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Reflexion

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Freie Fahrt für Straßenbahnen und Busse in Niederrad/Waldstadion

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 195 Betreff: Freie Fahrt für Straßenbahnen und Busse in Niederrad/Waldstadion Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 02.02.2023, § 2697 - NR 529/22 CDU - Zu 1. und 2.: Diese Maßnahmen wurden bei den letzten Veranstaltungen (Fußballspiele am 21.02. und 11.03.2023) versuchsweise durch die Landespolizei umgesetzt. Zu 3.: Die Schließung der Halb- beziehungsweise Vollschranken (Heinrich-Seliger-Straße/Adolf-Miersch-Straße; Gerauer-Straße/Adolf-Miersch-Straße; Kreuzung Herzogstraße/ Schwarzwaldstraße; Schwarzwaldstraße/Waldstraße; Flughafenstraße/Reichsforststraße) sind Bestandteil der verkehrsrechtlichen Anordnungen (VRAO) und sind gegenüber dem ausführenden Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) angeordnet. Zu 4. und 5.: Eine Anordnung eines Verkehrsverbots von dem unter anderem Bewohner:innen befreit sind (Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit den Zusätzen Linienverkehr, Taxen, Elektrokleinstfahrzeuge, Fahrräder und Bewohner frei) mit entsprechenden Kontrollen wird aus verschiedenen Gründen abgelehnt. 1. Das Straßenverkehrsrecht definiert zwar nicht den Begriff des Bewohners, allerdings ist er nach ständiger Rechtsprechung klar durch den Sprachgebrauch geregelt. Unter diesen Begriff fallen nur Personen, die dort auch tatsächlich wohnen, also dort ihren Wohnsitz haben. Bei einer Verkehrskontrolle muss zur Durchsetzung der Verkehrsregelung immanent eine Prüfung eines amtlichen Dokuments vorgenommen werden, welche den Status als Bewohner erkennen lässt. Alle Personen ohne nachgewiesenen Bewohnerstatus, wie lediglich nutzungsberechtigte eines Grundstücks, Besucher:innen von Bewohner:innen, Gewerbetreibende, Kunden oder Lieferverkehr, müssen abgewiesen werden. Derartige Kontrollen einschlägiger Ausweisdokumente sind nicht nur sehr personal- und zeitintensiv, sie führen auch regelhaft zu ausgiebigen Diskussionen mit einer Vielzahl von abgewiesenen Verkehrsteilnehmenden, was längere Wartezeiten von tatsächlich oder vermeintlich Zufahrtsberechtigten zur Folge hat. Die Kontrollen führen somit zu Verkehrsbehinderungen in den Zufahrtsstraßen womit das Ziel der Anregung, die Reduzierung von Verkehrsbehinderungen, verfehlt werden würde. 2. Aufgabe der Verkehrsüberwachung ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs mit Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren und gegebenenfalls Abschleppmaßnahmen zur Gefahrenabwehr. Da jeder Posten, bei dem Einfahrts-Berechtigungen zu prüfen sind, aus vorgenannten Gründen mit zwei Bediensteten zu besetzen wäre, müssten hierfür insgesamt mindestens 30 Arbeitsstunden eingeplant werden. Dies wären für jede der zahlreichen Veranstaltungen im Waldstadion zusätzliche Arbeitsstunden, sodass dies negative Auswirkungen auf die Verkehrsüberwachung im gesamten Stadtgebiet hätte. Als viel zielführender wird der Personaleinsatz zur Ahndung und gegebenenfalls Beseitigung von Parkverstößen im Umfeld des Stadions angesehen. Letztlich kann nur eine massive Verringerung des Parksuchverkehrs von Besucher:innen des Waldstadions zu einer Entspannung führen. Es bedarf hier daher eines Verkehrskonzepts unter Einbeziehung aller Facetten. Der Antrag zu Punkt 4 und 5 als singuläre Maßnahme ist jedenfalls nicht zielführend zur Lösung des komplexen und differenziert zu betrachtenden Problems. Zu 6.: Die getroffenen Maßnahmen werden nach jeder publikumsintensiven Veranstaltung evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Die getroffenen Maßnahmen haben zu einer deutlichen Verbesserung der ÖPNV-Anreise zu Veranstaltungen im Waldstadion beigetragen und werden im Rahmen der personellen Möglichkeiten beibehalten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.11.2022, NR 529 Antrag vom 08.01.2025, OF 1312/5 Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6441 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 10.05.2023 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 5 am 16.06.2023, TO I, TOP 68 Beschluss: a) Die Vorlage B 195 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.07.2023, TO I, TOP 124 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 195 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 3495, 19. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.07.2023 Aktenzeichen: 92-11

Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2025, OF 1312/5 Betreff: Bewachung der Straßenschranken in Niederrad während Veranstaltungen im Stadion Vorgang: B 195/23 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Schranken in Niederrad, die während Veranstaltungen im Stadion heruntergelassen werden, bewachen zu lassen, um Parksuchverkehr in Niederrad wirksam zu unterbinden. Begründung: Leider versuchen etliche Stadionbesucher die Parkgebühren auf den offiziellen Parkplätzen zu sparen und kostenlose Parkplätze in Niederrad zu belegen. Das führt zu störendem Verkehr in den Niederräder Wohngebieten, die darauf nicht ausgerichtet sind. Die heruntergelassenen Halbschranken bieten keinen ausreichenden Schutz gegen das unerwünschte Einfahren des Parksuchverkehrs, weil sie häufig einfach umfahren werden. Bedienstete in entsprechender Dienstkleidung können das wirksam unterbinden, weil sich niemand gern bei einer unerwünschten Verhaltensweise beobachten lässt. Ausweiskontrollen und eine Selektion in Berechtigte und Unberechtigte finden nicht statt. Das Personal weist falls erforderlich auf die gebührenpflichtigen Stadionparkplätze hin. Ortskundige Bewohner finden ihren Weg über die Triftstraße zu ihren Anwohnerstraßen. Daher sind die in der Vorlage B195/2023 befürchteten Staus nicht zu erwarten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.05.2023, B 195 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6441 2025 Die Vorlage OF 1312/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4