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Reflexion

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Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzen

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2024, OF 1322/1 Betreff: Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Online-Portal für Privatanzeigen im ruhenden Straßenverkehr um weitere Tatbestände ergänzen: Parken auf Zebrastreifen, Parken in engen Kurven, Parken an Bushaltestellen, Parken im Kreuzungsbereich, Halten in Feuerwehrzufahrten (statt nur Parken), unberechtigtes Befahren eine Anlieger-/Anwohnerstraße, unzulässiges Parken entgegen der Fahrtrichtung. Begründung: Derzeit ist es nicht möglich, die o.g. Tatbestände anzuzeigen, da Anzeigen per E-Mail seit Freischaltung des Online-Portals nicht mehr bearbeitet werden und sich im Online-Portal nur vorgegebene Tatbestände zur Anzeige bringen lassen. Kürzlich wurden die Tatbestände zwar erweitert, jedoch gibt es noch immer fehlende Tatbestände, die häufig anzutreffen sind. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 1 am 02.07.2024, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5749 2024 Die Vorlage OF 1322/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, das Online-Portal für Privatanzeigen mit allen Tatbeständen des ruhenden Straßenverkehrs zu ergänzen. Insbesondere: 1. Parken vor Zebrastreifen, 2. Parken in engen Kurven, 3. Parken an Bushaltestellen, 4. Parken im Kreuzungsbereich, 5. Halten in Feuerwehrzufahrten (statt nur Parken), 6. unzulässiges Parken entgegen der Fahrtrichtung. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen BFF und Die Partei (= Ablehnung)

Beratung im Ortsbeirat: 4