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Sachstandsabfrage zur Gedenktafel „Perlenfabrik"
ST 293/13 <BR>Betreff: <BR>Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"<BR><BR> Vorgang: <DIR>VORGANGSTEXT </DIR> <BR> Der Magistrat wird beauftragt, darzulegen, ob sich die nunmehr unter einer Wärmedämmung befindliche massive originale Kupfertafel des Künstlers Wolf Spemann zum Gedenken an die Vorgänge um das erste südhessische KZ, die sogenannte Perlenfabrik, doch noch am ursprünglichen Ort am Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 42 anbringen lässt. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung zu folgenden Fragen gebeten: 1. Besitzt die Gedenktafel einen künstlerischen Wert dergestalt, dass hier Immaterialgüterrechte greifen? 2. Die beauftragte Fassadenbaufirma gibt an, sich an einer massiven Kupferplatte mit Hammer und Meißel probiert zu haben, um sie sodann still und heimlich zuzukleistern. Wie steht es um die Haftungspraxis in dergleichen Fällen? 3. Wer hat seinerzeit mit welchem Verfahren die Gedenktafel von ihrem ursprünglichen an dem neuen Anbringungsort verbracht (Noch einmal: Die Gedenktafel ist schon einmal um das Haus gewandert . .)? 4. Was hat sich bislang im Bezug zu einer Kostenübernahme durch das Land Hessen ergeben? Begründung: Text der aus massivem Kupfer gefertigten Gedenktafel an der Ginnheimer Landstraße 42: "Wenige Tage nach der Machtergreifung 1933 errichtete das NS-Regime hier auf dem Gelände eines ehemaligen Erziehungsheimes, bekannt unter dem Namen "Perlenfabrik", für Südhessen das erste Konzentrationslager. Innerhalb kurzer Zeit durchliefen mehr als 250 Gegner des NS-Regimes dieses Lager zum Transport in die Konzentrationslager nach Osthofen, Rhld.-Pfalz, Dachau, Bayern und Buchenwald, Thür. Die Gedenktafel befand sich ursprünglich straßenseitig einsehbar im Durchgang zwischen Haus 40 und 42, bevor sie im Zuge von Bauarbeiten schon einmal versetzt wurde. Ihre Bedeutung macht einen sensiblen Umgang mit ihr erforderlich." Abbildung: Mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986 wurde am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" die Gedenktafel "Perlenfabrik" ursprünglich - so wie hier gekennzeichnet - angebracht, bevor sie im Jahre 2009 versetzt wurde [Bild: Günter Heilmann]. <BR> <A name='Sachstand'> </A> <BR>Antragstellender Ortsbeirat: <BR> & ;nbsp; Ortsbeirat 2 <BR> <BR>Vertraulichkeit: Nein <BR> <BR>dazugehörende Vorlage: <BR> & ;nbsp; Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, <A HREF='/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27ST_820_2014%27' >ST 820</A> <BR> & ;nbsp; Antrag vom 10.10.2019, <A HREF='/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OF_930-2_2019%27' >OF 930/2</A> <BR> & ;nbsp; Antrag vom 05.02.2021, <A HREF='/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OF_1309-2_2021%27' >OF 1309/2</A> <BR> & ;nbsp; Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, <A HREF='/PARLISLINK/DDW?W=DOK_NAME=%27OM_7250_2021%27' >OM 7250</A> <BR> <BR> Aktenzeichen: 41 <br><br></BODY></HTML>
Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik"
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820 Betreff: Sachstandsabfrage zur Gedenktafel "Perlenfabrik" Zu 1: Nach der Begutachtung durch Kunstexperten kann gesagt werden, dass die Bronzetafel zwar von einem Künstler entworfen worden ist, jedoch künstlerisch keine besonders hohe Qualität aufweist. Gedenktafeln mit ähnlichen Entwürfen gibt es zu Tausenden. Zu 2: Grundsätzlich werden Bronzetafeln in einem Abstand von wenigen Zentimetern von der Wand befestigt, um sie gegebenenfalls wieder entfernen zu können. Die Gedenktafel "Perlenfabrik" am Studentenwohnheim ist jedoch direkt an die Wand ohne Abstand montiert worden. Dies geht aus dem Gutachten des Architekturbüros und aus einer Fotografie hervor. So schreibt das Büro "Am Woog" Darmstadt, in seinem Gutachten vom 15.01.2013, dass die Gedenkplatte "entweder vollflächig verklebt auf die Fassade aufgebracht oder mit Ankern in dieser vergossen wurde, evtl. auch um Diebstahl oder Vandalismus zu verhindern." Da keine sichtbaren Halterungen vorhanden gewesen seien, schreibt das Architekturbüro weiterhin in seinem Gutachten, habe man nach mehreren Versuchen die Tafel "mittels Meißel vorsichtig abzulösen" es aufgegeben, um zu verhindern, dass die Platte abplatzt. Es hat niemals ein "stiller" und "heimlicher" Akt des Zukleisterns der Gedenktafel stattgefunden. Nach Rücksprache aller Beteiligten ist beschlossen worden, dass die Gedenkplatte an dem gleichen Standort verbleiben wird und die Wärmedämmung darüber angebracht werden soll. Die Frage der Haftung stellt sich in dieser Angelegenheit nicht. Durch die Art der Anbringung wurde die Gedenktafel zu einem wesentlichen Bestandteil (§ 93 BGB) des Gebäudes und ist dementsprechend in das Eigentum des Studentenwerks übergegangen. Damit hatte der Eigentümer auch das Recht zu entscheiden, wie mit dem Objekt weiter umgegangen werden soll. Aus diesem Grund kann das Studentenwerk auch nicht gezwungen werden, die Tafel wieder freizulegen, oder einen derartigen Versuch zu dulden. Wie uns das Studentenwerk mitteilte, war es keine leichte Entscheidung, die Tafel unter der Wärmedämmung stehen zu lassen. Das Studentenwerk hat zu jedem Zeitpunkt im vollen Bewusstsein der außergewöhnlich großen historischen Bedeutung des Ortes gehandelt. Und um das Gedenken an die "Perlenfabrik" fortleben zu lassen ist das Studentenwerk deshalb auch bereit eine neue Gedenktafel zu finanzieren. Der Magistrat wird aus diesem Grund zusammen mit dem Studentenwerk eine neue Gedenktafel zur weiteren Erinnerung an die "Perlenfabrik" anfertigen und anbringen lassen. Zu 3: Nach den dem Magistrat vorliegenden Informationen hat die Platte ihre Position an dem Haus nie verändert. Der Magistrat fragt freundlich nach, auf welche Unterlagen diesbezüglich die Annahme des Ortsbeirates basiert. Zu 4: Frage 4 erklärt sich aus Frage 2. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 965 Antrag vom 10.10.2019, OF 930/2 Antrag vom 05.02.2021, OF 1309/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7250
Perlenfabrik - Zur jungen Geschichte einer Gedenktafel
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2021, OF 1309/2 Betreff: Perlenfabrik - Zur jungen Geschichte einer Gedenktafel Vorgang: V 965/14 OBR 2; ST 820/14 Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass eine auch historischen Ansprüchen genügende Dokumentation über die mit Enthüllungsdatum 7. Februar 1986 am Studentenwohnheim "Ginnheimer Landstraße 42" angebrachte Gedenktafel publiziert wird. Hierzu gehört neben der Rezeption von Bauunterlagen auch die Auswertung von Fotos und Berichten der Frankfurter Tages- und Wochenzeitungen. Begründung: Es ist schon ein kleiner zeitgenössischer Krimi, der sich um die Gedenktafel zur ehemaligen Perlenfabrik rankt. So mag der Antragsteller, der diesem Geschehen als Augenzeuge vom heute nicht mehr vorhandenen Balkon im 1. OG des gegenüberliegenden Teils des Studentenwohnheims "Ginnheimer Landstraße 40" beiwohnte, dies immer noch nicht mit dem argumentum ad ignorantiam verbinden, dass der ursprüngliche Anbringungsort sich nicht dort befunden habe, wie behauptet. Auch die künstlerische Bewertung der ursprünglichen Gedenktafel lässt noch Fragen offen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.03.2014, V 965 Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7250 2021 Die Vorlage OF 1309/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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