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Reflexion

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Kitas im Frankfurter Westen

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 880 entstanden aus Vorlage: OF 256/6 vom 25.01.2012 Betreff: Kitas im Frankfurter Westen Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 6 zu berichten, welche Standorte für Kitas (U 3-Betreuung, Kindergärten) im Frankfurter Westen (Bezirk des Ortsbeirates 6) bereits in der Planung sind, und welche Standorte der Magistrat für solche Einrichtungen noch für geeignet hält, insbesondere die, die sich bereits in der Prüfung befinden. Bezogen auf den jeweiligen Standort soll außerdem über den aktuellen Planungs- und Entwicklungsstand sowie den voraussichtlichen Beginn der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme berichtet werden; 2. den Ortsbeirat 6 bereits frühzeitig in die Planungen (Neubau, Umbau etc.) von Kitas im Frankfurter Westen einzubeziehen, um möglicherweise Verzögerungen bei der Umsetzung zu vermeiden, weil der Ortsbeirat 6 nicht rechtzeitig Vorschläge unterbreiten und/oder Prüfungsaufträge erteilen konnte. Begründung: Der Ortsbeirat 6 hat ein großes Interesse an der Verbesserung der Kinderbetreuungssituation im Frankfurter Westen und möchte deshalb frühzeitig in die Planungen einbezogen werden, um ggf. seine Vorstellungen und die Wünsche der Eltern und Anwohner berücksichtigt zu wissen. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass der Ortsbeirat 6 möglichst früh über die Planungen in Kenntnis gesetzt wird. Nicht akzeptabel ist für den Ortsbeirat 6 die Vorstellung von fertigen Plänen, bei denen keine Möglichkeit zur Änderung mehr besteht, weil die Umsetzung bereits kurz bevorsteht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106 Aktenzeichen: 40 4

Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau „Klosterhofstraße“

S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 entstanden aus Vorlage: OF 357/6 vom 01.04.2012 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, ob der geplante Neubau der Kita "Klosterhofstraße" nicht besser auf dem Grundstück des in der Blauländchenstraße befindlichen Abenteuerspielplatzes anstelle des angedachten städtischen Grundstücks im Bereich der unbebauten Klosterhofstraße verwirklicht werden kann. Auf dem dadurch frei verfügbaren Grundstück in der Klosterhofstraße wird dann im Tausch ein neuer Abenteuerspielplatz errichtet. Begründung: Die Erschließung und die verkehrliche Anbindung der im unbebauten Bereich der Klosterhofstraße angedachten neuen Kita sind problematisch, da hier nur ein schmaler, befestigter Feldweg vorhanden ist. Notwendige Grundstückskäufe von privaten Gartenbesitzern zur Verbreiterung des Weges sind mit Kosten und erheblichen zeitlichen Verzögerungen verbunden. Die im Stadtteil entwickelte Idee vom Tausch der beiden Grundstücke, nämlich die Kita auf dem städtischen Gelände des Abenteuerspielplatzes an der Blauländchenstraße (Bild Ziffer 1.) zu verwirklichen, und stattdessen den Abenteuerspielplatz auf das angedachte Gelände der Kita (Bild Ziffer 2.) zu verlegen, sollte daher vom Magistrat auf seine Realisierbarkeit hin geprüft werden. Die Kita wäre an der Straße gelegen und der Abenteuerspielplatz könnte im Verbund mit dem Kinderspielplatz "Alter Friedhof" ein Treffpunkt für Kinder aller Altersgruppen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106 Aktenzeichen: 40 4

Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße"

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Betreff: Zeilsheim: Alternativer Standort für Kita-Neubau "Klosterhofstraße" Der an der Blauländchenstraße befindliche Abenteuerspielplatz mit Bolzplatz befindet sich baurechtlich im Außenbereich, ist aber nicht Bestandteil der angrenzenden Landschafsschutzzone. Aus erschließungsrechtlicher Sicht ist eine Bebauung der Fläche grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Baumaßnahme ist je nach Gestaltung eine Verlängerung des Gehweges auf der westlichen Straßenseite der Blauländchenstraße erforderlich. Auf dem Grundstück befinden sich umfangreiche Baumbestände, so dass die Belange der Unteren Naturschutzbehörde betroffen sind. Grundsätzlich hat die Untere Naturschutzbehörde einer Bebauung dieser Fläche zugestimmt, sofern im weiteren Verfahren frühzeitig die weiteren Details zum Schutz und Ausgleich der Bäume eingebracht und abgestimmt werden. Vor diesem Hintergrund scheint eine Bebauung des Abenteuerspielplatzes möglich, eine endgültige Aussage und baurechtliche Beurteilung kann erst nach Vorlage detaillierter Planungen durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgen. Eine Verlagerung des Bolzplatzes auf die unbebaute Fläche an der Klosterhofstraße am " Alten Friedhof" wird durch das verwaltende Grünflächenamt als kritisch eingestuft, da sich diese Fläche direkt an der Wohnbebauung befindet und mit Problemen der Anwohner aufgrund der Lärmbelästigung durch die Jugendlichen zu rechnen ist. Der vorgeschlagene Grundstückstausch wird aus diesem Grund vom Grünflächenamt abgelehnt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Antrag vom 18.12.2012, OF 593/6 Anregung vom 22.01.2013, OA 305 Antrag vom 24.04.2013, OF 718/6 Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106

Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Betreff: Zeilsheim: Planungen für Kita-Neubau in der West-Höchster Straße intensivieren Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 04.07.2013, § 3408 - OA 380/13 OBR 6 - Dem Magistrat ist die unzureichende Versorgung mit Betreuungsplätzen in Frankfurt-Zeilsheim bekannt. Dem entsprechend wurden mehrere Lösungsansätze in Kooperation mit dem Ortsbeirat, verschiedenen freien Trägern und Eltern des Stadtteils erarbeitet. Neben verschiedenen Maßnahmen in Bestandeinrichtungen und aus dem Sofortprogramm wird zeitnah mit Planung und Bau eines städtischen Kita-Neubaus in der Blauländchenstraße begonnen. Hier befindet sich das Grundstück im städtischen Besitz und das Baurecht lässt eine Bebauung zu. Das Grundstück in der West-Höchster-Straße ist von der Fläche und der Lage im Stadtteil hinsichtlich der Erreichbarkeit geeignet. Städtebaulich wird es kritisch gesehen, da es über die faktische Siedlungs- bzw. Bebauungsgrenze hinaus in den Außenbereich ragt. Trotzdem wurde das Verfahren initiiert, einen Antrag auf Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet beim Land Hessen zu stellen. Darüber hinaus sind noch planungsrechtliche Grundlagen erforderlich und herzustellen, da für das Grundstück, auf G rund der derzeitigen Einstufung, kein Baurecht vorliegt. Das Verfahren kann bis zu 16 Monaten dauern, dies wurde bereits in dem Beteiligtenkreis kommuniziert. Sollten Möglichkeiten der Beschleunigung des Verfahrens bestehen, werden diese selbstverständlich genutzt. Notwendige Planungsmittel nach Abschluss des Verfahrens werden parallel bereitgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 16.05.2013, OA 380 Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Auskunftsersuchen vom 30.08.2016, V 106 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 6 Zuständige sonstige Gremien: KAV Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 09.10.2013 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung der KAV am 28.10.2013, TO II, TOP 25 Beschluss: Der Vorlage B 495 wird zugestimmt. 25. Sitzung des OBR 6 am 29.10.2013, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 25.11.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 02.12.2013, TO I, TOP 77 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 495 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3943, 25. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration vom 02.12.2013 Aktenzeichen: 40 4

Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.08.2016, OF 132/6 Betreff: Zeilsheim: Sachstand für eine Kita in der West-Höchster Straße Vorgang: OM 880/12 OBR 6; ST 655/12; V 352/12 OBR 6; ST 1007/12; B 495/13 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, über den aktuellen Stand des Verfahrens für die planungsrechtlichen Grundlagen eines KitaNeubaus in der Westhöchster Straße zu berichten, so wie dies im Bericht B 495 von 2013 initiiert wurde. Begründung: Ein Kita-Neubau an der Westhöchster Straße soll nicht in Vergessenheit geraten. Auch wenn derzeit die Betreuungssituation sich im Stadtteil entspannt hat, so ist der Standort mittelfristig geeignet, steigende Betreuungszahlen der Stadtteile Sindlingen und Zeilsheim aufzufangen. Frankfurt wächst und der Ortsbeirat im Frankfurter Westen will vorbildlich Betreuungsplätze schaffen, bevor die Einwohnerzahlen weiter steigen und dann Notlösungen in Containern entstehen müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2012, OM 880 Auskunftsersuchen vom 17.04.2012, V 352 Stellungnahme des Magistrats vom 07.05.2012, ST 655 Stellungnahme des Magistrats vom 02.07.2012, ST 1007 Bericht des Magistrats vom 04.10.2013, B 495 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 106 2016 Die Vorlage OF 132/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Beratung im Ortsbeirat: 4