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Reflexion

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Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 entstanden aus Vorlage: OF 420/12 vom 08.07.2023 Betreff: Eingrenzung der Hundeauslauffläche im Bonifatiuspark Vorgang: OM 3106/22 OBR 12; OIB 227/23 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Installation einer kombinierten einseitigen Begrenzung (auf Flucht der beiden Schilder) aus einem ca. 80 Zentimeter hohen Stabgitterzaun in der Mitte und einer beidseitigen, geleitenden Strauchpflanzung, damit auf lange Sicht der Zaun nicht mehr zu sehen ist, vorzunehmen. 2. Diese Maßnahme wird teilweise aus dem Ortsbeiratsbudget bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro finanziert (siehe OIB 227). Begründung: Allseits bekannte Mail des Grünflächenamtes vom 04.07.2023, das zur Umsetzung der Maßnahme einen entsprechenden Antrag benötigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.11.2022, OM 3106 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 05.05.2023, OIB 227 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 Aktenzeichen: 67-0

Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Kotbeutelspenders

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2024, OF 1306/1 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Kotbeutelspenders Vorgang: OM 4322/23 OBR 1; ST 2166/23 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Mißbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren. Begründung: Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70m x 15m effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee / Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Kotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit ST 2166 / 2023 hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt. Fotos: Manuel Denkwitz Planübersicht: Geoportal, Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5739 2024 Die Vorlage OF 1306/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die Partei

Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5739 entstanden aus Vorlage: OF 1306/1 vom 11.06.2024 Betreff: Eingezäunte Hundewiese auf der Frankenallee und Umsetzung des Hundekotbeutelspenders Vorgang: OM 4322/23 OBR 12; ST 2166/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob ein eingezäunter Hundeauslaufbereich auf dem Mittelstreifen der Frankenallee zwischen Gutenbergstraße und Hellerhofstraße eingerichtet werden kann. In diesem Zuge soll der Hundekotbeutelspender an der Kreuzung Frankenallee/Ecke Hellerhofstraße in direkte Nähe der Eingänge der eingezäunten Hundewiese verlegt werden, um Missbrauch der Beutel als Sitzunterlage durch eine bessere Einsehbarkeit und soziale Kontrolle zu erschweren. Begründung: Die Wiese wird von Menschen nicht genutzt. Um den bestehenden Platz von ca. 70 Metern mal 15 Metern effizient zu nutzen und den sich dort ohnehin auslaufenden Hunden gerecht zu werden, soll eine umzäunte Hundewiese geschaffen werden, in der sich die Tiere ohne Leine frei bewegen können. Sofern sich die Nutzung bewährt, können kleinere Spielgeräte/Hindernisse für die Hunde auf der Wiese sowie ein Trampelpfad für die Menschen in der Mitte der Fläche eingerichtet werden. Der bestehende Spender für Hundekotbeutel an der Kreuzung Frankenallee/Hellerhofstraße wurde zuletzt als "Sitzunterlagenspender" fehlgenutzt. Eine Versetzung des Hundekotbeutelspenders an einen Zugang bietet sich daher an. Mit der Stellungnahme vom 20.10.2023, ST 2166, hatte der Magistrat beispielsweise in Kalbach/Riedberg bereits eine eingezäunte Hundewiese zugesagt. Fotos: Manuel Denkwitz Planübersicht: Geoportal, Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.07.2023, OM 4322 Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2023, ST 2166 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2130 Antrag vom 28.01.2025, OF 1514/1 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4