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Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 entstanden aus Vorlage: OF 971/6 vom 24.03.2019 Betreff: Höchst: Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung ausweisen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Flächen zu definieren, um Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze im Frankfurter Westen zu realisieren. Wohnmobilisten für ein bis zwei Tage einen legalen Stellplatz anbieten zu können, fördert den Kurzzeittourismus. Eine Infrastruktur, wie Wasser, Strom oder Toiletten, ist hierfür nicht erforderlich. Die öffentlichen Parkplätze, wel che ohne solch ein Angebot von Wohnmobilen belegt werden, stehen dann Anwohnern und Besuchern wieder zur Verfügung. Im Bereich von Höchst wird der Magistrat gebeten, Kontakt mit der Infraserv aufnehmen, um, falls möglich, einige Parkplätze an der Leunastraße auf der Schwanheimer Seite umzuwidmen. Begründung: Der Wohnmobiltourismus ist die am stärksten wachsende Tourismusbranche. Ein entsprechendes Angebot wird zusätzliche Gäste in den Frankfurter Westen bringen, was die weitere Entwicklung der Stadtteile stärkt. Besonders an Wochenenden und zu Festen stellt dieses Angebot eine Bereicherung dar. Für ganz Frankfurt stehen zurzeit nur die Stellplätze auf dem City Camp Frankfurt in Heddernheim zur Verfügung. Hier verschläft Frankfurt einen touristischen Trend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6155 Aktenzeichen: 61 1
Höchst/Schwanheim: Wohnmobilstellplätze am Mainufer
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Betreff: Höchst/Schwanheim: Wohnmobilstellplätze am Mainufer Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; ST 1192/19 Bezug nehmend auf den vom Magistrat angefragten Standortvorschläge für Kurzzeit-Wohnmobilstellplätze im Frankfurter Westen möchten wir mit diesem Vorschlag zur Umsetzung nachkommen. Die Lage: Direkt am Mainufer auf der Schwanheimer Seite (siehe Skizze). Am Zaun zum Industriepark Höchst, sowie am äußeren Rand des Schutzgebietes. Der momentane Zustand: Teilweise durch Grillfeiern und sonstige Partys verschmutztes Gelände. Die Zufahrt erfolgt illegal durch das Naturschutzgebiet. Die mögliche Erschließung: Anfahrt über die Parkplätze des Industrieparks Höchst, unter der Brücke durch und dann über einen bereits geschotterten Weg bis zum Stellplatz. Es sind keine weiteren Versiegelungen nötig. Der Stellplatz: Auf der Wiese sollten Wohnmobile nur vorübergehend (max. 3 Tage) abgestellt werden. Es sollte eine teilweise Begradigung erfolgen und keine erheblichen Eingriffe und Veränderungen vorgenommen werden. Der Platz sollte für ca. 10 Wohnmobile ausreichend sein. Eine Parzellierung ist nicht notwendig. Das Landschaftsbild: Der Stellplatz befindet sich - Direkt am bewachsenen Ufer und ist im Sommer fast blickdicht begrünt - Zum Jachthafen ist hoher Baumbestand vorhanden - Direkt am Zaun zum Industriepark, an der Brücke - Zum Feld hin sollte eine Bepflanzung als Ausgleich und Sichtschutz erfolgen Die Infrastruktur: Ein Wohnmobil ist autark. Infrastrukturelle Maßnahmen sind nicht erforderlich, aber möglich. Die Betreuung. Könnte der Fährmann oder eine andere Person übernehmen. Über einen Ticketverkauf (auf der Fähre) kann die soziale Kontrolle sichergestellt werden. Dieses vorausgeschickt, möge der Ortbeirat beschließen, der Magistrat möge prüfen und berichten, ob und wie eine Umsetzung von Kurzzeit-Wohnmobilstellplätzen am Main wie vorgeschlagen möglich ist. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 1109/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen 1 BFF und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung 1 BFF
Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2020, OF 1302/6 Betreff: Griesheim: Standortvorschlag Wohnmobilstellplatz/Wohnmobilhafen Vorgang: OM 4469/19 OBR 6; OF 1109/19 OBR 6; ST 1192/19; ST 346/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, in Anlehnung an die Vorgänge OF 1109/6 2019, OM 4469 2019 und der Stellungnahmen des Magistrats ST 1192 2019 sowie ST 346 2020, möge sich der Magistrat erneut dem Vorschlag zur Prüfung zuwenden, geeignete Wohnmobilstellplätze zur Tourismusförderung im Frankfurter Westen zu schaffen. Der Ortsbeirat bitte um Prüfung der Flächen A-C Flächen am Griesheimer Mainufer. Begründung: Durch die Wandlung des Industrieparks Griesheim, ergeben sich auch für die Flächen um den Industriepark neue Nutzungsmöglichkeiten. Gerade bei der Frage nach einem geeigneten Standort für Wohnmobilstellplätze bieten sich nunmehr die Möglichkeit, hier eine touristische Belebung Griesheims zu generieren. In der Variante A böte sich der Schaffung von Wohnmobilstellplätzen ein bereits erschlossener ehemaliger Mitarbeiter-Parkplatz, in unmittelbarer Nähe der Bebauung Griesheims. In der Flächenvariante B bietet sich der erschlossenen ehemalige Be- und Entlade-Hafen an. Als weitere Möglichkeit ist der Flächenvorschlag C zu sehen, der westlich der Werks-Kläranlage zu sehen ist. Hier handelt es sich um eine derzeit verwilderte Grünfläche, die nicht genutzt wird. Alle drei Flächen befinden sich an der Stroofstraße und sind durch die Bus-Linie 54 versorgt. Auch ist ein fußläufiges Erreichen der Griesheimer Geschäftswelt und der S-Bahnstation zumutbar. Durch eine Wandlung des Industrieparks Griesheim (Gewerbepark Griesheim ) sind hier gastronomische Synergien denkbar und könnten dahingehend auf- und ausgebaut werden. Aus Sicht der Straßenverkehrsanbindung für Zu- und Abfahrende Wohnmobilisten wären die vorgeschlagenen Flächen ebenfalls sehr gut erreichbar und würden sich auf die Nachbarschaft nicht störend auswirken. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.03.2019, OM 4469 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2019, ST 1192 Antrag vom 24.08.2019, OF 1109/6 Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 346 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 16.06.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6155 2020 Die Vorlage OF 1302/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Flächen A und B geprüft werden sollen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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