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Reflexion

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Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 entstanden aus Vorlage: OF 975/1 vom 01.06.2019 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainkai Der Magistrat wird aufgefordert, den Radfahrstreifen auf der Straße Untermainkai (zwischen Wiesenhüttenstraße und Untermainbrücke) auf beiden Seiten rot einfärben zu lassen. Besonderes Augenmerk ist dabei auf den Kreuzungsbereich Wiesenhüttenstraße und bei der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße zu richten. Begründung: Der Untermainkai ist besonders morgens und abends eine stark befahrene Straße. Autos sowie Lkw und Busse fahren dort in beiden Richtungen. Kommen sich zwei Lkw entgegen, wird auch einmal auf den Radfahrstreifen ausgewichen, da der Straßenquerschnitt recht schmal ist. Viele Radfahrer fühlen sich auf dem Radfahrstreifen am Untermainkai unsicher, da der motorisierte Verkehr immer wieder unachtsam auf den Radfahrstreifen fährt. Einige Radfahrer nutzen deshalb lieber das Mainufer als Radweg, was dort wiederum zu Konflikten mit Fußgängern führt. Um den Auto- und Lkw-Fahrern klar zu machen, dass sie einen Radfahrstreifen im Zweifelsfall befahren und damit Radfahrer in Gefahr bringen, sollte der Radfahrstreifen über die gesamte Länge rot gefärbt werden. Gerade im Kreuzungsbereich an der Wiesenhüttenstraße und an der Querungshilfe für Fußgänger an der Mainluststraße muss deutlich markiert werden, dass hier auch Radfahrer Platz brauchen. Oft kommt man als Radfahrer dort in Bedrängnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5

Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainka

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Betreff: Radfahrstreifen rot einfärben - Untermainka Bei dem Radverkehrsangebot am Untermainkai handelt es sich um einen Schutzstreifen. Im Gegensatz zum Radfahrstreifen als Sonderweg ist der Schutzstreifen im Ausnahmefall befahrbar. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Radentscheid sind kurzfristig sieben sogenannte "provisorische bestandsnahe" Markierungslösungen vorgesehen. Die darin formulierten Anforderungen schließen neben der Markierung auch eine bauliche Trennung zum Kraftfahrzeugverkehr ein. Die Rotmarkierung eines Schutzstreifens wurde in diesem Zusammenhang zum ersten Mal im Rahmen der Erneuerung der Fahrbahndecke in der Mainzer Landstraße (Galluswarte - Hafenstraße) umgesetzt. Aus diesem Planungsprozess werden wichtige Erkenntnisse für zeitgemäße Planungsstandards erwartet. Da der Untermainkai der gleichen Kategorie entspricht, können die gesammelten Erfahrungen für diesen Streckenabschnitt verwendet werden. Zwischenzeitlich wird die Anregung des Ortsbeirats in das städtische Baukoordinierungssystem aufgenommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 16.06.2020, OM 6124

Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.05.2020, OF 1306/1 Betreff: Radschutzstreifen einfärben - Untermainkai Vorgang: OM 4825/19 OBR 1; ST 2065/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radschutzstreifen am Untermainkai in beiden Richtungen rot markieren zu lassen. In der ST 2065 vom 11.11.2019 berichtete der Magistrat, dass die Rotmarkierung eines Schutzstreifens erstmals in der Mainzer Landstraße (Galluswarte-Hafenstraße) umgesetzt wurde und aus dieser Erfahrung Erkenntnisse gezogen werden würden. Soweit diese Erkenntnisse positiv sind - wovon auszugehen ist - sollten nun auch die Schutzstreifen auf dem Untermainkai rot markiert werden. Begründung: Die Situation für Radfahrer ist an besagter Stelle immer noch schwierig und gefährlich. Der Magistrat schreibt in seiner Stellungnahme selbst, dass der Schutzstreifen in Ausnahmefällen von Autos befahren werden darf. Genau das ist die große Gefahr für Radfahrer. Da die Straße für eine bauliche Trennung eines Radwegs nicht breit genug ist, sollte der Schutzstreifen unbedingt rot markiert werden, um die Sicherheit der Radfahrer zu erhöhen. Es würde damit auch das Mainufer entlasten, denn viele fahren mit dem Fahrrad zurzeit lieber am sicheren Mainuferweg als auf der Straße. Das wiederum führt immer wieder zu gefährlichen Situationen zwischen Radfahrern und Fußgängern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.06.2019, OM 4825 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2065 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 16.06.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6124 2020 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und Die PARTEI

Beratung im Ortsbeirat: 4