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Reflexion

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Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA; FRM1): Abschnitt Stadtwald hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt (RSV FFM-DA; FRM1): Abschnitt Stadtwald hier: Vorplanungsvorlage und Freigabe weiterführender Planungsmittel Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2020, § 5203 (M 217) I. Der Vorplanung zum Wegeausbau im Stadtwald als Teilabschnitt der herzustellenden Radschnellverbindung (RSV) von Frankfurt am Main nach Darmstadt wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf der Grundlage der vorgelegten Vorplanung gemäß Planungsvereinbarung vom 28.08.2019 eine baureife Planung (Leistungsphasen 3 bis 6 HOAI) für den Abschnitt Stadtwald durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen, b) durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH prüfen zu lassen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne GVFG/MobFöG ist und gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung stellen zu lassen, c) der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zu Bau und Finanzierung der Maßnahme vorzulegen. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Realisierung der Maßnahme auf Frankfurter Gemarkung der Gesamtinvestitionsbedarf auf 25.115 T€ geschätzt wird. Dies beinhaltet die Abschnitte Stadtwald und Stadtraum. b) im städtischen Haushalt gemäß § 5203/2020 für die Vorplanung (Leistungsphase 1 und 2 HOAI) der Gesamtmaßnahme Planungsmittel in Höhe von insgesamt 737 T€ in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen, von denen bereits Mittel in Höhe von rd. 262 T€ verausgabt wurden. c) der Investitionsbedarf für den Abschnitt Stadtwald auf 4.875 T€ geschätzt wird. IV. Die benötigten Planungsmittel (Leistungsphase 3 bis 6 HOAI) für den Abschnitt Stadtwald (rd. 897 T€) sowie Mittel für vorbereitende Maßnahmen (rd. 78 T€) in Höhe von insgesamt 975 T€ (Baunebenkosten) werden bewilligt und freigegeben. Die Mittel stehen in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr", zur Verfügung. Begründung: A. Zielsetzung Gesamtmaßnahme Mit M 41/2018 wurde der Magistrat beauftragt, gemeinsam mit der Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH die notwendigen Planungsschritte für die Realisierung der Radschnellverbindung von Frankfurt am Main nach Darmstadt (RSV FFM-DA) im Stadtgebiet Frankfurt einzuleiten und die erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten. Die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH fungiert dabei als Koordinatorin für die Gesamtmaßnahme für alle beteiligten Städte und Gemeinden und bearbeitet Planung und Umsetzung auch für die weiter südlich gelegenen Abschnitte. Seit 2019 wird die RSV FFM-DA in definierten Bauabschnitten umgesetzt. Die Bauabschnitte südlich von Frankfurt am Main und deren Stand informativ in Stichworten: Abschnitt B3 Darmstadt bis Aumühle: fertiggestellt Abschnitt Aumühle bis Gemarkungsgrenze Darmstadt: fertiggestellt Abschnitt Erzhausen: fertiggestellt Abschnitt Egelsbach: fertiggestellt Abschnitt Langen bis Walter-Rietig-Straße: fertiggestellt Abschnitt Bahnhofsbereich Langen im Bau Abschnitt vom Bahnhof Langen bis Dreieich: Planung bzw. teilweise fertiggestellt Abschnitt Dreieich (Routenänderung): Vorarbeiten der Planung begonnen Abschnitt Querung Neu-Isenburg in Verbindung mit dem FRM 9: Machbarkeitsstudie liegt vor Abschnitt Neu-Isenburg bis Waldgrenze: Vorplanung begonnen Abschnitt Wald, Gem. Neu-Isenburg: Vorarbeiten der Planung begonnen Für die gesamte Strecke wurden die Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben. Der Wegeausbau der herzustellenden Radschnellverbindung hat regionale und überregionale Bedeutung für die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Über die Vernetzung mit bestehenden Radwegen entsteht überregional ein hochwertiges Radweg- und Freizeitband, das das touristische Angebot der Region um einen weiteren Baustein ergänzt und wertvolle Alltagsradwegeverbindungen schafft. Frankfurter Streckenabschnitt Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (§ 5203/20) wurde der Magistrat beauftragt, die Vorplanung für den auf Frankfurter Gemarkung liegenden Streckenabschnitt der Radschnellverbindung (RSV) Frankfurt - Darmstadt durch die Regionalpark RheinMain Südwest gGmbH erstellen zu lassen. Aufgrund des unterschiedlichen Streckencharakters und der entsprechenden fachlichen Anforderungen wurde die Planung auf Frankfurter Gemarkung in Abstimmung zwischen den Dezernaten X und XII in einen Stadtwald-Abschnitt und einen Stadtraum-Abschnitt unterteilt. Der Abschnitt Stadtwald reicht von der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg im Süden durch den Stadtwald bis zum Eintritt in den bebauten Bereich südlich des Bauhofes Louisa. Der Abschnitt Stadtraum schließt nördlich daran an und reicht bis zum Holbeinsteg am Main. Im Folgenden wird zunächst der Abschnitt Stadtwald vorgestellt, während der Abschnitt Stadtraum in einer weiteren Vorlage folgt. In der Anlage 1 ist eine Übersicht der Vorplanung für den Stadtwaldbereich ersichtlich. Ziel dabei war es: • auf vorhandene asphaltierte Routen im Stadtwald zurückzugreifen • den Eingriff in den Baumbestand so gering wie möglich zu halten. In Abstimmung mit dem Grünflächenamt (Stadtforst) und dem Umweltamt (Abteilung Naturschutz und Biodiversität/Untere Naturschutzbehörde) wurden im Rahmen der Vorplanung die floristischen- und faunistischen Untersuchungen abgestimmt und den Ämtern vorgelegt. Im Rahmen der Ausführungsplanung werden daraus resultierende Maßnahmen eingearbeitet. Es ergeben sich für die weiteren Planungsschritte darüber hinaus keine Bedenken. B. Alternativen Die Trassenführung durch den Stadtwald wurde bereits durch die Machbarkeitsstudie und den Beschluss § 2629/2018 festgelegt. C. Lösung Regional bedeutet die Trassenführung für die Nutzenden eine schnelle, im Teilabschnitt Stadtwald nahezu autoverkehrsfreie Verbindung vom Stadtraum an der Bahnunterführung Ziegelhüttenweg bis zur Stadtgrenze Frankfurt am Main/Neu-Isenburg. Der Streckenabschnitt durch den Frankfurter Stadtwald zwischen Bahnunterführung Ziegelhüttenweg und Stadtgrenze Frankfurt am Main/Neu-Isenburg ist ohne wesentliche Höhenunterschiede bequem, sicher und schnell befahrbar und spielt somit für die Verlagerung von PKW-Pendler-verkehren auf den Radverkehr eine große Rolle. Die vorliegende Planung nimmt Bezug und Rücksicht auf die vorhandene Substanz in den unterschiedlichen Streckenbereichen im Stadtwald und bildet die Grundlage für die notwendigen Arbeiten an der RSV Frankfurt-Darmstadt im Abschnitt Stadtwald. Sie ist in folgende vier Teilbereiche gegliedert (Lagepläne siehe Anlage 2, Blätter 1 - 4): Teilbereich 1: VP 1 Bahnunterführung Ziegelhüttenweg bis VP 5 VGF-Haltestelle Oberschweinstiege Teilbereich 2: VP 5 VGF-Haltestelle Oberschweinstiege bis VP 7 Oberschweinstiegschneise/Isenburger Schneise Teilbereich 3: VP 7 Oberschweinstiegschneise/Isenburger Schneise bis VP 11 Unterführung Autobahn BAB 3 Teilbereich 4: VP 11 Unterführung Autobahn 3 bis VP 14 Stadtgrenze Frankfurt/Neu-Isenburg Nachfolgend werden die Planungsprämissen für alle vier Teilbereiche erläutert. Angepasst an die besonderen Anforderungen des Frankfurter Stadtwaldes, der weitgehend als Bannwald ausgewiesen ist, soll die RSV in diesem Abschnitt als Sonderbauweise mit einer reduzierten Mindest-Wegebreite von 3,50 m auf bestehenden Forstwegen in Asphaltbauweise mit beidseitigem Schotterbankett ausgebaut werden. Die Verringerung der Mindestbreite von ursprünglich 4,00 m gemäß Förder-Richtlinien wurde mit dem Fördermittelgeber abgestimmt. Bei der Herstellung werden die vorhandenen Wegeaufbauten überbaut und in den neuen Wegebau integriert. In der Folge werden die Trassenhöhen geringfügig überhöht, so dass Eingriffe in den Wurzelraum bestehender Bäume weitestgehend reduziert werden. Die Verknüpfungspunkte mit kreuzenden oder anschließenden Wegen werden jenseits der durchgehenden Asphaltfahrbahn einheitlich in Pflasterbauweise ausgebildet, um die Bildung von Sturzkanten zu verhindern. Geplante, angrenzende Aufenthaltsflächen werden ebenfalls als Pflasterflächen ausgebildet und mit entsprechender Ausstattung versehen. Grundsätzlich ist die Planung aller vier Teilbereiche in Bezug auf Umweltbelange und Forstwirtschaft in enger Abstimmung erfolgt. Natur- und artenschutzrechtliche Anforderungen, die sich aus den Ergebnissen der Reptilien- und Amphibienkartierung sowie der Biotoptypenkartierung ergeben haben, sind - soweit dies die Planungstiefe zugelassen hat - in die vorliegende Planung integriert worden. Im Bereich Jacobiweiher- Welscher Weg/Oberschweinstiegschneise werden notwendige Amphibienschutzanlagen in den weiteren Planungsphasen berücksichtigt (bereits in der Kostenschätzung enthalten). Zudem gibt es eine vorläufige Bilanzierung der erforderlichen Baumentnahmen, die innerhalb der RSV-Trasse liegen. 30-35 sogenannte "Kollisionsbäume" müssen aufgrund der RSV-Trassenführung entnommen werden (ca. 10 Bäume je Kilometer). 50-60 Bäume können durch lokale Optimierungen der Wegeachse erhalten bleiben (Verschiebung um bis zu ca. 1,5 m von der grundsätzlichen RSV-Trasse). Eine Bewertung der Bäume bezüglich der Verkehrssicherungspflicht wird in zeitlicher Nähe vor Baubeginn erfolgen, so dass erst dann die genaue Anzahl der im Zuge des Ausbaus zu entfernenden Bäume feststeht. Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert. Teilbereich 1: VP 1 Bahnunterführung bis VP 5 Haltestelle Oberschweinstiege und Teilbereich 4: VP 11 Unterführung Autobahn BAB 3 bis VP 14 Stadtgrenze Frankfurt/Neu-Isenburg Die Strecke in Teilbereich 1 sowie in Teilbereich 4 verläuft auf bereits vorhandenen Forstwegen. Um die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand möglichst zu vermeiden, wird die RSV in diesen beiden Bereichen mit reduzierter Wegebreite von mindestens 3,50 m (ungefähr die heute bestehende Wegebreite) hergestellt. Das Anheben der Wegeflächen/Trassenhöhe unter Nutzung der vorhandenen Schottertragschicht soll Eingriffe in den durchwurzelten Boden vermeiden. Zusätzlich wird es zum Schutz von Großbäumen lokal angepasste Optimierungen geben, z.B. durch das Verschwenken der Wegeachse in dem betreffenden Abschnitt ("Umfahren") oder durch Schaffung von Wurzelschutzzonen durch reduzierte Bankette. Teilbereich 2: VP 5 Haltestelle Oberschweinstiege bis VP 7 Oberschweinstiegschneise/ Isenburger Schneise Die Streckenführung im Teilbereich 2 verläuft auf der Oberschweinstiegschneise zwischen der Haltestelle Oberschweinstiege bis zur Kreuzung mit der Isenburger Schneise als Fahrradstraße mit 4,60 m bis 5,00 m Breite über bereits im Bestand asphaltierte Wegeflächen. Östlich der befestigten Fahrbahn werden in einem Abschnitt unbefestigte Längsparkplätze sowie zwei barrierefrei ausgebaute, befestigte Stellplätze angelegt. Zwischen Fahrbahn und Parkständen entsteht jeweils ein Sicherheitstrennstreifen mit 1,00 m Breite. Parallel zur Fahrbahn besteht auf der Westseite bereits ein Fußweg, der auf einer Breite von 2,00 m mit einer wassergebundenen Decke neu befestigt wird und somit eine gute Fußweganbindung zwischen der Straßenbahnhaltestelle Oberschweinstiege und dem Zugang zur Waldschule sowie bis zur Überquerung der Isenburger Schneise darstellt. Der bestehende Grünstreifen zwischen Fahrbahn und Fußweg wird als Wiesenfläche erhalten und dient dem Forstbetrieb bedarfsweise als Lager- und Ladefläche. Der Bereich der Gleisquerung an der Haltestelle Oberschweinstiege wird mittels Markierungen optisch hervorgehoben, um auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen. Zudem erfolgt am historischen Schäferpfadstein die Anlage eines Rast- und Serviceplatzes. Zur Querung der Isenburger Straße ist ein Umbau der bestehenden Lichtsignalanlage vorgesehen, der eine optimierte Wegeführung im Zuge der RSV ermöglicht. Teilbereich 3: VP 7 Oberschweinstiegschneise/Isenburger Schneise bis VP 11 Unterführung Autobahn BAB 3 Die Streckenführung im Teilbereich 3 verläuft in Verlängerung der Oberschweinstiegschneise über die ebenfalls bereits im Bestand asphaltierte, mindestens 4,00 m breite Kuhpfadschneise. Diese wird von Fuß-, Rad,- und Kfz-Verkehr gemischt genutzt, wobei abschnittsweise für den Fußverkehr auch parallel verlaufende Waldwege zur Verfügung stehen. Die Wegetrasse dient der Erschließung des Informationszentrums Stadtwaldhaus/Fasanerie und im Bedarfsfall aktuell - bis zu seiner Aufforstung - zusätzlich der Erschließung des Stadionparkplatzes "P8 Isenburger Schneise". Im Bereich der Autobahnunterführung erfolgt neben der 4,00 m breiten Asphaltfahrbahn zusätzlich eine Flächenbefestigung aus Betonsteinpflaster. D. Kosten Die Gesamtkosten für die bauliche Umsetzung der geplanten Umgestaltung im Abschnitt Stadtwald werden auf ca. 4.875.000 € (brutto) geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen: Pos. Leistungsbeschreibung 1 Baukosten 1.1 Erdbau 288.000 € 1.2 Oberbau/Deckschichten 1.732.225 € 1.3 Baukonstruktionen 302.500 € 1.4 Technische Anlagen 685.000 € 1.5 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen 97.750 € 1.6 Vegetationsflächen 98.000 € 1.7 Sonstige Maßnahmen in Außenanlagen und Freiflächen 695.200 € Baukosten netto 3.276.197,48 € Mehrwertsteuer 19 % 661.642,07 € Baukosten brutto 3.898.675,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planungskosten (Leistungsphase 3 bis 6) 896.695,25 € 2.2 Vorbereitende Maßnahmen 77.973,50 € Gesamtkosten Abschnitt Stadtwald brutto 4.873.343,75 € Gesamtkosten Abschnitt Stadtwald brutto (gerundet) 4.875.000,00 € Hinweis Schnittstelle zur Verkehrsplanung: Die Kostenschätzung beinhaltet sämtliche Maßnahmen zur Herstellung der Fahrbahn und Gehwege einschließlich Beleuchtungsmasten. Im Trassenabschnitt zwischen Haltestelle Oberschweinstiege bis Straßenüberquerung Isenburger Schneise berücksichtigt die Kalkulation einen Vollausbau. Finanzierungsbedarfszeitraum der Planungsmittel (Leistungsphasen 3 bis 6) sowie vorbereitenden Maßnahmen für den Abschnitt Stadtwald mit Angabe der Jahresraten: 2024 325 T€ 2025 525 T€ 2026 125 T€ Insgesamt 975 T€ Anlage 1_Uebersichtsplan_unmassstaeblich (ca. 1,8 MB) Anlage 2_Lageplan-Planansatz_1 (ca. 5,3 MB) Anlage 3_Lageplan-Planansatz_2 (ca. 5,5 MB) Anlage 4_Lageplan-Planansatz_3 (ca. 2,8 MB) Anlage 5_Lageplan-Planansatz_4 (ca. 2,4 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.11.2024, OF 1288/5 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.02.2018, M 41 Antrag vom 18.06.2019, NR 895 Vortrag des Magistrats vom 16.12.2019, M 217 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 Antrag vom 02.02.2025, OF 224/14 Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6515 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 06.11.2024 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.11.2024, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6201 2024 1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1288/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 02.12.2024, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2024, TO II, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2024, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 152 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5542, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2024 Aktenzeichen: 61-1

Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1288/5 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat erneut, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e.V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kindern der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner St 1587 vom 26.08.2024 und St 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 50 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6201 2024 1. Der Vorlage M 152 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1288/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins SchwarzWeiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6201 entstanden aus Vorlage: OF 1288/5 vom 27.11.2024 Betreff: Beleuchtung des Weges zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. und des Letzten Hasenpfades zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen Vorgang: M 152/24; OM 4440/23 OBR 5; ST 227/24; OM 4665/23 OBR 5; ST 1587/24 Der Magistrat wird erneut gebeten, sowohl am Weg zwischen dem Abenteuerspielplatz Wildgarten und den Tennisplätzen des Vereins Schwarz-Weiß e. V. als auch am Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und Erstes Wartegäßchen eine insektenfreundliche Beleuchtung zu installieren. Es ist nicht ersichtlich, aus welchem Grund die Beleuchtung eines Radweges durch den Stadtwald mit insektenfreundlicher Beleuchtung möglich ist, nicht aber auf Fußwegen, die von Kindern auf dem Weg zur Schule genutzt werden. Begründung: Für viele Kinder der Heimatsiedlung ist der Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz die kürzeste und sicherste Verbindung zur Riedhofschule. Hier ist eine Beleuchtung des Weges insbesondere in der dunklen Jahreszeit dringend nötig. Die Frühbetreuung an der Riedhofschule beginnt um 7:30 Uhr, vor allem in den Wintermonaten ist es zu dieser Zeit noch dunkel, ebenso wenn die Kinder nach der Nachmittagsbetreuung um 17:00 Uhr nach Hause zurückkehren. Auch der Letzte Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen wird von vielen Schülerinnen und Schülern und Pendlerinnen und Pendlern genutzt und ist unbeleuchtet. Der Magistrat (Dezernat XII - Mobilität) hat die Bitte des Ortsbeirates 5 zur Beleuchtung der genannten Wege mit seiner ST 1587 vom 26.08.2024 und ST 227 vom 26.01.2024 leider abgelehnt. In der M 152 zur Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt führt der Magistrat nun im Hinblick auf den Abschnitt Stadtwald aus: "Um ein sicheres Fahrradfahren auch bei Dunkelheit zu ermöglichen, erhält die gesamte Strecke eine durchgehende Ausleuchtung. Die Beleuchtung erfolgt über Mastleuchten, die über integrierte Photovoltaik-Module mit Strom versorgt werden und somit energieautark betrieben werden können. Somit müssen keine zusätzlichen Leitungen verlegt werden, so dass kein entsprechender Eingriff in den Wurzelraum der bestehenden Bäume erforderlich ist. Durch eine Bewegungssteuerung in Verbindung mit einer Nachtabschaltung wird die Beleuchtungsdauer auf der Grundlage einer vor Ort betriebenen Testanlage zum Schutz der lichtsensiblen Fauna weitestgehend reduziert." Der Ortsbeirat 5 begrüßt das mit der M 152 zum Ausdruck gebrachte Umdenken des Magistrates bei der Beleuchtung von Wegen. Vor diesem Hintergrund bittet er den Magistrat erneut um die Installation einer insektenfreundlichen Beleuchtung auf dem Fußgängerweg hinter dem Abenteuerspielplatz und auf dem Letzten Hasenpfad zwischen Sachsenhäuser Landwehrweg und 1. Wartegäßchen. Wenn die Stadt sich dazu entschließt Wege im Wald für den Radverkehr zu beleuchten, sollte dies zum Schutz von Kindern auf den genannten Wegen erst recht möglich sein. Gerade in den dunklen Wintermonaten ist die Installation von bedarfsgerechter insektenfreundlicher Beleuchtung auf Fußwegen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4440 Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 227 Stellungnahme des Magistrats vom 26.08.2024, ST 1587 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 152 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 471 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratung im Ortsbeirat: 4