die Zulässigkeit von Vorhaben begründen darf, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete tangiert, sind erfüllt. Auch bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a (2) Nr. 1 in Verbindung mit § 13 (3) Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung sowie dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen. Konzept und städtebaulicher Entwurf Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Zu II. Im Regionalen Flächennutzungsplan ist das Areal als "Gemischte Baufläche, Bestand", als "Wohnbaufläche, Bestand" sowie als "Vorranggebiet für Landwirtschaft" überlagert mit einem "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" dargestellt. Der Regionale Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplans Nr. 920 angepasst werden. Anlage 1_Lageplan (ca. 830 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 11.10.2017 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.11.2017, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 202 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2017, TO II, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 202 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.12.2017, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12.12.2017, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.12.2017, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage M 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2106, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2017 Aktenzeichen: 61 00
Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und NiederEschbach - Am Hollerbusch
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.10.2017, OF 128/15 Betreff: Prüfung einer neuen Straßenanbindung für die Neubaugebiete Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch Durch die beiden Neubaugebiete in Nieder-Eschbach - Süd und Nieder-Echbach - Am Hollerbusch wird es zu einer Erhöhung des Verkehrsdrucks aus diesen Gebieten durch bestehende Wohnstraßen auf die Deuil-La-Barre-Straße kommen. Diese Wohnstraßen werden dann auf Grund ihrer Ausprägung (Enge) deutlich mehr belastet werden. Die Deuil-La-Barre-Straße ist bereits heute in weiten Stunden der Hauptverkehrszeiten -auch bedingt durch den zunehmenden Durchgangsverkehr - deutlich überlastet. Dies wird sich durch die beiden Neubaugebiete noch verstärken. Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu Prüfen und zu Berichten, ob zur Entlastung beziehungsweise zur Vorbeugung der beschriebenen Verkehrssituation eine neue Straßenverbindung aus dem Baugebiet Nieder-Eschbach - Süd heraus über den südlichen Teil der Georg-Büchner-Straße und dann entlang der alten und neuen Ortsrandes zur Homburger Landstraße hin erstellt werden kann. Dabei ist ein plangleicher Übergang der U-Bahn-Linie zu berücksichtigen. Auch sind bauliche Maßnahmen zu berücksichtigen, die eine Verlagerung des bisherigen Verkehrs von der Deuil-La-Barre-Straße zur Homburger Landstraße hin verhindern. Die neue Straße soll die Ausdehnung einer "normalen" Wohnstraße nicht überschreiten, aber mit einem Fuß/Radweg versehen sein. Begründung: Es ist davon auszugehen, dass der größte Teil des Verkehrs aus den beiden Neubaugebieten in Richtung des Autobahnanschlusses Nieder-Eschbach oder Bad Homburg führen wird. Dieser Verkehr wird durch die skizzierte Straße aus bestehenden Wohngebieten herausgehalten und kann für letzter auch eine neue Anbindung an die Homburger Landstraße bieten. Die Inanspruchnahme von Flächen des geplanten GrünGürtelParks Nieder-Eschbach ist durch die Führung entlang des Ortsrandes minimiert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2017, M 202 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 15 am 26.10.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 202 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 128/15 wird bis zur Sitzung am 16.02.2018 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 128/15 wurde zurückgezogen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Analyse wird durchgeführt...
Bitte warten Sie einen Moment