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Reflexion

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Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Radbügeln freihalten

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.03.2022, OF 130/7 Betreff: Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Radbügeln freihalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, an folgenden Stellen Radbügel zu errichten, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen und sie aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten: 1. Alexanderstr. 27, vor Pappmarché (Halteverbot) 2. Alexanderstr. 59a (schraffierte Fläche neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Metzgerei Heinrich) Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch in unserem Ortsbezirk noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese kommen auch dem lokalen Einzelhandel zugute. Daneben können natürlich an den betroffenen Stellen keine Autos mehr rechtswidrig abgestellt werden und somit wird die Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr erhöht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit aller Beteiligten beiträgt. Abbildung 1 Alexanderstraße vor Pappmarché, Quelle: privat Abbildung 2 Alexanderstraße 59a, Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1875 2022 Die Vorlage OF 130/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1875 entstanden aus Vorlage: OF 130/7 vom 06.03.2022 Betreff: Halteverbotszonen und Feuerwehrzufahrten mit Fahrradbügeln freihalten Der Magistrat wird aufgefordert, an folgenden Stellen Fahrr adbügel zu errichten, um die Kapazitäten für parkende Fahrräder deutlich zu erhöhen und sie aus sicherheitstechnischen Gründen freizuhalten: 1. Alexanderstraße 27, vor Pappmarché (Halteverbot), 2. Alexanderstraße 59a (schraffierte Fläche neben der Feuerwehrzufahrt gegenüber der Metzgerei Heinrich). Begründung: Auf dem Weg zu einer menschengerechten und fahrradfreundlichen Stadt fehlen auch im Ortsbezirk 7 noch ausreichende Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Diese kommen auch dem lokalen Einzelhandel zugute. Daneben können natürlich an den betroffenen Stellen keine Autos mehr rechtswidrig abgestellt werden und somit wird die Einsehbarkeit in den fließenden Verkehr erhöht, was zusätzlich zur Verkehrssicherheit aller Beteiligten beiträgt. Abbildung 1, Alexanderstraße vor Pappmarché Quelle: privat Abbildung 2, Alexanderstraße 59a, Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1536 Aktenzeichen: 66 5

Beratung im Ortsbeirat: 4