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Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle „Lokalbahnhof/Textorstraße“ sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle „Lokalbahnhof“ hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 19 Betreff: Barrierefreier Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" sowie des Knotenpunktes Textorstraße/Darmstädter Landstraße inklusive der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 04.06.2009, § 6064 (M 47) Auf Antrag des Magistrats vom 10.02.2023 1. Dem barrierefreien Ausbau der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof / Textorstraße" sowie des Knotenpunktes "Textorstraße / Darmstädter Landstraße" einschließlich der Bushaltepunkte "Lokalbahnhof" wird gemäß den vorgelegten Planungsunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für den geplanten Umbau mit einem Investitionsbedarf in Höhe von 4.171 T€ werden bewilligt und freigegeben. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtmaßnahme "Umgestaltung der Textorstraße" in fünf zeitlich aufeinanderfolgenden Bauabschnitten ausgeführt wird; und die Gesamtkosten aller Bauabschnitte voraussichtlich 9.396 T€ betragen, wobei es sich hier um den 2ten Bauabschnitt handelt; b) der Teilbauabschnitt einen Anteil von 45 % an den Gesamtkosten hat; c) die Maßnahme auf einer neu einzurichtenden Projektdefinition abgewickelt wird, die bereits verausgabten Mittel werden zugeordnet. d) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001068 "Radwegebau" für Planung und Bauvorbereitung bereits Mittel in Höhe von rund 503 T€ (Stand 30.04.2022) verausgabt wurden, die diesem Teilabschnitt (2. BA) vollständig zugerechnet werden; e) in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.006701 "Barrierefreier Ausbau von Straßenbahnhaltestellen (Anteil Stadt)" Mittel in Höhe von 1.200 T€ zur Verfügung stehen; f) in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 "Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen" Mittel in Höhe von 318 T€ zur Verfügung stehen, von denen zum 30.04.2022 bereits rd. 37 T€ verausgabt sind; g) in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.010067 - "Umgestaltung Textorstraße Knotenpunkt Siemensstraße/Heisterstraße" Mittel in Höhe von 2.150 T€ zur Verfügung stehen; h) die vorhandenen Verkehrsflächen des Bauabschnitts zum 30.04.2022 einen Restbuchwert in Höhe von 10 T€ aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. 4. Es dient zur Kenntnis, dass a) für die Baumaßnahme drei Zuwendungsanträge nach dem Mobilitätsförderungsgesetz (MobiFöG) gestellt wurden und im Falle der positiven Zuwendungsbescheide mit einer Gesamtförderung für diesen Teilabschnitt in Höhe von 1.454 € gerechnet werden kann. Die endgültige Höhe der Gesamtförderung ergibt sich aus den Zuwendungsbescheiden; b) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 252 T€ in dem jeweiligen Budget der Fachdezernate sichergestellt sind; den Jahresfolgekosten stehen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 48 T€ p.a. gegenüber. 5. Es dient ferner zur Kenntnis, dass im Zuge der Straßenbaumaßnahme die Bahnsteigbereiche der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" auf Kosten der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) barrierefrei ausgebaut werden. Eine notwendige Anpassung der Gleislage im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wurde bereits von der VGF durchgeführt. Begründung: A. Zielsetzung Nach den einschlägigen Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGG), des Personenbeförderungsgesetzes sowie des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 619 vom 30.08.2001, sind die Verkehrsträger gehalten, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs sukzessive eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Das Ziel des Projektes ist die barrierefreie Umgestaltung des Areals um den Knotenpunkt Darmstädter Landstraße/Textorstraße. In diesem Zuge werden im Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße", des Knotenpunkt Textorstraße/Darmstädter Landstraße/Dreieichstraße sowie der Bushaltestelle "Lokalbahnhof" die Attraktivität und somit die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verbessert, um dem Leitziel "Mobilität für Alle" folgend mobilitätseingeschränkten Menschen die eigenständige Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu ermöglichen. Gleichzeitig wird die Radverkehrsführung im Haltestellen- und Knotenpunktbereich aufgewertet, sodass den Rad Fahrenden die Erhöhung der Sicherheit und des Verkehrsflusses im Knoten- und Haltestellenbereich ermöglicht werden kann. B. Alternativen Keine. Die Vorlage konkretisiert bis zur Ausführungsreife die beschlossenen konzeptionellen und planerischen Ansätze. C. Lösung Die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" wird in Zusammenarbeit mit der Verkehrsgesellschaft Frankfurt (VGF) barrierefrei umgebaut. Im Zuge dieser Baumaßnahme werden die Fahrbahn, die Parkbuchten, die Gehwege um die Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße" baulich umgestaltet, sodass die barrierefreie Zuwegung zur Straßenbahnhaltestelle gewährleistet werden kann. Die Höhe aller Bahnsteige beträgt 24 cm über Schienenoberkante. Ein barrierefreies Ein- und Aussteigen ist somit gewährleistet. Die umzubauenden Verkehrsbereiche werden nach dem Flächenteilungsplan zwischen der VGF und der Stadt definiert. Für diese Bereiche tragen die VGF und die Stadt je einen eigenen Kostenanteil. Die Herstellungskosten für die Leitungsanlagen, die für die Funktion der Straßenbahnhaltestelle erforderlich sind, sowie die Haltestellenausstattung trägt die VGF. Im Zuge des barrierefreien Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof / Textorstraße" war eine Anpassung der nördlichen Gleislage notwendig, um eine Regelfahrbahnbreite von 6,00 Meter für die Begegnung des motorisierten Individualverkehrs zwischen den Bahnsteigen zu gewährleisten. Das Gleis wurde bereits von der VGF als Vorabmaßnahme um 50 cm nach Norden verlegt. Im Bereich der Straßenbahnhaltestelle werden die Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen mit einer Breite von 1,25 Metern angelegt. An beiden Bahnsteigen wird der Radverkehr zwischen Gehweg und Wartezone bzw. Ein- und Ausstiegsbereich für die Fahrgäste auf Radwegen geführt. Gemeinsam mit dem Ausbau der Straßenbahnhaltestelle wird auch der Knotenpunkt Textorstraße/ Darmstädter Landstraße / Heisterstraße baulich umgestaltet, sodass die barrierefreie Zuwegung zur o.g. Straßenbahnhaltestelle sowie im Kreuzungsbereich gewährleistet ist. Die Fußgängerquerungen, sowohl der nicht signalisierten als auch der signalgeregelten Einmündungen im Ausbaubereich sowie die Haltestellenbereiche, werden entsprechend dem städtischen Arbeitsplan zur Barrierefreiheit mit Leitelementen für seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen ausgestattet. Die Lichtsignalanlagen einschl. der zugehörigen Kabeltrassen und Schächte werden in den Knotenbereichen aus diesem Grund angepasst und saniert. Durch die bauliche Umgestaltung des Knotenpunkts Textorstraße / Darmstädter Landstraße/Heisterstraße werden die Radverkehrsanlagen in beiden Richtungen sowie der Anschluss des Radverkehres an die Heisterstraße ermöglicht. Radverkehrsanlagen gemäß dem Beschluss zum Radentscheid sind mangels verfügbaren Querschnittbreiten nicht möglich. Der Radverkehr wird auf 1,60 Metern breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn und auf 1,60 Metern breiten Radwegen auf dem Gehweg geführt. Im Bereich der Haltestellen wird der Radverkehr hinter den Haltepunkten geführt. Das ist eine Führung, die sich an Haltestellen, wie "Balduinstraße" oder "Musterschule", bewährt hat. In der Planung wurde ebenfalls eine Abwägung zwischen den verfügbaren Querschnittbreiten für den Fuß- und Radverkehr vorgenommen. In der Heisterstraße wird der Radverkehr aufgrund einer Tempo 30-Zone im Mischverkehr in beiden Richtungen auf der Fahrbahn geführt. Der Straßenraum des Knotenbereiches wird aufgrund der neuen Querschnittsaufteilung zum Teil grundhaft erneuert. Die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche erfolgt in Asphaltbauweise. Bushaltestelle Die Bushaltestelle in der Darmstädter Landstraße Lokalbahnhof - Ost wird für Gelenkbusse auf 14 Meter (Fahrtrichtung Affentorplatz) und auf 18 Meter (Fahrtrichtung Wendelsplatz) barrierefrei ausgebaut. Die Busbucht (Fahrtrichtung Wendelsplatz) entfällt und wird zum Einstiegs- und Wartebereich umgebaut, so dass hier künftig eine Breite von 2,50-3,0 Meter gewährleistet ist. Hier werden Baumscheiben erweitert, jedoch mit einem begehbaren, wasserdurchlässigen Belag (Edalith) befestigt. Es ist geplant beide Haltepunkte mit differenzierten Bordsteinvorständen zu errichten. Der Hochbordstein wird durch einen Bus-Sonderbordstein mit einem Vorstand von +22 cm im Bereich der ersten zwei Türen ersetzt. Im Anfahrtsbereich (Bereich der 3. Tür) ist ein Sonderbordstein mit einem Vorstand von +16 cm geplant, um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden. Die Fahrbahn vor den Haltestellen wird grundhaft mit einer halbstarren Deckschicht für die Erhöhung der Tragfähigkeit erneuert. Die VGF plant den Bau einer Wartehalle für die Fahrgäste (Witterungsschutz, etc.). Die barrierefreie Erreichbarkeit der Bushaltestelle ist integrativer Bestandteil des barrierefreien Ausbauvorhabens des Knotenpunktes Darmstädter Landstraße/Textorstraße sowie der Straßenbahnhaltestelle "Lokalbahnhof/Textorstraße". D. Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Der Kostenberechnung liegen die aktuellen Marktpreise des Jahres 2022 zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 4.171.000 € Kostenübersicht 1 Baukosten (brutto) 1.1 Straßenbau 1.620.000 € 1.2 Amt 16 (IKT) 23.000 € 1.3 Amt 36 (LSA) - Tiefbau 493.000 € Amt 36 (LSA) - Signaltechnik inkl. Sonstiges 273.000 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Amt 67) 21.000 € 1.5 Straßenbeleuchtung (SRM) 267.000 € Summe Baukosten gerundet 2.697.000 € 2 Baunebenkosten 2.1 Amt 66, Straßenplanerische Leistungen 386.000 € 2.2 Amt 16 (IKT) 1.000 € 2.3 Amt 36, LSA 198.000 € 2.4 Amt 67, Landschaftsplanerische Leistungen 11.000 € 2.5 Baugrunduntersuchungen (Schätzung) 80.000 € 2.6 Baubegl. Baugrunduntersuchungen (Schätzung) 70.000 € 2.7 Kampfmittelsondierung (Schätzung) 15.000 € 2.8 TV-Kanaluntersuchung (Schätzung) 15.000 € 2.9 SiGeKo (Schätzung) 15.000 € 2.10 Beweissicherung (Schätzung) 30.000 € 2.11 Baubetriebl. Gutachter/Rechtsberatung 15.000 € 2.12 Planung/Bauvorbereitung Textorstraße 503.000 € Summe Baunebenkosten 1.339.000 € Unvorhergesehenes 5 % der Baukosten 135.000 € Gesamtkosten gerundet 4.171.000 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten (Stand 30.04.2022): für Planung/Bauvorbereitung der Textorstraße verausgabt (5.001068.500.112) 502.661,72 € für Planung der Bushaltepunkte (5.001098.500.123) verausgabt 36.685,12 € 2022 (Bauvorbereitung) 20.000,00 € 2023 (bauliche Ausführung) 1.000.000,00 € 2024 (bauliche Ausführung) 1.500.000,00 € 2025 (bauliche Ausführung) 1.111.653,16 € 3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: - keine - 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten Straßenbau 5.000 m2 x 1,30 €/m2 * 6.500,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Grün- und Freiflächen 5% x (21 T€ + 11 T€) 1.600,00 € Beleuchtung: (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0 € Verkehrssignalanlagen 5% x (493 T€ + 273 T€ + 198 T€) 48.200,00 € Anlagen IKT 5% x (23T€ + 1 T€) 1.200,00 € c) Kapitalkosten 1. Kalkulatorische Verzinsung (1,25% / 2 * (4.171.000 - 1.454.000)) 16.981,25 € *) Zinssatz für den Haushalt 2022 gemäß HH-Rundmail vom 12.01.2022 2. Abschreibung Straßenbau BND * 30 Jahre 1/30 von 2.884.000 € 96.133,33 € Grün- und Freiflächen BND * 15 Jahre 1/15 von 32.000 € 2.133,33 € Verkehrssignalanlagen BND * 15 Jahre 1/15 von 964.000 € 64.266,67 € Beleuchtung BND * 20 Jahre 1/20 von 267.000 € 13.350,00 € Amt für IKT BND * 20 Jahre 1/20 von 24.000 € 1.200,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Jahresfolgekosten insgesamt: 251.564,58 € Jahresfolgekosten gerundet 252.000,00 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 1.454.000 € / 30 Jahre* 48.466,67 € * längste Abschreibung Gerundet 48.000,00 € 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen nach GVFG 1.454.000 € 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 8. Sonstiges: - keine - Anlage _Lageplan (ca. 1,7 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.02.2006, M 52 Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 46 Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 47 Antrag vom 30.01.2025, OF 1323/5 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 15.02.2023 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 36 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Mobilität und Smart-City die Beratung der Vorlage M 19 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 18. Sitzung des OBR 5 am 24.02.2023, TO I, TOP 52 Beschluss: a) Die Vorlage M 19 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.02.2023, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.03.2023, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) 19. Sitzung des OBR 5 am 24.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 2980, 20. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.03.2023 Aktenzeichen: 92 13
Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle „Textorstraße/Lokalbahnhof“
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2025, OF 1323/5 Betreff: Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof" Vorgang: M 19/23 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, an der Haltestelle Textorstraße/Lokalbahnhof beidseitig für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander zu sorgen. Die viel zu schmalen Gehwege sind jeweils durch eine Fahrradfahrspur vom Wartebereich getrennt. Auf diesen Fahrstreifen sind statt eines "Radweg"-Piktogramms sogenannte Aufmerksamkeitstreifen aufzubringen. Diese sind optisch an die Gestaltung eines Fußgängerüberwegs angelehnt (ohne verkehrsrechtlich so gewidmet zu sein). Diese Lösung wurde vom Frankfurter Radfahrbüro bereits bei vergleichbaren Situationen im Nordend erfolgreich umgesetzt. Begründung: Die Kreuzung Lokalbahnhof wurde mit Hinblick auf Barrierefreiheit umgebaut. Der Bereich der Straßenbahnhaltestelle Textorstraße wurde entsprechend angepasst. Das Projekt wurde dem Ortsbeirat mit der Magistratsvorlage M 19/ 2023 vorgestellt. Unmittelbar an beiden Seiten des Haltestellenbereichs befinden sich Geschäfte. Gleich mehrere Supermärkte sind um die Ecke. Es handelt sich um einen sehr gut frequentierten Fußwegebereich. Der neue Fußweg ist beidseitig knapp bemessen. Absolut inakzeptabel ist jedoch die Seite "Fahrtrichtung Offenbach". Die Bemaßungen des Gehwegs in der dem Ortbeirat vorgestellten Magistratsvorlage M 19/ 2023 mit einer Breite von 2,30m wurden bei weitem nicht eingehalten. Der Fußweg ist nun tatsächlich maximal zwischen 1,83 bis 1,60m breit, gemessen von der Hauswand. Die Fläche ist zudem belegt mit Lichtmasten und einem Fahrkartenautomaten. Ausschlaggebend ist die lichte Breite. Sie beträgt an der schmalsten Stelle lediglich 1,13 m. Mitten auf dem Fußweg wurde auch noch eine mit einem Metallgitter abgedeckte Rinne verlegt. Diese ist bei Regen rutschig, was mit einem barrierefreien Bereich kaum in Einklang zu bringen ist. Ein für den Radverkehr markierter Fahrstreifen trennt den viel zu schmalen Gehweg vom Wartebereich der Haltestelle. Das ganz menschliche und zu erwartende Verhalten der Fahrgäste ist, dass sie den Radweg kreuzen, um zur Straßenbahn zu gelangen. Umgekehrt queren die Aussteigenden den Fahrstreifen für die Radfahrer, um zum Fußweg zu gelangen. Diese Situation hat bereits zu großem Unmut der Bürgerinnen und Bürger geführt. Seitens des ASE ist nun auch noch geplant, den Radstreifen mit Fahrrad-Piktogrammen zu bemalen, was jeder Radfahrende gefühlt als klaren Vorrang (fehl)-interpretiert. Dies ist in Anbetracht der absolut unangemessenen Fußwegbreite und der Zielstellung mit der Barrierefreiheit, eingeschränkten Menschen Schutz und Sicherheit zu bieten, völlig kontraproduktiv. Um Konflikte und Gefahrensituationen zu vermeiden, wäre es viel sinnvoller, den vom Frankfurter Radverkehrsbüro eingeführten Aufmerksamkeitsstreifen auch hier anzuwenden. Wie bei einem Zebrastreifen auf der Fahrbahn sorgt die Markierung dafür, dass sowohl der fahrende wie auch der gehende Verkehr aufmerksamer für einander ist: Bei Radfahrenden entsteht die Bereitschaft, das Tempo zu vermindern und gegebenenfalls ganz anzuhalten, um den Fußverkehr durchzulassen. Umgekehrt erkennen Passantinnen und Passanten dadurch viel besser, dass sie quasi eine Fahrbahn überqueren und deshalb auch sehr aufmerksam sein müssen. So ließe sich die Situation für alle Beteiligten ohne großen Aufwand deutlich verbessern. Haltestelle Musterschule Foto: H. Heiler Haltestelle Textorstr./Lokalbahnhof Taxihaltestelle vor dem Bürgerhospital Foto: privat Foto: Radfahrbüro Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 19 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6598 2025 Die Vorlage OF 1323/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
6602 25Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle „Textorstraße/Lokalbahnhof“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6598 entstanden aus Vorlage: OF 1323/5 vom 30.01.2025 Betreff: 6602 25Maßnahmen für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof" Vorgang: M 19/23 Der Magistrat wird gebeten, an der Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof" beidseitig für ein konfliktfreies und sicheres Miteinander zu sorgen. Die viel zu schmalen Gehwege sind jeweils durch eine Fahrradfahrspur vom Wartebereich getrennt. Auf diesen Fahrstreifen sind statt eines Radweg-Piktogramms sogenannte Aufmerksamkeitstreifen aufzubringen. Diese sind optisch an die Gestaltung eines Fußgängerüberwegs angelehnt (ohne verkehrsrechtlich so gewidmet zu sein). Diese Lösung wurde vom Frankfurter Radfahrbüro bereits bei vergleichbaren Situationen im Nordend erfolgreich umgesetzt. Begründung: Die Kreuzung Lokalbahnhof wurde im Hinblick auf die Barrierefreiheit umgebaut. Der Bereich der Straßenbahnhaltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof" wurde entsprechend angepasst. Das Projekt wurde dem Ortsbeirat mit der Magistratsvorlage M 19 vorgestellt. Unmittelbar an beiden Seiten des Haltestellenbereichs befinden sich Geschäfte, mehrere Supermärkte sind um die Ecke. Es handelt sich um einen stark frequentierten Fußwegebereich. Der neue Fußweg ist beidseitig knapp bemessen. Absolut inakzeptabel ist jedoch die Seite in Fahrtrichtung Offenbach. Die Bemaßungen des Gehwegs in der dem Ortbeirat vorgestellten Magistratsvorlage M 19 mit einer Breite von 2,30 Metern wurden bei Weitem nicht eingehalten. Der Fußweg ist nun tatsächlich maximal 1,83 Meter bis 1,60 Meter breit, gemessen ab der Hauswand. Die Fläche ist zudem mit Lichtmasten und einem Fahrkartenautomaten belegt. Ausschlaggebend ist die lichte Breite. Sie beträgt an der schmalsten Stelle lediglich 1,13 Meter. Mitten auf dem Fußweg wurde auch noch eine mit einem Metallgitter abgedeckte Rinne verlegt. Diese ist bei Regen rutschig, was mit einem barrierefreien Bereich kaum in Einklang zu bringen ist. Ein für den Radverkehr markierter Fahrstreifen trennt den viel zu schmalen Gehweg vom Wartebereich der Haltestelle. Das zu erwartende Verhalten der Fahrgäste ist, dass sie den Radweg kreuzen, um zur Straßenbahn zu gelangen. Umgekehrt queren die Aussteigenden den Fahrstreifen für die Radfahrer, um zum Fußweg zu gelangen. Diese Situation hat bereits zu großem Unmut der Bürgerinnen und Bürger geführt. Seitens des ASE ist nun auch noch geplant, den Radstreifen mit Fahrrad-Piktogrammen zu bemalen, was jeder Radfahrende gefühlt als klaren Vorrang (fehl)interpretiert. Dies ist in Anbetracht der absolut unangemessenen Fußwegbreite und der Zielstellung der Barrierefreiheit, eingeschränkten Menschen Schutz und Sicherheit zu bieten, völlig kontraproduktiv. Um Konflikte und Gefahrensituationen zu vermeiden, wäre es viel sinnvoller, den vom Frankfurter Radfahrbüro eingeführten Aufmerksamkeitsstreifen auch hier anzuwenden. Wie bei einem Zebrastreifen auf der Fahrbahn sorgt die Markierung dafür, dass sowohl der fahrende wie auch der gehende Verkehr aufmerksamer zueinander ist: Bei Radfahrenden entsteht die Bereitschaft, das Tempo zu vermindern und gegebenenfalls ganz anzuhalten, um den Fußverkehr durchzulassen. Umgekehrt erkennen Passantinnen und Passanten viel besser, dass sie quasi eine Fahrbahn überqueren und deshalb sehr aufmerksam sein müssen. So ließe sich die Situation für alle Beteiligten ohne großen Aufwand deutlich verbessern. Haltestelle "Musterschule", Foto: H. Heiler Haltestelle "Textorstraße/Lokalbahnhof" Taxihaltestelle vor dem Bürgerhospital Foto: privat Foto: Radfahrbüro Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 19 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1038 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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