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Reflexion

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Schaukästen für Informationen von Vereinen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5189 entstanden aus Vorlage: OF 1014/5 vom 27.01.2024 Betreff: Schaukästen für Informationen von Vereinen Der Magistrat wird gebeten, einen Schaukasten für Informationen von Vereinen im Lyoner Quartier aufzustellen. Der genaue Standort ist mit dem Ortsbeirat 5 abzustimmen. Begründung: Im Lyoner Quartier gibt es derzeit keinen Schaukasten für Informationen für die Anwohnenden. Für den rasant wachsenden Stadtteil reichen die Schaukästen am Bruchfeldplatz nicht aus. Um die Vereine und ihre Arbeit und Veranstaltungen bekannter zu machen, ist ein Schaukasten im Lyoner Quartier aufzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1306 Antrag vom 04.01.2025, OF 1309/5 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6439 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0

Schaukästen für das Lyoner Quartier

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2025, OF 1309/5 Betreff: Schaukästen für das Lyoner Quartier Vorgang: OM 5189/24 OBR 5; ST 1306/24 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Bereich Hahnstraße Höhe Hausnummer 39 b an der Grundstücksgrenze zwei Schaukästen für Informationen des Ortsbeirats und für Vereine und Kirchen aufzustellen. Begründung: Um die wachsende Bevölkerung im Lyoner Quartier mit Informationen zur versorgen, ist es nötig, Schaukästen aufzustellen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig umfassende Informationen über die Aktivitäten des Ortsbeirats und der Vereine und Kirchen vor Ort. Bei einem Ortstermin in der Hahnstraße hat sich der oben genannte Standort als geeignet herausgestellt, da er sich in der Nähe diverse Einkaufmöglichkeiten (Supermärkte und Drogerien) befinden und in Laufrichtung zur S-Bahn- und Straßen-Bushaltestelle befindet. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5189 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1306 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6439 2025 Die Vorlage OF 1309/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schaukasten für das Lyoner Quartier

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6439 entstanden aus Vorlage: OF 1309/5 vom 04.01.2025 Betreff: Schaukasten für das Lyoner Quartier Vorgang: OM 5189/24 OBR 5; ST 1306/24 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Hahnstraße Höhe Hausnummer 39 b an der Grundstücksgrenze einen Schaukasten für Informationen von Vereinen und Kirchen aufzustellen. Begründung: Um die wachsende Bevölkerung im Lyoner Quartier mit Informationen zu versorgen, ist es nötig, Schaukästen aufzustellen. So erhalten die Bürgerinnen und Bürger zukünftig umfassende Informationen über die Aktivitäten des Ortsbeirats, der Vereine und Kirchen vor Ort (Hinweis: Der gewünschte Schaukasten für den Ortsbeirat wird über das Büro der Stadtverordnetenversammlung bestellt!). Bei einem Ortstermin in der Hahnstraße hat sich der oben genannte Standort als geeignet herausgestellt, da er sich in der Nähe diverse Einkaufmöglichkeiten (Supermärkte und Drogerie) befindet und in Laufrichtung zur S-Bahn-, Straßenbahn- und Bushaltestelle befindet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5189 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1094 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4