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Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Betreff: Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 19.06.2001, § 322 (M 17) 1. Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die unter Punkt 8. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass 3.1 die Planungen mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt sind. 3.2 die Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschülerrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 3.3 die Satzung über die Bildung von Schulbezirken der Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main entsprechend den Maßnahmen des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main angepasst wird und mit einer gesonderten Beschlussvorlage des Magistrats beschlossen wird. 4. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums zur Fort-schreibung des Schulentwicklungsplanes gemäß § 145 Abs. 6 HSchG und zu den nachfol-gend aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen. 5. Über die Aufnahme von Mitteln zur Errichtung neuer Schulen, Umbaumaßnahmen, sowie die personellen und sächlichen Folgekosten ist im Rahmen der Aufstellung zukünftiger Haushalte und der jeweiligen mittelfristigen Finanzplanungen zu entscheiden 6. Für die einzelnen Maßnahmen werden jeweils gesondert Planungsmittelfreigaben beantragt, unter Angabe aller Folgekosten und der jeweiligen Bedarfe. 7. Die Durchführung eines Bauvorhabens durch Dritte bedarf der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung. 8. Maßnahmen (Kurzübersicht) 8.1 Kooperationen Berufsbildungscampus West Die Paul-Ehrlich-Schule ist baulich in einem sehr schlechten Zustand und braucht ein neues Gebäude. Bei der Ludwig-Erhard-Schule ist eine umfassende Sanierung notwendig. Die Schulen werden auf einem gemeinsamen Gelände, dem Berufsbildungscampus West, neu gebaut und nutzen räumliche Synergieeffekte. Beide Schulen bleiben eigenständig. Damit entsteht ein attraktiver Standort der beruflichen Bildung im Frankfurter Westen. Der Berufsbildungscampus West ist Partner für den Industriestandort im Frankfurter Westen und stärkt die berufliche Bildung. Bildungscampus für Erwachsene Die Bildungseinrichtungen im Bildungszentrum Ostend, insbesondere die Bethmannschule, die Volkshochschule Frankfurt und das Abendgymnasium intensivieren ihre bereits bestehenden Kooperationsbeziehungen und entwickeln ein Konzept der Zusammenarbeit, das den Anspruch einlöst von den Bildungs- und Berufsbiographien her zu denken. Bestandteile eines solchen Konzepts können die Entwicklung gemeinsamer pädagogischer Bausteine, die Kooperation und der Austausch von Pädagoginnen und Pädagogen, abgestimmte Bildungsangebote mit flexiblen Übergängen, gemeinsame Raumnutzungskonzepte sowie Verweise auf Angebote in den jeweils anderen Einrichtungen sein. Virtueller Mediencampus In Frankfurt am Main sind kaufmännische, technische und gewerbliche Medienberufe an drei Schulen verortet: Gutenbergschule, Stauffenbergschule und Werner-von-Siemens-Schule. Die drei genannten Schulen werden die bereits in der Vergangenheit bestehenden Kooperationen erweitern und intensivieren. Berufsbildungscampus Gesundheit, Pflege und Soziales In Frankfurt verteilt sich das Berufsfeld Gesundheit, Pflege und Soziales auf drei Schulstandorte. Die Beruflichen Schulen Berta Jourdan, die Julius-Leber-Schule und die Klingerschule bieten ein breit gefächertes Angebot an dualen Ausbildungsgängen, vollschulischen Ausbildungen sowie berufsbildenden Bildungsgängen mit allgemein bildenden Schulabschlüssen an. In Gesundheits- und Pflegeberufen ist der Fachkräftemangel seit Jahren eklatant, er betrifft die Metropolregion Rhein-Main in besonderem Maße. Die Kooperation zwischen den Schulen im Zuge des Berufsbil-dungscampus Gesundheit, Pflege und Soziales beinhaltet u.a. die Felder Qualitäts- und Professi-onsentwicklung, die Weiterentwicklung von Instrumenten der horizontalen und vertikalen Durchlässigkeit der Ausbildungsgänge und die Beratung von Schülerinnen und Schülern im Bereich der Berufsorientierung. Kooperation Berufliches Gymnasium Bau- und Umwelttechnik Durch die Zusammenarbeit der Heinrich-Kleyer-Schule und der Philipp-Holzmann-Schule werden zukünftig in der Fachrichtung Technik der Heinrich-Kleyer-Schule, die Schwerpunkte Bautechnik und Umwelttechnik angeboten. Damit wird eine attraktive Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler zum Erwerb des Abiturs mit der Vorbereitung auf ein Studium mit technischem Schwerpunkt geschaffen. Der fachbezogene Unterricht in den jeweiligen Schwerpunktfächern kann von den Lehrkräften der Phillip-Holzmann-Schule abgedeckt werden. Dafür gehen die Heinrich-Kleyer-Schule und die Philipp-Holzmann-Schule eine Schulkooperation ein. Digitalisierung / Industrie 4.0 Die beruflichen Schulen beachten Trends auf dem Gebiet der Digitalisierung in ihrem eigenen Berufsfeld bzw. in ihren Profilschwerpunkten. Sie kooperieren auf den Gebieten, in denen gemeinsame oder ähnliche Fragestellungen auftreten, z.B. im Bereich Metall-, Elektro und Informationstechnik, im Medienbereich etc. Es werden regelmäßige Fachforen abgehalten, in denen Expertinnen und Experten der regionalen Berufsbildungsszene sich über neueste Entwicklungen der Digitalisierung informieren und ihre Erfahrungen einbringen können, die für die betriebliche Ausbildung bzw. den berufsbezogenen und allgemeinbildenden Unterricht von Bedeutung sind. Jugendliche nichtdeutscher Herkunft Die Qualifizierung von Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft hat in Frankfurt eine lange Tradition und wurde vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Zuwanderung seit dem Jahr 2015 intensiviert. Alle beruflichen Schulen in Frankfurt sehen sich der Förderung und Qualifizierung der zugewanderten Jugendlichen verpflichtet. Zwischen dem Aufnahme- und Beratungszentrum an der Wilhelm-Merton-Schule, den Kooperationsschulen und dem Träger der Sozialarbeit existiert ein sehr enger Arbeitszusammenhang. So können Klassen kurzfristig bedarfsgerecht gebildet werden, die Jugendlichen entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Sprachstandes in Deutsch adäquaten Klassen zugeordnet werden und für die Schülerinnen und Schüler betriebliche und schulische Anschlussperspektiven nach einer bestandenen Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom oder eines Schulabschlusses gefunden werden. Besonderer Unterstützungsbedarf für Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte besteht im Hinblick auf eine alltagsintegrierte Förderung der Berufssprache. Daher werden in Kooperation mit den Kammern Sprachfördermaßnahmen entwickelt, um Ausbilderinnen und Ausbilder für die Förderung der sprachlichen Entwicklung ihrer Auszubildenden zu sensibilisieren. In Zusammenarbeit mit Ausbildungsbetrieben und der Volkshochschule Frankfurt werden Fortbildungsmodule entwickelt, die sich an Ausbilderinnen und Ausbilder richten. Verortung im Sozialraum Die beruflichen Schulen sind aufgefordert, den jeweiligen Sozialraum achtsam im Blick zu haben und Kooperationsmöglichkeiten im Stadtteil aufzugreifen. Die Schulen entwickeln Projekte, die den Stadtteil als außerschulischen Lernort nutzen. Mit Bezug zu einem spezifischen Fach oder einem Ausbildungsgang wird der Stadtteil unter einer gewissen Fragestellung exploriert. Dabei können z.B. geschichtliche, wirtschaftliche, politische oder ökologische Aspekte zum Tragen kommen, die den Stadtteil auszeichnen bzw. die für die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund ihres Frageinteresses von besonderer Bedeutung sind. Weiterhin entwickeln die beruflichen Schulen gemeinsam mit allgemeinbildenden Schulen in der jeweiligen Bildungsregion ein Konzept zur intensiveren Zusammenarbeit. Bestandteil eines solchen Konzepts können beispielsweise die Themen Beratung, Übergänge oder berufliche Orientierung sein. Die beruflichen Schulen sind als öffentliche Bildungseinrichtungen in der Trägerschaft der Stadt Frankfurt auch aufgefordert, Vernetzung und Kontakt zu den geeigneten Gremien und Institutionen im Ortsbezirk zu suchen, insbesondere den Ortsbeiräten. Darüber hinaus könnten z.B. Schulfeste für die Nachbarschaft geöffnet werden und Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Schulen wiederum Stadtteil-Einladungen wahrnehmen. Ziel ist eine noch bessere Integration der beruflichen Schulen in die Stadtteile und ein konfliktfreies und bereicherndes Miteinander mit deren Bewohnerinnen und Bewohnern. 8.2 Verlagerung von Bildungsgängen Zur weiteren Profilbildung und vor allem zur gleichmäßigeren Lenkung der Schülerströme entsprechend den räumlich vorhandenen Ressourcen werden die nachfolgenden Bildungsgänge verlagert. Die Zeitplanung für die Verlagerung wird in Absprache mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main festgelegt: Bethmannschule • Von der Werner-von-Siemens-Schule a) Assistent Informationsverarbeitung-Technik • Von der Julius-Leber-Schule a) Luftverkehrskaufleute b) Tourismuskaufleute c) Kaufleute für Tourismus u. Freizeit • An die Stauffenbergschule a) Assistenten Fachrichtung Bürowirtschaft Julius-Leber-Schule • An die Klingerschule a) Kaufleute für Gesundheitswesen sowie die b) zweijährige Berufsfachschule Medizin • An die Bethmannschule a) Luftverkehrskaufleute b) Tourismuskaufleute c) Kaufleute für Tourismus u. Freizeit • Reduzierung der Fachoberschule Wirtschaft und Verwaltung um einen Zug Klingerschule • Von der Julius-Leber-Schule a) Kaufleute für Gesundheitswesen sowie die b) zweijährige Berufsfachschule Medizin • An die Wilhelm-Merton-Schule a) Kaufleute für Büromanagement Stauffenbergschule • Von der Bethmannschule a) Assistenten Fachrichtung Bürowirtschaft Werner-von-Siemens-Schule • An die Bethmannschule a) Assistent Informationsverarbeitung-Technik Wilhelm-Merton-Schule • Von der Klingerschule a) Kaufleute für Büromanagement 8.3 Berufliche Gymnasien Berufliche Gymnasien stellen als Alternative zu den gymnasialen Oberstufen in den allgemeinbildenden Schulen einen wichtigen Anschluss für Schülerinnen und Schüler aus den beruflichen Schulen, den (Haupt-) und Realschulen und den Gesamtschulen dar. Sie führen zur Allgemeinen Hochschulreife und befähigen zum Studium an Universitäten in allen Fachbereichen. Sie bieten zusätzlich einen fachlichen Schwerpunkt, der eine berufliche Orientierung unterstützen kann. Die beruflichen Gymnasien haben bzw. erhalten folgende Fachrichtungen/Schwerpunkte: Heinrich-Kleyer-Schule: • Berufliche Informatik • Mechatronik • Technik a) Schwerpunkt Bautechnik (in Kooperation mit der Philipp-Holzmann-Schule b) Schwerpunkt Umwelttechnik (in Kooperation mit der Philipp-Holzmann-Schule) Klingerschule: • Wirtschaft • Gesundheit und Soziales a) Schwerpunkt Gesundheit b) Schwerpunkt Erziehungswissenschaften (in Kooperation mit den Beruflichen Schulen Berta-Jourdan) Ludwig-Erhard-Schule: • Wirtschaft (als 2. Standort bei Bedarf spätestens ab 2024 in Kooperation mit der Paul-Ehrlich-Schule, in Verknüpfung mit der Georg-August-Zinn-Schule, der Hostatoschule, der IGS 15 und der IGS West sowie unter Berücksichtigung der Entwicklung des beruflichen Gymnasiums an der Klingerschule) 8.4 Infrastruktur, Gebäude, Räume und Ausstattung Maßnahmen auf Ebene der Einzelschulen (Kurzübersicht): Bergiusschule Die Bergiusschule ist neu saniert und verfügt über ein auskömmliches Raumangebot, allerdings wird Sport über Hallenanmietungen und Nutzung benachbarter Schulen abgedeckt. Berufliche Schulen Berta Jourdan Die Beruflichen Schulen Berta Jourdan mit dem Haupthaus und der Dependance ist die räumlich am stärksten ausgelastete berufliche Schule in Frankfurt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler übersteigt gemäß der Auslastungsberechnung schon jetzt bei weitem die räumlichen Möglichkeiten der Schule. Zusätzlich wird der Bereich Erziehung und Soziales auch in den kommenden Jahren weiter wachsen, so dass sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler weiter erhöhen wird. Für die Beruflichen Schulen Berta Jourdan ist daher ein neuer Standort zu suchen. Entweder können die Beruflichen Schulen Berta Jourdan in ein neues, größeres Bestandsgebäude ziehen oder die Schule wird neu gebaut und dabei deutlich größer geplant. Dabei muss die Aufgabe der Außenstelle und die Vereinigung aller Bildungsgänge der Schule an einem Standort das Ziel sein. Bethmannschule Die Bethmannschule wird im Rahmen von Umstrukturierungen Ausbildungsgänge von der Werner-von-Siemens-Schule und der Julius-Leber-Schule übernehmen. Mit diesen Ausbildungsgängen erhält die Bethmannschule rund 500 zusätzliche Schülerinnen und Schüler. Um den dafür notwendigen Raumbedarf abzubilden, erhält die Bethmannschule zusätzliche freie bzw. freiwerdende Räumlichkeiten im Bildungszentrum Ostend. Darüber hinaus nutzt die Bethmannschule über die Kooperation im Bildungscampus Erwachsenenbildung Räumlichkeiten des Abendgymnasiums. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Pädagogische und organisatorische Gründe sprechen für eine Aufgabe der in Höchst gelegenen Dependance der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode. Die Aufhebung dieser Dependance erfordert rund 10 Unterrichtsräume am Hauptstandort. Es wird geprüft, welche räumlichen Optionen am Hauptstandort bestehen oder geschaffen und ob auf dem Gelände der Liegenschaft in der Hamburger Allee 23 zusätzlich 10 Unterrichtsräume baulich realisiert werden können. Es dient zur Kenntnis, dass die Liegenschaft in der Hamburger Allee 23 sowohl von der Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode als auch von der Gutenbergschule genutzt wird. Franz-Böhm-Schule Die Franz-Böhm-Schule befindet sich derzeit in einem größeren Sanierungs- und Umbauprozess. Mit dem Umbau werden auch moderne pädagogische Konzepte wie der Lernfeldunterricht räumlich realisiert. Gutenbergschule Die Gutenbergschule ist derzeit sehr gut ausgestattet - vor allem bei den Fachräumen. Räumliche Änderungen sind daher nicht vorgesehen. Hans-Böckler-Schule Den langfristigen Prognosezahlen folgend wird sich die räumliche Situation der Hans-Böckler-Schule verschlechtern. Daher wird geprüft, wie die Raumsituation der Hans-Böckler-Schule im Bestand optimiert werden kann. Heinrich-Kleyer-Schule Gemäß den Berechnungen zur Raumauslastung der beruflichen Schulen hat die Heinrich- Kleyer-Schule noch Raumreserven. Durch die Raumreserven kann das Berufliche Gymnasium stärker aufgefüllt werden und die gymnasialen Oberstufen der allgemeinbildenden Schulen entlasten. Julius-Leber-Schule Die Raumprobleme der Julius-Leber-Schule sind erheblich. Zum einen ist die Schule stark sanierungsbedürftig, zum anderen ist sie im Hinblick auf die räumlichen Kapazitäten über der Belastungsgrenze: Die Julius-Leber-Schule hat derzeit pro Kopf die meisten Schülerinnen und Schüler aller beruflichen Schulen. Die Schule erhält das benachbarte Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule in der Seilerstraße 36 zur Nutzung. Das Hauptgebäude der Julius-Leber-Schule und das Gebäude der ehemaligen Stoltze-Schule werden beide saniert. Die ehemalige Stoltze-Schule wird für die Nutzungsbedürfnisse einer beruflichen Schule hergerichtet. Klingerschule Die Klingerschule wird nach ihrer Sanierung und ihrer Erweiterung mit weitreichenden Möglichkeiten u.a. durch die Lernlandschaft ausgestattet sein. Darüber hinaus sind keine weiteren räumlichen Maßnahmen notwendig. Ludwig-Erhard-Schule Das Gebäude der Ludwig-Erhard-Schule ist sanierungsbedürftig. Im Zuge der Errichtung des Berufsbildungscampus West wird sie zusammen mit der Paul-Ehrlich-Schule auf einem gemeinsamen Grundstück neu gebaut. Der derzeitige Standort der Ludwig-Erhard-Schule steht dann zur Deckung anderweitigen Bedarfs an Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Paul-Ehrlich-Schule Die Paul-Ehrlich-Schule ist baulich in einem sehr schlechten Zustand. Im Zuge der Errichtung des Berufsbildungscampus West wird sie zusammen mit der Ludwig-Erhard-Schule auf einem gemeinsamen Grundstück neu gebaut. Philipp-Holzmann-Schule Das Grundstück der Philipp-Holzmann-Schule gehört der Stadt, ist jedoch als Erweiterungsgelände für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität ausgewiesen. Es soll langfristig vom Land als Ergänzung des Universitätscampus genutzt werden. Mit dem Land besteht Einvernehmen, dass eine Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nur infrage kommt, wenn die Schule zuvor auf einer zur Verfügung stehenden Ersatzfläche neu errichtet wurde. Bis zur Fertigstellung eines Neubaus wird mit dem Land eine unbefristete Nutzung für die Schule auf dem derzeitigen Gelände vereinbart. Da eine mögliche Inanspruchnahme der Schulfläche durch die Universität allenfalls mittel- oder langfristig erfolgt, sind bis dahin die für den laufenden Betrieb notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen durchzuführen. Als Ausgleich für den Sportplatz, der als provisorischer Schulstandort genutzt wird, erhält die Philipp-Holzmann-Schule einen Kraftraum. Die Philipp-Holzmann-Schule wird als berufliche Schule der Stadt Frankfurt dauerhaft erhalten. Stauffenbergschule Die Stauffenbergschule wird in das freiwerdende Gebäude der Wilhelm-Merton-Schule ziehen. Das Gebäude der Stauffenbergschule steht dann für anderweitige schulische Nutzung zur Verfügung. Werner-von-Siemens-Schule Die Werner-von-Siemens-Schule hat aktuell Raumreserven, die von der Franz-Böhm-Schule genutzt werden. Im Zuge der Entwicklung des Virtuellen Mediencampus zusammen mit der Stauffenbergschule und der Gutenbergschule kann die Werner-von-Siemens-Schule auch räumliche Ressourcen in die Kooperation mit einbringen. Wilhelm-Merton-Schule Aufgrund der angespannten Raumsituation wird die Wilhelm-Merton-Schule, nachdem die Beruflichen Schulen Berta Jourdan in ein neues Gebäude umgezogen sind, in deren heutiges Hauptgebäude in die Adlerflychtstraße verlegt. Das Gebäude der Wilhelm-Merton-Schule steht dann für eine Nutzung und Herrichtung für die Stauffenbergschule zur Verfügung. 8.5 Gebäudekonzepte und Raummodelle Neue pädagogische Anforderungen, die Weiterentwicklung von Kooperationen und neue Schulformen erfordern veränderte Raumkonzepte und eine variable Ausstattung. Als Grundlage für zukünftige Neubauten, sowie Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden der Stadt Frankfurt wird ein Planungsrahmen für Berufliche Schulen entwickelt. Der Planungsrahmen berücksichtigt auch die Erfordernisse für inklusive Bildung. Für den Neubau bzw. die Erweiterung einer beruflichen Schule können Projekte eine individuelle Planung in Form einer sogenannten Planungsphase Null erhalten. Planungsphasen Null finden in einem Beteiligungsprozess statt an dem neben Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern, Trägern von Unterstützungssystemen an Schulen und Eltern auch Institutionen und Einrichtungen aus dem Umfeld der Schule und Vertreterinnen und Vertreter von Politik und Verwaltung teilnehmen. Nicht immer steht für ein Schulgebäude eine große Sanierung, Erweiterung oder gar ein Neubau an, der mit einer Planungsphase Null gerahmt werden kann. Für die Stadt Frankfurt als Schulträger ist es wichtig, dass berufliche Schulen im Bestand, die ihr pädagogisches Konzept zukunftsgerichtet weiterentwickeln möchten, in ihrem Vorhaben unterstützt werden. In diesen Fällen soll in enger Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien individuell geprüft werden, ob durch kurz- bzw. mittelfristige räumliche oder ausstattungsseitige Maßnahmen diese Entwicklung seitens des Schulträgers gefördert werden kann. Sowohl terminliche Abhängigkeiten und der effiziente Einsatz von Ressourcen als auch Erkenntnisse aus der baulich-technischen Bestandserhebung sollen dabei Berücksichtigung finden. 8.6 IT -Infrastruktur und Medien Die beruflichen Schulen sollen in der Lage sein, eine Ausbildung zu gewährleisten, die Anschluss hält an aktuelle Entwicklungen. Die pädagogische IT an den beruflichen Schulen soll den digital unterstützten Unterricht mit seinen spezifischen Anforderungen auf hohem Niveau ermöglichen. Dazu werden die folgenden Maßnahmen umgesetzt: · Erstellung eines standardisierten pädagogischen IT-Ausstattungskonzepts mit individuellen Ergänzungen für die beruflichen Schulen. · Standardisierter pädagogischer Softwarekatalog mit individuellen Ergänzungen · Einheitliche Verwaltungswerkzeuge für alle beruflichen Schulen zur digitalen Schulverwaltung. · Aufbau eines Teams von spezialisierten städtischen IT-Mitarbeitenden für einen professionellen und kontinuierlichen IT-Support. Ein IT-Supportkonzept ist auszuarbeiten und das erforderliche IT-Supportteam aufzustellen. Dabei ist vorgesehen, dass schulische IT-Fachkräfte vor Ort das IT-Supportteam im 1st Level-Support unterstützen. · Einrichtung eines Zukunftsdialogs, um zukünftige Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und ihre Auswirkungen auf die Schul-IT früher und besser aufnehmen zu können · Einführung von WLAN auf Grundlage der einzureichenden pädagogischen Konzepte und im Rahmen der bereitgestellten finanziellen und personellen Ressourcen. 8.7 Kommunikation und Beteiligung Es wird eine Erhöhung der Bekanntheit und Medienpräsenz der Angebote der beruflichen Schulen angestrebt. Im Rahmen einer Öffentlichkeitsarbeits-Kampagne soll die Vielfalt der Angebote an den beruflichen Schulen sichtbar gemacht werden und dabei verschiedene Zielgruppen berücksichtigen. Besonders beachtet werden sollen die Informationsbedarfe von Eltern, Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften anderer Schulformen. 8.8 Übergänge Eine gelungene Übergangsgestaltung in eine berufliche Ausbildung trägt dazu bei, wichtige Weichenstellungen für den Lebenslauf sowie das spätere Berufsleben zu treffen. Der Übergang in und aus den beruflichen Schulen bzw. in den Beruf stellt daher aus der Perspektive der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure eine große Herausforderung dar. Entwickelt werden Maßnahmen zur frühen Berufsorientierung unter Einbeziehung der Eltern, zur Unterstützung der Informationstage an beruflichen Schulen u.a. Bereits entwickelte Formate, wie das der schulischen Informationsabende zum Übergang 4/5, sollen berücksichtigt und in die Planung mit einbezogen werden. Im Rahmen einer Projektgruppe werden die Kooperationsstrukturen der Unterstützungsangebote am Übergang von allgemeinbildenden zu beruflichen Schulen verbessert. Förderprogramme am Übergang berufliche Schule - Beruf werden hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Betrieben, Kammern und Innungen zur Verbesserung der beruflichen Anschlussmöglichkeiten betrachtet und in Abstimmung mit den Maßnahmen im Gestaltungsfeld Unterstützungssysteme, Integration und Inklusion weiterentwickelt werden. 8.9 Bildungsbeteiligung Die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sieht im Artikel 24 vor, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit and eren Zugang zu Bildung und Berufsausbildung erhalten. Inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern findet als Regelform in der allgemeinbildenden sowie in der beruflichen Schule in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrum und gegebenenfalls unter Beteiligung der Förderschule statt. Die beruflichen Schulen werden darin unterstützt, Inklusion gemäß dem Hessischen Schulgesetz und durch die Implementierung inklusiver Schulbündnisse umzusetzen. Das Ziel besteht darin Schülerinnen und Schüler von der Anmeldung bis zum angestrebten Abschluss durchgängig zu begleiten, Übergänge zu stabilisieren, sonderpädagogische Lehrkräfte effektiver einzusetzen und Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen professioneller zu unterstützen. Eine inklusive Entwicklung der Schulen beinhaltet Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Bei Neubauten, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen von Bildungsbauten werden die jeweils aktuellen Anforderungen an Barrierefreiheit umgesetzt. Dies gilt auch für Maßnahmen zur Verbesserung der akustischen und visuellen Zugänglichkeit. Die Stadt Frankfurt fördert Schülerinnen und Schüler in allen 16 beruflichen Schulen mit sozialpädagogischen Angeboten und Maßnahmen zur beruflichen Orientierung und Ausbildungsvorbereitung sowie der Prävention und Intervention bei Gefahr des Abbruchs der Ausbildung. Hauptziel ist es, durch Berufswegeplanung sowie sozialpädagogische Angebote und Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule, Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen in Ausbildung und Arbeit zu bringen bzw. Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Junge Menschen mit Fluchterfahrung sowie einem besonderem Förderbedarf erhalten Unterstützung durch passgenaue sozialpädagogische Förderangebote als Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an betrieblichen Praktika, die auf eine duale Ausbildung oder Arbeit vorbereiten. Es werden zwei Arbeitsgruppen einberufen, die unter Beteiligung von Vertreterinnen und Vertretern des Fachfeldes für die beiden bestehenden kommunalen Förderprogramme Berufswegeplanung und Sozialpädagogische Förderung in den beruflichen Schulen Rahmenkonzepte entwickeln, die Grundlagen, Ziele und Aufgaben der Förderprogramme beschreiben; diese sollen die im Beteiligungsprozess genannten Handlungsbedarfe aufgreifen, um den gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen adäquat begegnen zu können. Begründung: A. Zielsetzung: Nach § 145 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist es die Aufgabe des Schulträgers, einen Schulentwicklungsplan für sein Gebiet zu erstellen. Schulentwicklungspläne sind in einem Zeitraum von fünf Jahren nach der Zustimmung auf ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen und fortzuschreiben, soweit es erforderlich wird. Die regionale Schulentwicklungsplanung soll dabei ein möglichst vollständiges und wohnortnahes Bildungsangebot sichern und gewährleisten. Die Stadt Frankfurt am Main hat zuletzt im Jahr 2001 eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen beschlossen. Dieser Fortschreibung wurde mit Erlass des Hessischen Kultusministeriums vom April 2003 mit Auflagen zugestimmt. Das Rhein-Main-Gebiet gehört zu den wirtschaftsstärksten Regionen Europas. Daraus ergibt sich die Verpflichtung lokal, regional und international zu denken. Es müssen Antworten auf Fragen aus ökonomischen, sozialen und ökologischen Bereichen gefunden werden. Eine zentrale Größe der Schulentwicklungsplanung ist die demografische Entwicklung. Die Stadt Frankfurt muss sich auf ein konstant hohes Bevölkerungswachstum einstellen. Frankfurt am Main ist eine Stadt mit über 740.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. In die fünftgrößte Stadt Deutschlands ziehen momentan monatlich etwas über 800 Neu-Frankfurterinnen und Frankfurter (vgl. Bürgeramt, Statistik und Wahlen 06/2018, S. 1). Der Bevölkerungsvorausberechnung des Bürgeramts Statistik und Wahlen zufolge werden Ende 2030 in Frankfurt 810.085 Personen und Ende 2040 829.773 Personen leben (vgl. ebd. 2015, S. 64). Mit ca. 27.000 Schülerinnen und Schülern an 16 beruflichen Schulen kommt der Stadt Frankfurt am Main eine Schlüsselrolle in der Entwicklung der beruflichen Bildung in Hessen zu. Im Zentrum der beruflichen Schulen steht das bewährte System der dualen Berufsausbildung mit den Standorten Ausbildungsbetrieb und Berufsschule, das allein knapp 20.000 Schülerinnen und Schülern umfasst. Diese Größenordnung lässt eine gute Profilbildung der Schulen sowie ein hohes Maß an äußerer Differenzierung zu und sie ermöglicht fachliche Vertiefung, Teambildung und wirtschaftlich rationelle Ausstattungsprogramme. 27 der 90 Landesfachklassen in Hessen sind in Frankfurt angesiedelt. Hinzu kommen die Bundesfachklassen für drei Ausbildungsberufe. Neben den 16 Berufsschulen zur dualen Berufsbildung besteht eine Vielzahl an Bildungsgängen in 14 Berufsfachschulen, 11 Fachschulen, 12 Fachoberschulen und drei berufliche Gymnasien in Trägerschaft der Stadt Frankfurt. Das Angebot umfasst vollschulische Ausbildungsgänge und Bildungsgänge, die einer Berufsbildung vorausgehen. Acht der 16 beruflichen Schulen bieten im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung Intensivklassen an (InteA, Integration und Abschluss). Dies ist ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die erst grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für den Übergang in eine Berufsausbildung oder den Wechsel in einen anderen Bildungsgang erwerben müssen. Des Weiteren gibt es studienqualifizierende Bildungsgänge und die Weiterbildung an einer Fachschule, die nach einer Ausbildung besucht werden kann und für die Übernahme höherer Verantwortung qualifiziert. In einem partizipativen Prozess wurden allen relevanten Akteuren und Interessensgruppen die Möglichkeit gegeben an der inhaltlichen Erstellung des Schulentwicklungsplans mitzuarbeiten. Die enthaltene Maßnahmenplanung berücksichtigt die bestehenden schulorganisatorischen, raumorganisatorischen, baulichen und pädagogischen Anforderungen. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe Punkt A. D. Kosten Der Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main bildet den Rahmen und die Grundlage für die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen. Die Umsetzung der im vorliegenden Schulentwicklungsplan enthaltenen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der haushaltsmäßig verfügbaren Mittel. Derzeit liegen noch keine genauen Einschätzungen darüber vor, mit welchen Kosten die Umsetzung aller im integrierten Schulentwicklungsplan enthaltenen Projekte verbunden ist. Für die Entscheidung über die Aufnahme der Maßnahmen in zukünftige Haushalte und die jeweilige mittelfristige Finanzplanung werden die jeweiligen Kosten ermittelt. Anlage 1 (ca. 5,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.08.2019, NR 950 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.01.2001, M 17 Vortrag des Magistrats vom 03.08.2020, M 120 Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 Antrag vom 07.09.2022, OF 623/1 Auskunftsersuchen vom 04.10.2022, V 502 Vortrag des Magistrats vom 25.03.2024, M 33 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 68 Vortrag des Magistrats vom 05.07.2024, M 95 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 9 Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.08.2019 Beratungsergebnisse: 56. Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.09.2019, TO I, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. 34. Sitzung des OBR 6 am 10.09.2019, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 4 am 10.09.2019, TO II, TOP 4 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2019, TO I, TOP 60 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 2 am 16.09.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage M 119 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 16.09.2019, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 950 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und FRANKFURTER (M 119 = Annahme, NR 950 = Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (M 119 und NR 950 = Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 82 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 3 am 19.09.2019, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 34. Sitzung des OBR 9 am 19.09.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage M 119 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.09.2019, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 950 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme) 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 26.09.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 119 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 950 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Hubert Schmitt und Ross sowie von Stadträtin Weber dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme) 35. Sitzung des OBR 2 am 28.10.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 119 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 4615, 36. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 Aktenzeichen: 40 1
Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2020, OM 6638 entstanden aus Vorlage: OF 1147/2 vom 04.09.2020 Betreff: Gedenktafel an der ehemaligen Gestapo-Zentrale Der Magistrat wird gebeten, in Zusammenarbeit mit der Cronstett- und Hynspergische evangelische Stiftung dafür Sorge zu tragen, dass die Gedenktafel vor dem Gebäude Lindenstraße 27 deutlich wahrnehmbarer und die dazugehörige Tafel mit dem QR-Code besser nutzbar wird. Begründung: Im Gebäude auf dem Grundstück Lindenstraße 27 befand sich von 1940 bis 1945 die Gestapo-Zentrale des damaligen Regierungsbezirks Wiesbaden. Um auf diese Tatsache hinzuweisen und den Opfern zu gedenken, wurde eine Gedenktafel auf dem Grundstück aufgestellt. Leider fällt diese beim Vorbeigehen nur sehr schwer bis gar nicht auf. Dies soll eine Gedenktafel aber. Auch wurde ein erklärender QR-Code an einer Mauer circa 20 Zentimeter über dem Boden angebracht. Auch dieser fällt eigentlich gar nicht auf. Bild: Thomas Gutmann Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 76 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 41
Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Betreff: Die Stadt vom Grün her denken - Schönhof-Viertel Das Bebauungsplanverfahren 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hat eine inzwischen 18-jährige (!) Planungsgeschichte, in der mit unterschiedlichen Entwürfen auf die wechselnden Rahmenbedingungen im Plangebiet reagiert wurde. Der Ortsbeirat hat daher seit fast 20 Jahren die Möglichkeit, sich zur Planung zu äußern. Zuletzt im Herbst 2019, als die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans auch vom Ortsbeirat beschlossen wurde. Mit dem Offenlagebeschluss der Stadtverordnetenversammlung wurde das Plankonzept mit seinen Auswirkungen auf die bestehenden Bäume vom Ortsbeirat gebilligt. Im vorliegenden Fall gelingt es, auf einer Brachfläche über 2.000 neue Wohnungen, einen großen neuen Park, eine neue Grundschule und mehrere Kitas zu errichten. Über 600 neue geförderte Wohnungen können hier entstehen. Es ist dem Ortbeirat freigestellt, eine nunmehr seit fast 20 Jahren auch mit dem Ortsbeirat umfänglich diskutierte und begründete Planung abzulehnen. Der Magistrat wird die Vorlage für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans zeitnah dem Ortsbeirat und den Stadtverordneten zur Beschlussfassung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244
1. Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB 2. Baumfällvorlage
S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB a. F. i. V. m. § 245c (1) BauGB 2. Baumfällvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2019, § 4847 (M 163) Auf Antrag des Oberbürgermeisters vom 17.02.2021 Aus Rechtsgründen wird der Text dieser Vorlage auf Veranlassung des Magistrats im Internet nicht öffentlich dargestellt. Anlage 0_Satzung_S_01-03 (nicht öffentlich - ca. 440 KB) Anlage 0_Satzung_S_04-170 (nicht öffentlich - ca. 16,4 MB) Anlage 0_Satzung_S_171-173 (nicht öffentlich - ca. 90 KB) Anlage 1_BPlan (ca. 12,8 MB) Anlage 2_Textteil (ca. 373 KB) Anlage 3_Begr (ca. 3,4 MB) Anlage 3_Zusatz (ca. 1,4 MB) Anlage 4 (ca. 5,1 MB) Anlage 5 (ca. 3,9 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.10.2019, M 163 Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Anregung an den Magistrat vom 22.02.2021, OM 7244 Antrag vom 04.05.2021, OF 6/7 Antrag vom 18.05.2021, OF 10/7 Antrag vom 15.06.2021, OF 36/7 Antrag vom 15.06.2021, OF 37/7 Antrag vom 21.06.2021, OF 96/2 Antrag vom 21.06.2021, OF 97/2 Antrag vom 21.06.2021, OF 98/2 Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 346 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 471 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 472 Anregung an den Magistrat vom 05.07.2021, OM 473 Vortrag des Magistrats vom 27.09.2021, M 149 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2, 7 Versandpaket: 17.02.2021 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 49 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 31 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Zurückstellung) 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1336/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7244 2021 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 3. bis 5. und 8. der Vorlage OF 1336/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 2. und 7. der Vorlage OF 1336/2 werden mit den Maßgaben beschlossen, dass das Wort "Bürger*innenbeteiligung" durch die Worte "Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung", das Wort "Bürger*innen" durch die Worte "Bürgerinnen bzw. Bürgern", das Wort "Bahn-Mitarbeiter*innen" durch die Worte "Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter" und das Wort "Einwohner*innen" durch die Worte "Einwohnerinnen bzw. Einwohner" ersetzt werden. c) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1336/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Piraten (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 4.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 5.: 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 8.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und Piraten (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Piraten Ziffer 7.: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) zu c) CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 64 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 31 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 31 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Zurückstellung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Dachbegrünungen auf den Flachdächern erfolgen); LINKE. und BFF (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 31 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), BFF (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Stadt mit dem Investor eine ökologische Optimierung der vorliegenden Planung nachverhandelt) und FRAKTION (= Annahme mit der Maßgabe, dass Dachbegrünungen auf den Flachdächern erfolgen) Protokollnotiz der LINKE.: "- noch Abstimmungsbedarf mit Ortsbeiräten und Umweltausschuss. Daher war der ursprüngliche Wunsch: Zurückstellung um noch nachzubessern. Dies wurde abgehlehnt, daher ist Ablehnung nur folgerichtig. Auch aus folgenden schwerwiegenden Gründen: - klimatechnische Gebäudeplanung ist unzureichend, hier vor allem Dach- und Fassadenbegrünung - Vorgaben der Klimaallianz werden nicht beachtet - Baumfällungen durch Abweichung von Blockrandbebauung und Planung mit Vorgärten wurden nicht vermieden - Realisierung von geförderten Wohnungen ist nur unzureichend erfüllt. Hauptkritikpunkt! - Kritik: börsennotierte Investor Instone baut im Schönhof-Areal rein nach Rendite-Kriterien. Kein Profit mit der Miete." 1. Sitzung des OBR 7 am 04.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage M 31 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 7 am 01.06.2021, TO I, TOP 8 Auf Wunsch der GRÜNEN-Fraktion wird über die Vorlage OF 10/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 6/7 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 10/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. Ziffer 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 2 GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.: 1 GRÜNE, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 GRÜNE, SPD, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, FARBECHTE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7307, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2021, OF 1336/2 Betreff: Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße hier: Satzungsbeschluss Vorgang: M 119/19, V 1773/20 OBR 2; ST 64/21; M 31/21 1. Der Ortsbeirat begrüßt die Umwandlung des Gebiets in ein "Urbanes Gebiet" und das Planungsziel der großflächigen Wohngebietsentwicklung mit weiterhin angesiedeltem Gewerbe, Ausweisung von Grünflächen, Parks, einem Quartiersplatz und dem Bau einer Grundschule sowie Lebensmitteleinzelhandel und Kindertagesstätten. Die großen brachliegenden Flächen stehen im krassen Kontrast zur attraktiven Lage und dem Mangel an Wohnraum in unserer weiter wachsenden Stadt. Bei den angedachten über 2.000 Wohnungen sollen auch immerhin 600 sozial geförderte Wohnungen entstehen. 2. Der Ortsbeirat stellt fest, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des Baugesetzbuches stattgefunden hat. Er stellt fest, dass nach dem zweistufigen Verfahren eine allgemeine Bürger*innenbeteiligung in den Jahren 2003 und 2006 stattgefunden hat und der Bebauungsplanentwurf 2009 veröffentlicht wurde. Der Bebauungsplanentwurf wurde in der Zeit vom 29.07.2009 bis 11.09.2009 und in der geänderten Fassung in der Zeit vom 04.12.2019 bis 17.01.2020 öffentlich ausgelegt. Der Ortsbeirat kritisiert allerdings scharf, dass die M 31 im Eilverfahren, kurz vor Ende der Wahlperiode durch die zuständigen Gremien "durchgeprügelt" werden soll und empfindet dieses Verfahren als respektlos gegenüber den demokratisch gewählten Institutionen und gegenüber den Bürger*innen. 3. Der Ortsbeirat stellt fest, dass der voranschreitende Klimawandel bereits heute einen herausragenden Einfluss auf die Lebenssituation der Menschen hat und in allen Politikfeldern berücksichtigt werden muss, insbesondere auch bei der Stadtentwicklung. Er begrüßt daher die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene "Klimaallianz" (M199 vom 12.12.2019) und fordert seine Berücksichtigung. Der Ortsbeirat fordert, dass die Stadtpolitik aktuelle Entwicklungen wie die voranschreitende Klimakrise stärker und flexibler auch in laufenden Prozessen berücksichtigt. 4. Der Ortsbeirat ist entsetzt, dass der Erhalt von mehr Bäumen in der Rödelheimer Landstraße durch die Verschiebung der Bebauungsränder nicht mehr möglich war. Ebenso verärgert zeigt sich der Ortsbeirat über die ST 64 des Dezernats Planen und Wohnen auf die V 1773 "Die Stadt vom Grün her denken", die in keiner Weise auf die Fragen in Bezug auf Klimaauswirkungen eingeht, wie es eigentlich dem Respekt gegenüber den Mitgliedern des Ortsbeirates und ihrem Beschluss angemessen gewesen wäre. 5. Er fordert, dass sämtliche auf den Satzungsbeschluss folgende Entscheidungen (z.B. Baugenehmigungsverfahren und Ausführungsplanung) die Klimaauswirkungen und den sich vollziehenden Klimawandel auf Basis der Klimaallianz berücksichtigen. Darüber hinaus muss das Ziel einer Attraktivitätssteigerung des sozialen Wohnungsbaus verfolgt werden, der bisher viel zu oft in schlechten Lagen, z.B. an lärmgeprägten Straßen und Bahnstrecken realisiert wird. Gerade Menschen, die Probleme haben auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, müssen von einem liebens- und lebenswerten Umfeld profitieren können. 6. Hierzu fordert der Ortsbeirat, dass für alle zu fällenden Bäume gleichwertige Bäume im Sinne von Stammumfang und klimarelevanten Nutzen gepflanzt werden müssen und hierfür notfalls die Bauten so anzupassen sind, dass eine tiefgründige Verwurzelung möglich ist. 7. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung fordert der Ortsbeirat, dass der in der M31 mehrfach angesprochene Bahnübergang zum Westbahnhof für Bahn-Mitarbeiter*innen so ausgebaut wird, dass alle ihn nutzen können und so den Westbahnhof schnell und auf direktem Wege erreichen können. Darüber hinaus muss sichergestellt sein, dass ausreichend Angebote für eine klimagerechte Mobilität zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Investitionen sollten in den Ausbau der S-, U- und Straßenbahn- sowie Busanbindungen getätigt werden anstatt den motorisierten Individualverkehr zu stärken. Die Anbindung an den ÖPNV sollte für die geplante Zahl an Einwohner*innen vollumfänglich geplant werden. 8. Für die zukünftige Stadtentwicklung fordert der Ortsbeirat eine klima- und sozialgerechte Stadtplanung. Unter anderem bedeutet dies eine mehrgeschossige, flächensparende und ökologische Bauweise, einen hohen Anteil an sozial gefördertem Wohnraum, mehr Fassaden- und Dachbegrünung, Erhalt von Frischluftschneisen, Schutz von Grünflächen, die Berücksichtigung erhaltenswerter Bäume und den Ausbau erneuerbarer Energien. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Auskunftsersuchen vom 21.09.2020, V 1773 Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2021, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 12.02.2021, M 31 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 2 am 22.02.2021, TO I, TOP 25 Auf Wunsch der FDP-Fraktion wird über die Vorlage OF 1336/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7244 2021 1. Der Vorlage M 31 wird zugestimmt. 2. a) Die Ziffern 1., 3. bis 5. und 8. der Vorlage OF 1336/2 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. b) Die Ziffern 2. und 7. der Vorlage OF 1336/2 werden mit den Maßgaben beschlossen, dass das Wort "Bürger*innenbeteiligung" durch die Worte "Bürgerinnen- bzw. Bürgerbeteiligung", das Wort "Bürger*innen" durch die Worte "Bürgerinnen bzw. Bürgern", das Wort "Bahn-Mitarbeiter*innen" durch die Worte "Bahnmitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter" und das Wort "Einwohner*innen" durch die Worte "Einwohnerinnen bzw. Einwohner" ersetzt werden. c) Die Ziffer 6. der Vorlage OF 1336/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung); BFF und Piraten (= Enthaltung) zu 2. zu a) Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, 1 LINKE. und BFF gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); Piraten (= Enthaltung) Ziffer 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und 1 FDP (= Ablehnung); 1 FDP und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 4.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen SPD und FDP (= Ablehnung); 1 CDU und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 5.: 1 SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 3 SPD und Piraten (= Enthaltung) Ziffer 8.: 4 CDU, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen FDP (= Ablehnung); 1 CDU, SPD und Piraten (= Enthaltung) zu b) Ziffer 2.: Annahme bei Enthaltung 2 SPD und Piraten Ziffer 7.: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE. und BFF gegen 3 SPD (= Ablehnung); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung) zu c) CDU, 3 SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und BFF (= Annahme); 1 SPD und Piraten (= Enthaltung)
Beratung im Ortsbeirat: 4
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