Reflexion
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Barrierefreiheit für den Bahnhof Griesheim und die Stadtteilverbindung „Alte Falterstraße“: Untersuchungsvariante 4 umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 Betreff: Barrierefreiheit für den Bahnhof Griesheim und die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße": Untersuchungsvariante 4 umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zur Herstellung der Barrierefreiheit des Bahnhofs Griesheim gemeinsam mit der Deutschen Bahn die sogenannte Untersuchungsvariante 4 weiterzuverfolgen, zur Baureife zu bringen und schnellstmöglich zu bauen. Begründung: Der Bahnhof Griesheim einschließlich der wichtigen, stadtteilverbindenden Personenunterführung "Alte Falterstraße" ist noch nicht barrierefrei ausgebaut. Damit gibt es noch gravierende Zugangshemmnisse für mobilitätseingeschränkte Personen und Erschwernisse für Personen mit Kinderwagen oder Gepäck, die beseitigt werden müssen. In einer Variantenuntersuchung hat nun die Deutsche Bahn vier Varianten vorgelegt, mit denen die Barrierefreiheit erreicht werden kann. Dabei hat sich die Variante 4 als die vorteilhafteste herausgestellt. Diese Variante umfaßt den Ausbau der beiden vorhandenen Personenunterführungen (Alte Falterstraße; DB-Unterführung zwischen den Bahnsteigen) mit jeweils einem Aufzug (insgesamt vier Aufzüge) an allen Zugängen. Es wird eine vollständige Barrierefreiheit für alle Bahnsteige und für die Stadtteilverbindung "Alte Falterstraße" erreicht, die Unterführung "Alte Falterstraße" wird heller und benutzerfreundlich gestaltet, die geplante Fertigstellungszeit für das Jahr 2020 ist die schnellste aller Varianten, es bestehen keine Risiken durch notwendigen Grunderwerb und schwierige Architekturanforderungen, die Gesamtkosten in Höhe von 11,75 Mio. € inklusive des städtischen Anteils von 3,6 Mio. € (derzeitiger Planungsstand) sind am günstigsten. Der Nachteil dieser Variante, daß der Mittelbahnsteig von der Personenunterführung "Alte Falterstraße" aus nach wie vor nur per Treppe und barrierefrei ausschließlich über die auszubauende "DB-Unterführung" zwischen Seiten- und Mittelbahnsteig erreichbar sein wird, ist in Abwägung gegenüber den Vorteilen weniger gewichtig, zumal davon auch nur Fahrgäste betroffen sind, die von nördlich der Bahnlinie den Mittelbahnsteig erreichen wollen. Die Variante 4 erfüllt alle Anforderungen sollte daher weiterverfolgt und schnellstmöglich realisiert werden. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 18.02.2015 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) 38. Sitzung des Verkehrsausschusses am 17.03.2015, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.03.2015, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der in der Vorlage OF 1298/6 formulierten Maßgabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, NPD und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.03.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage NR 1135 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER, Piraten, NPD und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen der in der Vorlage OF 1298/6 formulierten Maßgabe) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5774, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.03.2015 Aktenzeichen: 92 13
Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2015, OF 1298/6 Betreff: Bahnhof Griesheim: Behindertengerechter Umbau und Sanierung Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der NR1135 wird zugestimmt unter Maßgabe, dass folgende Punkte in den Planungsabschluss der Sanierung der Unterführungen und des Bahnhofs aufgenommen werden, schnellstmöglich Baureife hergestellt und danach umgehend der Umbau durchgeführt wird: 1. Unbehinderter und barrierefreier Zugang zum umgestalteten und erhöhten Bahnsteig 1 über das zwischen der Autogenstraße und dem Bahnsteig liegende Privatgelände; hierbei handelt es sich um die beiden Zugänge links und rechts des alten Bahnhofsgebäudes, für die bereits ein Wegerecht besteht, 2. Überdachung aller Treppenabgänge der Fußgängerunterführung Alte Falterstraße /Waldschulstraße herstellen, 3. Fahrgast-Informationssystem an sämtlichen Aufzügen einrichten, um den Ausfall auch nur eines Aufzuges an jedem Aufzug anzuzeigen, 4. Bahnsteigüberdachungen auf den Bahnsteigen für Gleis 1 und für Gleis 2/3, 5. Notruf-Anlagen in sämtlichen Unterführungen. Außerdem wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ausgestaltung und der Umbauplanung der beiden Unterführungen die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim zu beteiligen, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Begründung: Am 27.01.2015 wurden die Planungen bezüglich des Umbaus des Bahnhofs und der Sanierung der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße vorgestellt. Am 26.02.2015 konnten die Bürger, die bis zu diesem Zeitpunkt Zeit hatten, sich die Pläne nochmals genauer anzusehen, zusammen mit den Planern und Bauherren sprechen und ihre Ergänzungen und Änderungswünsche vorbringen. Hieraus sind die im Antrag angeführten Anregungen und Ergänzungen entstanden. Die Ergänzungen sind deshalb notwendig, da sich aus den Plänen nicht ergibt, wie die Anbindung der unbehinderten und barrierefreien Zugänge zum Bahnsteig über das Privatgelände erfolgen sollen. Dies muss aber sichergestellt sein. Die Überdachung der Treppen soll verhindern, dass die Nutzer unnötig den Witterungsverhältnissen ausgesetzt sind. Gleiches gilt für die Überdachungen der Bahnsteige. Diese müssen ebenfalls sichergestellt sein, da die heutigen Überdachungen wegfallen werden. Ein besonderes Augenmerk galt den Aufzügen und der Funktionstüchtigkeit. Da bekanntlich Aufzüge häufig ausfallen, soll sichergestellt sein, dass der Nutzer der Aufzüge und Kunde der Deutsche Bahn AG rechtzeitig auf die Funktionstüchtigkeit hingewiesen wird, um sich unnötige und noch längere Wege zu ersparen. Das Wiederanbringen des Notrufs in der Unterführung Waldschulstraße/Alte Falterstraße und auch in der Unterführung der Bahn ist auch im Zeitalter des Mobiltelefons wichtig und notwendig um die Sicherheit der Nutzer und Kunden zu gewährleisten bei Überfall (Diebstahl Mobiltelefon) und Unfall. Die Bürgerinnen und Bürger in Griesheim wünschen, bei der Planung der Ausgestaltung und des Umbaus der beiden Unterführungen mit beteiligt zu werden, bevor die Beschlussfassung über einen fertig abgestimmten Plan erfolgt. Dies ist zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 11.02.2015, NR 1135 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.12.2015, OF 1555/6 Anregung vom 19.01.2016, OA 708 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 10.03.2015, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage NR 1135 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1298/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, REP und FDP gegen SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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