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Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.03.2009, OA 831 entstanden aus Vorlage: OF 263/12 vom 27.02.2009 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Talstraße zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße grundhaft erneuern zu lassen. Die Maßnahme ist in die einschlägige Prioritätenliste aufzunehmen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem oben genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Die tiefen Wintertemperaturen haben weitere Schäden verursacht. Diese können nur durch eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn nachhaltig behoben werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 18.03.2009 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 42 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 831 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5819, 30. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 28.04.2009 Aktenzeichen: 66 5
Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 entstanden aus Vorlage: OF 63/12 vom 18.11.2011 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob bei der vorgesehenen Grunderneuerung der Talstraße in dem Abschnitt zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Fahrbahnverengungen vorgenommen werden können, um die langen geraden Fahrspuren zu unterbrechen, oder zur Verkehrsberuhigung das Parken auf der Nordseite zu gestatten und die Fahrzeugnutzer durch die Fahrbahngestaltung auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Tempo-30-Zone hinzuweisen. Begründung: Veranlasst durch den Ortsbeiratsbeschluss OA 831 vom 13.03.2009, hat der Magistrat über die Stellungnahme ST 1117 vom 17.08.2009 dem Ortsbeirat über die im Jahr 2012 vorgesehene Grunderneuerung der Talstraße berichtet. Da in der Talstraße, bedingt durch den breiten und geradlinigen Fahrbahnausbau, die Fahrgeschwindigkeiten oft nicht der Tempo-30-Zone angemessen sind, erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll, bei der Grunderneuerung Fahrbahnverengungen vorzunehmen. Die durch die Talstraße führenden Buslinien sollten einer Fahrbahnverengung nicht entgegenstehen, da auch der Busverkehr nicht immer die Geschwindigkeitsbegrenzung beachtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Antrag vom 24.06.2014, OF 363/12 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 12 am 23.03.2012, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße
S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 entstanden aus Vorlage: OF 363/12 vom 24.06.2014 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12 Der Magistrat wird gebeten, unter Bezug auf die Stellungnahme des Magistrats vom 17.08.2009, ST 1117, und vom 10.04.2012, ST 527, dem Ortsbeirat zu berichten, zu welchem Zeitpunkt die Grunderneuerung der Talstraße zu erwarten ist. Des Weiteren ersucht der Ortsbeirat um Auskunft, mit welchem Ergebnis die mit oben genannten Beschlüssen ergangene Anregung zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft wurde. Begründung: Es wird erneut auf Beschwerden der Anwohner verwiesen, die Erschütterungen in ihren Häusern infolge nicht eingehaltener Geschwindigkeitsbeschränkungen, vorwiegend durch die Busfahrzeuge der Linien 28 und 29, beklagen. Kurzfristig ausführbare Verengungen der 6,80 Meter breiten Fahrbahn könnten auch ohne Grunderneuerung der Straßenoberfläche zu Erleichterungen der Anwohner und zur besseren Beachtung der Tempo-30-Zone führen. Die seit Jahren angekündigte Grunderneuerung der Talstraße ist offensichtlich weiterhin ungewiss. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat angebracht, erneut auf die angeregten Fahrbahnverengungen hinzuweisen. Mit dieser Maßnahme könnte, vor einer Grunderneuerung der Fahrbahnoberfläche, mit geringen Kosten eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeiten und damit eine verminderte Störung in den angrenzenden Wohnhäusern erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12 Etatanregung vom 30.11.2018, EA 263 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 12 am 14.11.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0
Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergs-traße
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Betreff: Ausführung der Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergs-traße Der Magistrat bedauert, dass es aufgrund der angespannten Haushaltslage und anderer dringlicher zu realisierenden Maßnahmen nicht möglich war, für das Projekt Grunderneuerung der Talstraße zwischen Bonifatiusstraße und Alte Riedbergstraße Mittel für den Haushalt 2015/2016 anzumelden. Gleichwohl sieht der Magistrat die Realisierung des Projekts für notwendig an und beabsichtigt, die hierfür notwendigen finanziellen Mittel für den Haushalt 2017 anzumelden. Um zu diesem Zeitpunkt bereits über eine qualifizierte Kostenschätzung zu verfügen, wird der Magistrat eine Vorplanung erstellen. Hierbei werden auch die Anregungen zu verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Talstraße geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Antrag vom 12.05.2015, OF 455/12 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Antrag vom 15.11.2018, OF 369/12
Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 entstanden aus Vorlage: OF 455/12 vom 12.05.2015 Betreff: Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße Vorgang: ST 1117/09; ST 527/12; ST 1475/14 Der Magistrat wird gebeten, die Vorplanung für die Grunderneuerung der Talstraße abzuschließen und die Planung, die auch verkehrsberuhigende Maßnahmen beinhalten soll, dem Ortsbeirat vorzustellen, damit eine qualifizierte Kostenschätzung erstellt werden kann und die Mittelbeantragung für den Haushalt 2017 rechtzeitig erfolgt. Begründung: Da der Magistrat die Realisierung des Projekts für notwendig erachtet, ist dem Ortsbeirat an einer frühzeitigen Abstimmung gelegen, um die Maßnahme in den nächsten Finanzhaushalt einstellen zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 5
Ausbau der Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 entstanden aus Vorlage: OF 49/12 vom 18.06.2016 Betreff: Ausbau der Bonifatiusstraße Vorgang: M 208/91; M 124/16 Der Magistrat wird gebeten, den 1991 geplanten Ausbau der Bonifatiusstraße zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße entsprechend den Planunterlagen der Vorlage M 208 vom 30.08.1991 mit beidseitigen Bürgersteigen und Parklängsstreifen und einer Fahrbahnbreite von 6,5 Metern unter Berücksichtigung von Fahrradstreifen herzustellen und damit eine für den öffentlichen Nahverkehr der Buslinien 24 und 29 angemessene Fahrstraße zu schaffen. Begründung: Die derzeit nur einseitig bebaute Bonifatiusstraße mit einseitigem Bürgersteig von 1,6 Metern und einer Fahrbahn von 5 Metern ist in keiner Weise geeignet, um die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil Kalbach einschließlich des Gewerbegebiets um die ehemalige "Carbone" aufzunehmen. Nach Aussagen im Magistratsvortrag M 124 vom 10.06.2016 entstehen durch die Fahrverzögerungen der Buslinie 29 jährlich nicht unerhebliche Mehrkosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.06.2016, M 124 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Aktenzeichen: 66 2
Grunderneuerung der Talstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 entstanden aus Vorlage: OF 60/12 vom 15.08.2016 Betreff: Grunderneuerung der Talstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Ergebnisse der Voruntersuchung für die Grunderneuerung der Talstraße im Bereich zwischen der Bonifatiusstraße und der Alten Riedbergstraße dem Ortsbeirat noch in 2016 vorzustellen, die dringend erforderliche Sanierung in den Investitionshaushalt 2017 mit entsprechender Mittelbereitstellung aufzunehmen und im selben Jahr durchzuführen. Begründung: Die Fahrbahndecke der Talstraße befindet sich in dem genannten Bereich in einem sehr schlechten Zustand. Seit Jahren beklagen die Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Ein noch längeres Aufschieben vergrößert den Sanierungsaufwand und die Kosten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 20.01.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 5
Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2017, OF 133/12 Betreff: Haushalt 2017 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 12 am 10.03.2017, TO I, TOP 5 Beschluss: Etatanregung EA 48 2017 Die Vorlage OF 133/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße
S A C H S T A N D : Etatanregung vom 10.03.2017, EA 48 entstanden aus Vorlage: OF 133/12 vom 26.02.2017 Betreff: Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Sanierung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße Vorgang: OA 831/09 OBR 12; ST 1117/09; OM 703/11 OBR 12; ST 527/12; V 1077/14 OBR 12; ST 1475/14; OM 4233/15 OBR 12; ST 1304/15; OM 284/16 OBR 12; ST 1213/16; OM 554/16 OBR 12; ST 208/17 H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 39 vom 17.02.2017, Haushalt 2017 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2017 - 2020. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017, § 1429, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es werden ausreichend Haushaltsmittel 1. für eine Grunderneuerung der Talstraße zwischen der Straße An der Grünhohl und der Bonifatiusstraße sowie 2. für eine Querschnittserweiterung der Bonifatiusstraße im Abschnitt zwischen der Talstraße und der Kalbacher Hauptstraße in das Investitionsprogramm 2017 - 2020 eingestellt. Begründung: Bereits seit 2009 weist der Ortsbeirat stetig auf den Sanierungsbedarf der Talstraße hin, es erfolgen jedoch nur oberflächliche Ausbesserungsarbeiten. Inzwischen befindet sich die Fahrbahndecke in dem genannten Bereich in einem äußerst schlechten Zustand, der ein noch längeres Aufschieben nicht mehr zulässt. Seit Jahren beklagen Anwohner Erschütterungen und Lärmbelastungen in ihren Häusern infolge der Straßenschäden. Auch ist der seit 1991 geplante Ausbau der Bonifatiusstraße dringend geboten, da diese in keiner Weise geeignet ist, die parkenden Autos, den sich begegnenden Busverkehr und die Zufahrt zum Stadtteil einschließlich des angrenzenden Gewerbegebiets zeitgemäß aufzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.03.2009, OA 831 Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2009, ST 1117 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 703 Stellungnahme des Magistrats vom 10.04.2012, ST 527 Auskunftsersuchen vom 11.07.2014, V 1077 Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1475 Anregung an den Magistrat vom 29.05.2015, OM 4233 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1304 Anregung an den Magistrat vom 01.07.2016, OM 284 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 554 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2016, ST 1213 Stellungnahme des Magistrats vom 20.01.2017, ST 208 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1924 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 28.03.2017 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2017, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage EA 48 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und ÖkoLinX-ARL (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme) Aktenzeichen: 66 5
Beratung im Ortsbeirat: 4
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