Reflexion
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Die Ergebnisse des Runden Tisches bezüglich der Verkehrsanbindung für das sog. „Schulprovisorium Westhausen“ umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2016, OF 13/7 Betreff: Die Ergebnisse des Runden Tisches bezüglich der Verkehrsanbindung für das sog. "Schulprovisorium Westhausen" umsetzen Der Magistrat wird gebeten, alle verabredeten Maßnahmen umzusetzen, die die Belastungen der Anwohner in Westhausen durch eine weitere Schule möglichst gering halten; dazu gehören vorrangig: - die Regelanbindung des neuen Gymnasiums in Westhausen über einen Kreisverkehr Muckermannstraße/Schinkelstaße oder einen Kreisverkehr Muckermannstraße/Kollwitzstraße durch umgehende Planung und Beauftragung - die Einrichtung eines Streifens für Kurzzeitparker entlang der Muckermannstraße auf der Schulseite - die Einrichtung eines Streifens auf der Ludwig-Landmann-Straße für ein kurzes Halten zum Ein- und Aussteigen, so dass der Verkehr in diesem Bereich nur einspurig geführt wird - die Einrichtung von zwei Bushaltestellen oder die Einrichtung eines Schulbusses Begründung: Die Siedlung Westhausen ist bereits in erheblichem Maß verkehrlich durch die Liebigschule und die Französische Schule belastet. Insbesondere auf der Kollwitzstraße herrscht zeitweise das pure Chaos. Eine weitere Belastung der Kollwitzstraße und damit der Siedlung Westhausen sollte daher verhindert werden. Die Anwohner Westhausens sowie die Vertreter im Ortsbeirat halten deshalb den Standort für das sog. Schulprovisorium als wenig optimal. Aufgrund telefonischer Auskunft wurde nun deutlich, dass zwar das Schulprovisorium bereits errichtet wird, die verkehrlichen Maßnahmen aber in keiner Weise angegangen wurden. Dies entspricht nicht der Verabredung am sog. Runden Tisch, an dem neben Bürgern aus Westhausen und Mitgliedern des OBR auch das Planungsamt beteiligt war. Die konstruktiven Vorschläge zur Milderung des zu erwartenden weiteren Verkehrsaufkommens wurden als Kompromiss aufgefasst, da ansonsten die Errichtung des Gymnasiums den Interessen der Anwohner Westhausens nicht zuzumuten ist. Der Kreisverkehr ist deshalb notwendig, um zu verhindern, dass die "Elterntaxis" durch die Siedlung Westhausen fahren, um wieder auf die Ludwig- Landmann- Straße zu kommen. Außerdem ist zu befürchten, dass ohne diese Maßnahme die zu erwartenden gegenseitigen Behinderungen von an- und wegfahrenden Autos das Verkehrschaos noch größer werden lassen. Der Magistrat ist somit in der Pflicht, seinen Anteil am Kompromiss einzulösen. Antragsteller: die farbechten - LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 7 am 07.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 13/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 7 am 05.07.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 13/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 4 Beschluss: Anregung OA 51 2016 1. Die Vorlage OF 13/7 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 40/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen
S A C H S T A N D : Anregung vom 30.08.2016, OA 51 entstanden aus Vorlage: OF 40/7 vom 15.08.2016 Betreff: Verkehrsanbindung für das Gymnasium Nord (Schulprovisorium) in Westhausen Vorgang: OM 5050/16 OBR 7; ST 895/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Entlang der Muckermannstraße wird bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018 ein direkter Zugang zum Schulgelände gebaut. 2. Entlang der Muckermannstraße werden, ebenfalls bis zum Beginn des Schuljahres 2017/2018, Kurzzeitparkplätze eingerichtet, um einen geregelten Hol- und Bringverkehr zu ermöglichen. 3. An den bisherigen Kreuzungen Muckermannstraße/Schinkelstraße und Muckermannstraße/Kollwitzstraße werden bis zum Beginn des Schuljahres 2018/2019 überfahrbare Kreisverkehre errichtet, um ein Abfließen des Verkehrs durch die Siedlung Westhausen wirkungsvoll zu verhindern. Begründung: Die Verkehrssituation in der Siedlung Westhausen ist durch den Verkehr zur Liebigschule und zur Französischen Schule zu bestimmten Zeiten extrem angespannt. Diese Situation wird durch das neue Gymnasium Nord, das in der Endausbaustufe Platz für 2000 Schülerinnen und Schüler bieten soll, sukzessive verschärft. In zwei Gesprächsrunden haben Mitglieder des Ortsbeirats, betroffene Bürgerinnen und Bürger und das Stadtschulamt darüber gesprochen, durch welche Maßnahmen die zusätzlichen Verkehrsbelastungen durch die Eröffnung des neuen Gymnasiums Nord (Schulprovisorium Westhausen) zum Schuljahr 2016/2017 minimiert werden können. Das Ergebnis dieser Gespräche bildete die Grundlage für die Anregung an den Magistrat, OM 5050, die vom Ortsbeirat einstimmig verabschiedet wurde. In der Stellungnahme vom 24.06.2016, ST 895, hat der Magistrat ausgeführt, dass auf die Kurzzeitparkplätze "verzichtet" wird und die Kreisverkehre "gegenwärtig" nicht vorgesehen sind. Zudem wurde in einem Gespräch am 10.08.2016 deutlich, dass der erste Zugang von der Muckermannstraße erst zum Schuljahr 2018/2019 fertig werden soll. Bis dahin würde der Hol- und Bringverkehr in jedem Fall in die Kollwitzstraße einfahren und mit hoher Wahrscheinlichkeit den Weg durch die Siedlung nehmen. Die Chance für einen erfolgreichen und beispielgebenden Bürgerdialog wurde mit der Vorlage ST 895 und den Äußerungen der Amtsvertreter am 10.08.2016 ohne Not leichtfertig vertan. Der Ortsbeirat hat den Eindruck, dass insbesondere die Kurzeitparkplätze aus ideologischen Gründen und ohne angemessene Wertung der Gesamtsituation abgelehnt wurden. Diese Vorgehensweise des Magistrats ist für den Ortsbeirat nicht akzeptabel. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5050 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2016, ST 895 Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 12 Antrag vom 30.01.2017, OF 115/7 Anregung vom 07.02.2017, OA 117 Bericht des Magistrats vom 10.07.2017, B 218 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 07.09.2016 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung der KAV am 19.09.2016, TO II, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage OA 51 wird zugestimmt. 4. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 26.09.2016, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage OA 51 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 04.10.2016, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11.10.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 51 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 582, 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.10.2016
Beratung im Ortsbeirat: 4
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