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Reflexion

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Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 entstanden aus Vorlage: OF 1121/1 vom 10.11.2019 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße Der Magistrat wird aufgefordert, die Ampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Hafenstraße blindengerecht umzubauen, damit Blinde und Sehbehinderte die Straße gefahrenlos überqueren können. Besonders betrifft es den Fußgängerübergang von der südlichen zur nördlichen Seite der Gutleutstraße, d. h. wenn man die Hafenstraße entlanggehen möchte. Begründung: Im Gutleutviertel gibt es blinde Bewohner, die sich gerne selbstständig und frei im Viertel bewegen möchten. Die Querung der sehr stark befahrenen Gutleutstraße stellt jedoch eine Herausforderung dar, wenn an besagter Stelle weder ein akustisches noch ein taktiles Signal vorhanden ist. Blinde sind somit auf die Mithilfe von Passanten angewiesen, falls diese zufällig auch gerade an der Ampel warten. Der Umbau der gesamten Ampelanlage mag aufwendig sein, jedoch sollte die Freiheit der blinden Mitmenschen das wert sein. Möglicherweise kann auch zunächst nur die westliche Ampel (Querung der Gutleutstraße von Süden nach Norden) mit einem blindengerechten Signal ausgestattet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Antrag vom 03.05.2020, OF 1286/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6020 Aktenzeichen: 32 1

Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren!

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2020, OF 1286/1 Betreff: Blindengerechte Ampel in der Gutleutstraße - Priorisieren! Vorgang: OM 5456/19 OBR 1; ST 444/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die in der OM 5456 genannte Ampelanlage im Gutleut soll in der Prioritätenliste der Umbaumaßnahmen der Lichtsignalanlagen ganz nach oben. Laut ST 444 vom 6.3.2020 muss die Lichtsignalanlage komplett umgebaut und saniert werden. Dies sollte zeitnah in Angriff genommen werden, denn im Gutleutviertel leben erblindete Menschen, die diese Ampel regelmäßig nutzen. Es ist also dringend erforderlich, dass die Umbaumaßnahme eine hohe Priorität bekommt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5456 Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2020, ST 444 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2020, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6020 2020 Die Vorlage OF 1286/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI

Beratung im Ortsbeirat: 4