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Reflexion

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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II) Die probeweise Verfugung mit Epoxidharzmörtel hat sich bis heute als beständig erwiesen. Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass als Nächstes die Flächen in der Klappergasse sowie in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße, möglichst noch in der ersten Hälfte des Jahres, verfugt werden. Weitere Teilbereiche erfolgen sukzessive. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Antrag vom 25.09.2017, OF 597/5 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Antrag vom 19.05.2019, OF 1290/5 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) III

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) III Im Frühjahr 2018 wird ein weiterer Bereich mit Epoxidharz verfugt. Geplant ist, die Große Rittergasse von Dreieichstraße bis einschließlich Frankensteiner Platz inklusive Ausleger-gasse und Frankenhofgässchen entsprechend zu behandeln. Die sukzessive Behandlung der restlichen Bereiche in Alt Sachsenhausen ist angedacht. Als Sofortmaßnahme werden die Fugen der genannten Bereiche mit einem speziellen scharfkantigen Sand gefüllt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Antrag vom 19.05.2019, OF 1290/5 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2019, OF 1290/5 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: ST 209/15; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die große Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugen worden. Es fehlen noch Teile der große Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2019 Die Vorlage OF 1290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 entstanden aus Vorlage: OF 1290/5 vom 19.05.2019 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die G roße Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilte der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden. Es fehlen noch Teile der Großen Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum, die Verfugung - möglichst zeitnah - zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4